Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Frau mit Wollschal erwürgt: Landgericht Trier muss Mordfall neu verhandeln

Das Landgericht Trier hat 2023 einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er eine Frau erdrosselt hatte. Der Bundesgerichtshof hat jedoch Einwände gegen das Urteil.

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Stand

Das Landgericht Trier muss sich noch einmal mit dem Mord an einer Frau aus dem Obdachlosenmilieu beschäftigen, die mit einem Wollschal erdrosselt wurde. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Trier vom Dezember 2023 in Bezug auf die nicht festgestellte besondere Schwere der Schuld aufgehoben. Das geht aus Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts hervor.

Trierer Gericht stellte keine besondere Schwere der Schuld fest

Eine andere Kammer muss dazu nun in Trier erneut verhandeln und über den Fall entscheiden. Das Landgericht hatte den Angeklagten im Dezember 2023 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im März 2012 seine ehemalige Freundin nach einem Streit in ihrer Wohnung von hinten mit einem Wollschal getötet hatte. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht damals aber nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein. Das Landgericht muss die Schuldschwere nun erneut prüfen.

Streit um ein Kuscheltier führte zum Mord

Hintergrund des Streits waren laut Landgericht "Eifersüchteleien". Die frühere Freundin des Täters soll immer wieder behauptet haben, sie habe von dem Mann einen Stoff-Frosch mit rotem Herz geschenkt bekommen. Er habe das bestritten. Bei der Tat soll auch die damals aktuelle Freundin des Mannes dabei gewesen sein.

Leiche erst Jahre später auf Dachboden entdeckt

Die Drei sollen der Obdachlosen-Szene angehört und sich regelmäßig zum Alkoholtrinken getroffen haben. Um dem "latenten Ärger" um das Stofftier ein Ende zu setzen, habe der Mann sich dann entschlossen, die 57-Jährige umzubringen, so die Überzeugung des Landgerichts.

Später versteckte er die Leiche auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses und flüchtete. Die Mietwohnung der Frau wurde nach ihrem Verschwinden zwangsgeräumt. Die Leiche wurde erst viereinhalb Jahre später bei der Entrümpelung des Dachbodens entdeckt.

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Täter bereits wegen Mordes in Gefängnis

Das Urteil aus Trier war nicht das erste Mal, dass der Mann vor Gericht wegen Mordes schuldig gesprochen wurde. Er saß damals schon in Haft, weil ihn das Landgericht Darmstadt Anfang 2015 ebenfalls wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Nach Überzeugung der Richter hatte er im April 2012 - also einen Monat nach der in Trier angeklagten Tat - in Rüsselsheim nach einem Besäufnis einen Obdachlosen mit roher Gewalt getötet. Seine damalige Freundin musste wegen Totschlags für zwölf Jahre ins Gefängnis.

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SWR