Urteil am Landgericht Trier

Versuchter Femizid: Mann muss wegen versuchten Mordes ins Gefängnis

Ein 30-Jähriger ist in Trier wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von Femizid.

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Stand

Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil damit, dass der Mann seine Frau töten wollte, weil sie sich von ihm trennen wollte. Denn das passe nicht zu seinem Verständnis darüber, welche Rolle eine Frau in einer Ehe habe, so das Gericht in der Urteilsbegründung. "Das ist ein Femizid", sagte die Vorsitzende Richterin.

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Die Staatsanwaltschaft Trier klagt einen Mann an, der mit einem Küchenmesser auf seine Frau eingestochen haben soll. Der Vorwurf: Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung.

Keinen Zweifel als Tötungsabsicht

Der Angeklagte, der aus Ägypten stammt und der Gemeinde der koptischen Christen in Bitburg angehört, hatte im Januar nach einem Gottesdienst mit einem Küchenmesser mehrmals auf die Frau eingestochen.

Es gebe keinen Zweifel daran, dass der Mann vorhatte, seine Frau zu töten, sagte die Vorsitzende Richterin. Nur durch das Engreifen Umstehender wurde verhindert, dass die Frau getötet wurde.

Das Opfer kam mit schweren Stichverletzungen in ein Krankenhaus. Noch heute leide die Frau an den Folgen der Tat.

Psychiatrischer Gutachter: Keine Schuldunfähigkeit festgestellt

Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts in der Untersuchungshaft mehrmals wegen seines Verhaltens auffällig geworden. Der 30-Jährige zeigte Anzeichen depressiven Verhaltens, soll sich aggressiv auch gegenüber den Vollzugsbeamten gezeigt haben. Auch körperliche Angriffe gegen die Beamten soll es gegeben haben.

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Der vom Gericht beauftrage Sachverständige bestätigte in seinem Gutachten, dass der Angeklagte während der Tat wohl an einer wahnhaften Depression gelitten habe.

Eine "verminderte Steuerungsfähigkeit könnte während des Messerangriffs wohl nicht ausgeschlossen werden". Eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldunfähigkeit habe er nicht feststellen können.

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Gericht folgt im Urteil der Staatsanwaltschaft

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten acht Jahre Haft wegen versuchten Mordes und Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Auch die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von Femizid, weil der Mann seine Frau töten wollte, weil er sich von ihr als Mann gekränkt gefühlt habe, weil sie sich trennen wollte. Gegen das Urteil des Gerichts kann noch Revision eingelegt werden.

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Landesschau Rheinland-Pfalz SWR RP

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