Verbotene rechtsextreme Gruppierung fortgeführt?

Mutmaßliche Combat-18-Mitglieder: Auch Mann aus der Vulkaneifel schweigt vor Gericht

Die rechtsextreme Gruppe Combat 18 wurde verboten, vier Rädelsführer sollen sie trotzdem fortgeführt haben. Sie stehen seit gestern vor Gericht - auch ein Mann aus der Vulkaneifel.

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Stand

Leistungsmärsche, Rechtsrockkonzerte, Prüfungsfragen über den Nationalsozialismus: Damit sollen die vier seit gestern vor dem Landgericht Dortmund Angeklagten neue Mitglieder für ihre Gruppierung ausgewählt haben. Und das, obwohl "Combat 18" im Jahr 2020 unanfechtbar verboten wurde.

Das Bundesinnenministerium begründete das damals damit, dass die Gruppe sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, "dem Nationalsozialismus wesensverwandt" und rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich ausgerichtet sei.

Angeklagter aus der Vulkaneifel in rechtsextremer Musikszene aktiv

Trotz des Verbots sollen laut Ermittlungen der Bundesanwaltschaft mindestens 14 konspirative Treffen von Combat 18 durchgeführt und die Vereinigung somit aufrecht erhalten worden sein. Darauf steht laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis. Zu Beginn des Prozesses wollte sich keiner der Angeklagten zu den Vorwürfen äußern.

Laut Anklage hatten Ermittler Handys der Angeklagten ausgewertet und darauf Chatverläufe und Fotos der Treffen gefunden. Wenige Wochen nach dem Verbot sollen sich Mitglieder zum Beispiel in Thüringen zu einer Wanderung getroffen haben.

Die vier angeklagten Rädelsführer laut Bundesanwaltschaft: ein Mann aus Dortmund, einer aus Eisenach, einer aus Gießen - und Gregor M. aus der Vulkaneifel. Er soll für die Vereinigung Rechtsrockkonzerte organisiert und CDs und Kleidungsstücke mit Bezug zu Combat 18 Deutschland vertrieben haben.

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M. wurde 1980 in der Vulkaneifel geboren und lebte einige Zeit im Großraum Wittlich. Laut Unterlagen unter anderem von Polizei und Verfassungsschutz, die dem SWR vorliegen, ist er in der rechtsextremen Musikszene tief verwurzelt. Er hat schon mehrmals Haftstrafen verbüßt.

M. galt demnach als zentral für die Neonazigruppe "Chaos Crew", die ab 2004 konspirative Konzerte mit rechtsextremen Bands veranstaltet habe. Heute lebt er in einem Dorf mit gut 300 Einwohnern in der Vulkaneifel.

Gregor M. und sein Anwalt ließen eine SWR-Anfrage zu den Vorwürfen bisher unbeantwortet.

Weitere Ermittlungen gegen Combat 18 in der Region Trier

Die Anklage gegen ein mutmaßliches rheinland-pfälzisches Mitglied von Combat 18, die mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Dortmund übernommen wurde, wird auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht von Rheinland-Pfalz erwähnt.

In der Anklageschrift werden auch weitere Personen genannt. Drei davon sollen aus der Region Trier stammen und einfache Mitglieder von Combat 18 gewesen sein. Das bestätigte das Landgericht Dortmund auf SWR-Anfrage.

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Ursprünglich hatten die Behörden nämlich neben den vier heute in Dortmund Angeklagten auch gegen 17 weitere mutmaßliche Mitglieder der Vereinigung ermittelt. Diese Verfahren waren im Sommer 2023 aber an die Staatsanwaltschaften der Bundesländer abgegeben worden.

Wie die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Koblenz dem SWR mitteilte, dauern die Ermittlungen gegen die drei mutmaßlichen Mitglieder aus der Region Trier derzeit noch an. Es ist also nicht klar, ob und wann in diesen Fällen Anklage erhoben wird.

Einer der Beschuldigten im Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zeigte sich schon vor Jahren mit einem T-Shirt mit dem Schriftzug „Combat 18“.
Einer der Beschuldigten im Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zeigte sich schon vor Jahren mit einem T-Shirt mit dem Schriftzug "Combat 18". Philipp Reichert

Ermittlung wegen Nazisymbolen auf CDs

Das ist aber nicht die einzige Ermittlung in diese Richtung in der Region: Die Staatsanwaltschaft Trier hat auf SWR-Anfrage mitgeteilt, dass sie derzeit gegen einen der Angeklagten des Verfahrens in Dortmund ermittelt. Da die anderen drei Angeklagten aus Dortmund, Eisenach und Gießen stammen, liegt die Vermutung nahe, dass es sich dabei um Gregor M. handelt.

Man ermittle gegen die Person wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Bei einer Zollkontrolle sei ein Päckchen aufgefallen, das an den Beschuldigten adressiert war.

Darin: CDs mit verbotenen Symbolen nationalsozialistischer Organisationen auf den Covern. Die Staatsanwaltschaft hat den Verdacht, dass der Beschuldigte diese CDs verkaufen wollte. Die Ermittlungen dauern an.

Die Internetseite, über die M. einst rechtsextreme Musik vertrieben haben soll, ist derzeit nicht mehr auffindbar. Nach SWR-Informationen deutet aber einiges darauf hin, dass CDs weiterhin im Namen des Shops auf anderen Kanälen vertrieben werden.

War M. an einem Vorfall auf einem Weinfest beteiligt?

Ob M. auch an einem Vorfall auf einem Weinfest in Briedel im Juli 2024 beteiligt war, bei dem acht mutmaßliche Neonazis Gäste angepöbelt haben sollen, ist unterdessen nicht klar. Denn die Koblenzer Staatsanwaltschaft teilt grundsätzlich keine personenbezogenen Daten mit.

Sie hat dem SWR aber mitgeteilt, dass sie gegen einen zur Tatzeit 44-Jährigen aus dem Kreis Vulkaneifel - zumindest Alter und Wohnort würden also auf M. zutreffen - ermittelt hat, weil er Polizisten beleidigt haben soll. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb den Erlass eines Strafbefehls beantragt.

Das Amtsgericht Cochem hat nach eigenen Angaben den Strafbefehl über 70 Tagessätze erlassen, gegen den der Anwalt des Angeklagten aber Einspruch eingelegt habe. Daraufhin sei der Mann Anfang April in einer Verhandlung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Mann zwei Polizeibeamte auf dem Weinfest beleidigt hatte. Auch dagegen hat der Mann laut Amtsgericht Cochem Rechtsmittel eingelegt. Der Fall soll jetzt an das Landgericht Koblenz gehen.

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