Urteil für 21-Jährigen

Heimtückischer Angriff: Psychiatrie für Messerangreifer aus Kinderbeuern

Er hatte zweimal zugestochen und einen Bekannten lebensbedrohlich verletzt. Trotzdem ist das Gericht sich einig: der 21-Jährige ist nicht schuldfähig.

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Stand

Von Autor/in Verena Hafner

Im Prozess um die lebensgefährliche Messerattacke in Kinderbeuern ist der 21-jährige Angeklagte am Dienstag vom Landgericht Trier freigesprochen worden. Statt einer Haftstrafe ordnete das Gericht an ihn in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen. Dort soll der junge Mann behandelt werden, solange er eine Gefahr für andere darstellt. "Die Maßnahme ist nicht zeitlich begrenzt und kann im Zweifel bis zum Lebensende bestehen", erklärte der Richter.

21-jähriger Messerangreifer freigespochen. Wegen einer psychischen Krankheit wird er auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen.
Der 21-jährige Messerangreifer wurde freigespochen. Wegen einer psychischen Krankheit wird er auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen.

Psychiatrie statt Haft

Das Gericht ist überzeugt davon, dass der Angeklagte die Tat zwar begangen hat, wegen einer schweren psychischen Krankheit aber nicht schuldfähig ist. Der Richter folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und einem psychiatrischen Gutachten. Das beschreibt eine schwere psychische Erkrankung - eine Schizophrenie mit starken Wahnvorstellungen. Er habe Dinge geglaubt, die nicht real waren, zum Beispiel dass er verfolgt oder vergiftet werde. Dadurch habe er die Situation völlig falsch eingeschätzt und nicht mehr normal entscheiden können. Nach Ansicht des Richters war die Tat eine Folge dieser Krankheit.

Dass weiterhin eine Gefahr von dem 21-jährigen ausgeht, schließt der Richter nicht aus. Auch Gutachter und Staatsanwaltschaft denken, dass ohne Behandlung weitere schwere Taten möglich wären. Deshalb sei eine Behandlung im Krankenhaus für psychisch Kranke dringend notwendig.

Heimtückischer Angriff mit Messer

Der Verdacht eines heimtükischen Angriffs ist für den Richter plausibel. Denn: Im September 2025 hatte sich der damals 20-Jährige in Kinderbeuern im Kreis Bernkastel-Wittlich gezielt mit seinem früheren Schulfreund in dessen Wohnung verabredet. Als der Mann die Tür öffnete, soll der Angeklagte ihn zuerst mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Danach stach er ihm zweimal mit einem Messer in den Rücken. Dabei wurde das Opfer schwer verletzt und musste notoperiert werden. Es überlebte nur knapp und leidet noch heute unter den Folgen, berichtete die Staatsanwaltschaft.

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Nach der Tat konnte der Angreifer fliehen und tauchte etwa zwei Monate unter. Später wurde er in Trier von der Polizei erkannt und festgenommen. Dabei wehrte er sich mit Gewalt gegen die Beamten.

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