Bisher hatte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) es stets abgelehnt, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Die Population sei noch klein und die Todesfälle bei Nutztieren, keineswegs eindeutig auf Wolfsrisse zurückzuführen.
Doch der Druck der Tierhalter in Eifel und Westerwald wuchs und auch im europäischen Recht, scheint der Wolf bald weniger Schutz zu genießen. Demnach wird in der Berner Konvention, einem europäischen Übereinkommen für die Erhaltung wildlebender Pflanzen und Tiere, der Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft. Die Änderung soll schon am 7. März in Kraft treten. Und auch das Bundesumweltministerium will den Abschuss von problematischen Wölfen erleichtern.
Wolf darf weiterhin nur in Ausnahmen getötet werden
Der rheinland-pfälzische Landtag soll bis zum Sommer darüber entscheiden. Doch was bedeutet es, wenn der Wolf nun ins Jagdrecht aufgenommen wird? Es heißt keinesfalls, dass er nun dauerhaft gejagt und die Zahl der Wölfe auf diese Weise reguliert werden darf. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium stellt klar: Für den Wolf gilt eine ganzjährige Schonzeit. Ein Tier darf also weiter nur dann entnommen werden, wie es im Fachjargon heißt, wenn es ernste wirtschaftliche Schäden verursacht. So steht es in Paragraf 45 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dazu ist stets eine Einzelfallentscheidung nötig.
Rechtliche Hürden Westerwälder "Problemwolf" wird vorerst nicht gejagt
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium wird den sogenannten Problemwolf aus dem Westerwald zunächst nicht erneut zum Abschuss freigeben - obwohl das Tier wieder Schafe gerissen hat.
Problematischer Wolf im Westerwald konnte nicht gejagt werden
Doch in der Vergangenheit war es selbst bei diesen Einzelfällen schwierig oder gar unmöglich, problematische Wölfe zu töten. Ein Wolf im Westerwald hatte spezielle Sicherungszäune für Weidetiere überwunden und mehrere Schafe gerissen. Im Dezember 2024 hatte die Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord daher erlaubt, dass der Wolf innerhalb eine befristeten Zeitraums getötet werden darf. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Genehmigung allerdings kurz darauf für unrechtmäßig erklärt. Mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz soll das künftig in solchen problematischen Fällen einfacher sein.
NABU Rheinland-Pfalz kritisiert Entscheidung zum Wolf
Der Naturschutzbund (NABU) Rheinland-Pfalz kritisiert die Entscheidung, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. "Durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wird den rheinland-pfälzischen Weidetierhaltern und -halterinnen eine scheinbare Sicherheit vorgetäuscht, die im schlimmsten Fall sogar zu mehr Nutztierrissen führen wird“, sagt Cosima Lindemann, Vorsitzende des NABU Rheinland-Pfalz. Der NABU befürchtet, dass die Tierhalter mehr als bisher auf ihren Schutz der Herde, etwa durch spezielle Zäune, verzichten könnten.
Es müsse endlich von allen Seiten an einer sachlichen Diskussion gearbeitet werden, wie mit Wölfen umgegangen werden könne.