28.2.1961

Bundesverfassungsgericht stoppt "Adenauer-Fernsehen"

Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz. Das ist die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland.

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Stand

Von Autor/in ARD Archivradio

Deutschland-Fernsehen wird vor Sendebeginn gestoppt

Eigentlich sollte das von Konrad Adenauer vorangetriebene Deutschland-Fernsehen im Januar 1961 seinen Betrieb aufnehmen. Doch vier Bundesländer – Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Bremen – klagen vor dem Verfassungsgericht. Der Sendestart wird zunächst per Einstwiliger Verfügung gestoppt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1961

Am 28. Februar 1961 kommt das Bundesverfassungsgericht zum Ergebnis: Das Deutschland-Fernsehen verstößt gegen das Grundgesetz. Nicht nur gegen Artikel 5 – der die Pressefreiheit und die Unabhängigkeit des Rundfunks garantiert. Sondern auch gegen den Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens. Es war das erste von bisher 15 Entscheidungen des Verfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland.

Das ZDF entsteht

Die Deutschland-Fernsehen GmbH war damit am Ende. Dafür entstand etwas anderes: das ZDF, das Zweite Deutsche Fernsehen. Der große Unterschied: Das ZDF produziert selbstverständlich eigene Sendungen, und seine rechtliche Grundlage ist kein Bundesgesetz, sondern ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern.

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Am Ende des Besuchs in Moskau, am frühen Morgen des 14. Septembers 1955, lädt Adenauer zu einer kurzen Pressekonferenz, bevor er mit der Delegation zurückfliegt.
Wie außergewöhnlich der Moskauer Besuch war, wird auch in der anschließenden ausführlichen Reportage vom Abflug deutlich, wo Adenauer auf dem Flugfeld noch eine Erklärung abgibt.
Am selben Tag kommentiert im DDR-Rundfunk Karl-Eduard von Schnitzler den Moskau-Besuch des Bundeskanzlers, wie üblich mit scharfer, hämischer Kritik am Bundeskanzler und unverhohlener Sympathie für Moskau.
Adenauer hat auf der Pressekonferenz in Moskau erklärt, dass die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Sowjetunion nichts an der Haltung gegenüber der DDR ändert, in der die Bundesrepublik nach wie vor keinen eigenständigen Staat sieht. Moskau wieder sieht das erwartungsgemäß anders und gewährt der DDR wenige Tage später volle Souveränität – zumindest auf dem Papier.
Am 22. September 1955 stimmt der Bundestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Moskau zu. Adenauer bekräftigt im Bundestag noch einmal die Haltung der Bundesrepublik und formuliert das, was später die Hallstein-Doktrin heißen sollte: Demnach sieht sich die Bundesregierung als alleinige Vertretung des deutschen Volkes und wenn ein anderes Land mit Ost-Berlin diplomatische Beziehungen aufnehmen sollte, werte die Bundesregierung das als unfreundlichen Akt.

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