Uneinigkeit über Ablauf der Abstimmung
Eine Volksabstimmung sollte entscheiden, ob die drei Südwestländer Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern sich zu einem Bundesland vereinigen oder ob die alten Länder Baden und Württemberg wieder hergestellt werden. Darüber waren sich alle Beteiligten einig.
Nicht einig waren sie sich, wie die Abstimmung laufen sollte. Ursprünglich war geplant, dass auf den Gebieten der alten Länder Baden und Württemberg getrennt ausgezählt wird. Dann wäre es möglicherweise unentschieden ausgegangen. Allerdings wurden die Gesetze im Bund gemacht, und dort hatten CDU-Abgeordnete ein anderes Auszählungsverfahren durchgesetzt: Die Stimmen sollten jeweils in den vier Bezirken Nord-Württemberg, Nord-Baden, Süd-Württemberg und Süd-Baden ausgezählt werden. Das verbesserte die Chancen für den Südweststaat erheblich.
Land Baden klagt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Das entsprach aber nicht den badischen Interessen, weshalb das Land Baden dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagte. Denn der Präsident des Landes Baden, Leo Wohleb, war der Auffassung, dass rechtlich gesehen die alten Länder Baden und Württemberg noch immer existieren und das Land Baden somit auch die Nordbadener mitvertritt.
Erste Entscheidung nach Gründung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht war eine Woche zuvor erst feierlich eröffnet worden, insofern war es eine der ersten Entscheidungen, die die Karlsruher Richter zu treffen hatten. Die Klage der Badener haben sie abgewiesen.
Länderchefs betonen freundliches Miteinander
Erhalten sind von jenem Tag die Schlussworte der jeweiligen Länderchefs, die trotz ihrer Meinungsunterschiede noch einmal betonen, wie sehr sie freundlich miteinander verbunden sind.
Bundesverfassungsgericht
25.10.1952 Erstes Parteiverbot: Aus für Sozialistische Reichspartei
25.10.1952 | Die erste Partei, die in der Bundesrepublik Deutschland verboten wurde, war die sozialistische Reichspartei SRP. Die Kombination aus "sozialistisch" und "Reich" deutet es schon an: Das waren Nazis. Die Partei sah sich selbst in der Tradition der NSDAP.
1950 wird die Partei als extremistisch eingestuft. Bei den Landtagswahlen in Niedersachsen erreichte sie 1951 immerhin 11 Prozent der Stimmen, kurz darauf in Bremen knapp 8 Prozent. Dabei bleibt es dann aber auch. Noch im selben Jahr leitet Bundesinnenminister Robert Lehr von der CDU, ein ehemaliger Widerstandskämpfer, ein Verbotsverfahren ein. Mit Erfolg. Am 23. Oktober 1952 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die SRP verboten und aufgelöst wird.
Die SDR-Sendung "Aus der Residenz des Rechts" sendet am 25. Oktober 1952 einen Mitschnitt des Urteils.
21.2.1957 Anstoß für Ehegattensplitting: Bundesverfassungsgericht kippt alte Regelung
21.2.1957 | Bis in die 1950er hinein waren Ehepaare, in denen beide Partner gearbeitet haben, steuerlich benachteiligt. Denn sie wurden zusammen veranlagt und der Steuersatz bemaß sich an der Gesamtsumme des Einkommens. Der Steuersatz war also höher, als wenn beide Partner ihre Steuern getrennt zahlen würden. Das kam zwar nicht so oft vor, denn nur in jeder siebten Ehe arbeiteten damals beide Partner. Dennoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Februar 1957, dass diese Art der Besteuerung gegen des Grundgesetz verstößt – nämlich gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und dem Schutz von Ehe und Familie. Es war dieses Urteil, das eine Neuregelung erforderlich machte und dazu führte, dass im Folgejahr das Ehegattensplitting eingeführt wurde. Hier der Bericht über das Verfassungsgerichtsurteil vom 21. Februar 1957.
7.9.1957 Bundesverfassungsgericht: Parteien haben Recht auf Wahlpropaganda im Rundfunk
7.9.1957 | Die politischen Parteien in Deutschland haben das Recht, dass im Wahlkampf ihre Wahlwerbespots gesendet werden. Das gilt auch für kleinere Parteien, die bisher nicht im Bundestag vertreten sind.
So urteilt 1957 das Bundesverfassungsgericht, worüber der Süddeutsche Rundfunk in seiner Rubrik "Residenz des Rechts" berichtet. Interessant dabei ist die Verwendung des Begriffs "Wahlpropaganda". Heute schwingt im Wort "Propaganda" etwas Negatives mit, oft auch der Vorwurf der Lüge und Täuschung. 1957 ist es im politischen Kontext einfach ein anderes Wort für Wahlwerbung.
"Die Entscheidung hat Auswirkungen auf lange Sicht", meint der Autor am Ende des Beitrags. Er sollte recht behalten.
28.2.1961 Bundesverfassungsgericht stoppt "Adenauer-Fernsehen"
28.2.1961 | Das von Adenauer geplante "Deutschland-Fernsehen" verstößt gegen das Grundgesetz – die erste von bisher 15 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk in Deutschland. | http://swr.li/BVerfG-Adenauer-Fernsehen
16.10.1977 Urteil: Bundesregierung muss nicht Terroristen nachgeben, um Leben zu retten
16.10.1977 | Palästinensische Terroristen hatten eine Lufthansa-Maschine nach Mogadischu entführt. Gleichzeitig haben RAF-Terroristen den Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer verschleppt. Sie drohen ihn zu ermorden und fordern, dass die in Stuttgart-Stammheim einsitzenden RAF-Terroristen freigelassen werden. Diese Ereignisse bilden im Oktober 1977 die Hochphase des sogenannten Deutschen Herbstes.
Bundeskanzler Helmut Schmidt ist nicht bereit, auf die Forderungen einzugehen oder mit den Terroristen zu verhandeln – und riskiert dadurch zwangsläufig den Tod von Hanns-Martin Schleyer. Darf die Bundesregierung das? Oder hat das Leben eines Entführten eine so hohe Priorität, dass sich eine Regierung erpressen lassen muss?
Schleyers Familie ruft das Bundesverfassungsgericht an – da die Zeit drängte, fällen die Richter eine Entscheidung im Eilverfahren in einer langen Nachtsitzung. Am Ende weisen sie den Antrag ab: Eine Regierung müsse sich nicht erpressen lassen, um Leben zu schützen. Der Bericht vom 16. Oktober 1977 schildert, was in jener Nacht in Karlsruhe los war.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trägt den Titel „Grenzen verfassungsrechtlicher Kontrolle bei der Bekämpfung lebensbedrohender terroristischer Erpressungen“ und ist im Internet abrufbar. Viele weitere Aufnahmen aus der Zeit des RAF-Terrorismus finden sich unter archivradio.de
15.12.1983 Das Volkszählungs-Urteil: Bundesverfassungsgericht erklärt "informationelle Selbstbestimmung" zum Grundrecht
15.12.1983 | Im April 1983 hätte es nach langer Zeit wieder mal eine Volkszählung geben sollen, doch das Bundesverfassungsgericht hat das Vorhaben gestoppt, zunächst per einstweiliger Anordnung, dann, im Dezember 1983, auch mit einer ausführlichen Begründung: Eine Volkszählung an sich sei in Ordnung – aber der Staat dürfe auch nicht beliebig Daten sammeln. Das Urteil ist wegweisend, denn erstmals erklärt das Verfassungsgericht die informationelle Selbstbestimmung zu einem Grundrecht. Dies leiten die Richter aus dem zweiten Artikel des Grundgesetzes ab, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert.
Die Volkszählung musste nach der Entscheidung aus Karlsruhe neu organisiert werden und fand dann erst 1987 statt.
14.7.1998 Bundesverfassungsgericht: Rechtschreibreform kann kommen
14.7.1998 | "Schifffahrt" mit drei F und "Schluss" mit zwei s hinten statt einem scharfen ß – was heute für die meisten selbstverständlich ist, war in den 1990ern eine Revolution und sorgte für zahllose Debatten. 1996 wird die Rechtschreibreform beschlossen, als offizieller Einführungstermin ist der 1. August 1998 vorgesehen. Doch es gibt Widerstand: In Schleswig-Holstein initiieren die Gegner einen Volksentscheid, ein Lübecker Ehepaar ruft sogar das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) an: Die Reform verstoße gegen das Grundgesetz. Das sorgt für Spannung, denn die Entscheidung aus Karlsruhe kommt erst am 24. Juli - wenige Tage vor der geplanten Einführung.
In Schleswig-Holstein bleibt es noch spannender. Der Volksentscheid kommt: Am 27. September entscheiden sich die Schleswig-Holsteiner für die Wiedereinführung der alten Rechtschreibung. Doch die Regierungsparteien unter Ministerpräsidentin Heide Simonis heben den Volksentscheid per Landtagsmehrheit wieder auf, sodass bundesweit einheitliche Regeln gelten.
70 Jahre Baden-Württemberg
14.9.1948 Theodor Heuss: Neuordnung der Bundesländer jetzt möglich
14.9.1948 | Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in der frühen Bundesrepublik auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg drei Länder. Diese orientierten sich an den beiden Besatzungszonen:
Die US-amerikanische Besatzungszone wurde zu Württemberg-Baden und umfasste das nördliche Württemberg und das nördliche Baden. Die französische Besatzungszone bestand aus zwei Ländern: Baden, das zu der Zeit aus Mittel- und Südbaden bestand, und aus Württemberg-Hohenzollern.
Dies konnte nur ein Provisorium sein. 1948 trafen die Besatzungsmächte in London einen weitreichenden Beschluss: Sie gaben den Ländern die Möglichkeit, selbst Vorschläge für eine mögliche Neuordnung zu machen.
Am 14. September 1948 erläutert Theodor Heuss die „Londoner Empfehlungen“. Heuss war damals Landtagsabgeordneter in Württemberg-Baden und Vorsitzender der liberalen Parteien in der US-amerikanischen Besatzungszone. Im September 1949 wurde er Bundespräsident.
2.10.1948 Badischer Präsident Leo Wohleb zur Baden-Frage
2.10.1948 | Herbst 1948: Die Besatzungsmächte erlauben den Bundesländern im Südwesten, sich neu zu sortieren, sagen aber nicht, wie. Viele Politiker sprechen sich für einen Zusammenschluss von Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem vereinigten Südweststaat aus. Dem Präsidenten von Baden, Leo Wohleb von der Badischen Christlich-Sozialen Volkspartei, schwebt dagegen eine rein badische Wiedervereinigung vor – also ein eigenes Land Baden in den Grenzen von 1933. Um darüber zu verhandeln, trifft er sich mit seinen Amtskollegen von Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern im „schönen Bühl“, wie er es nennt, und nimmt anschließend im Sender Radio Stuttgart Stellung.
17.11.1949 Badener fühlen sich in Südfunk Stuttgart nicht vertreten – SDR-Hörerforum
17.11.1949 | Ist der Südfunk ein reiner Schwabensender, der auch noch einseitig die Befürworter eines vereinigten Südweststaats unterstützt? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines öffentlichen Hörerforums des Süddeutschen Rundfunks in Karlsruhe.
Das Hörerforum am 17. November 1949 findet in einer aufgeladenen Zeit statt: Es ist erst paar Monate her, dass aus dem von der US-Militärregierung kontrollieren Radio Stuttgart der Süddeutsche Rundfunk wurde, und somit der öffentliche Sender für das Nachkriegs-Land Württemberg-Baden. Im Frühjahr war auch die Bundesrepublik gegründet worden, und im Südwesten steht die Frage im Raum, ob sich die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Südweststaat zusammenschließen sollen oder nicht. Deutlich zu hören ist in der gesamten Diskussion das Misstrauen der Menschen in Baden gegenüber dem Sender in Stuttgart.
25.4.1950 Bundespräsident Heuss: Badener und Schwaben müssen miteinander leben
25.4.1950 | Nachdem die Besatzungsmächte eine Neuordnung der Länder im Südwesten ins Spiel gebracht haben, ist bald klar, auf welche Möglichkeiten es hinauslaufen würde: entweder auf einen Zusammenschluss – also einen Südweststaat. Oder, wofür sich vor allem das Land Baden stark machte: die Wiederherstellung von Baden in den Grenzen von 1933 – also inklusive Nordbaden.
Einig war man sich, dass eine Volksabstimmung darüber entscheiden sollte. Uneinigkeit bestand darüber, was genau gefragt und wie am Ende ausgezählt werden soll: nach Ländern getrennt oder alle zusammen?
1950 wird zunächst eine informative Volksbefragung, also eine Art Probeabstimmung durchgeführt. Dieser geht ein heftiger Wahlkampf voraus, in den sich auch Theodor Heuss einschaltet. Eigentlich ist er schon Bundespräsident und sollte über den Dingen stehen, aber in dieser launigen Rede am 25. April 1950 hört man dem Schwaben an, welche Lösung ihm die sympathischste wäre.
1.5.1950 "Altbadener" werben für wiedervereinigtes Baden in den Grenzen von 1933
1.5.1950 | 1950 ist das Jahr des Wahlkampfs in der Südweststaatsfrage, denn die Abstimmung steht bevor: Soll es einen Südweststaat geben oder zwei – einen badischen und einen württembergischen? Vor allem in Baden favorisieren viele die zweite Lösung. Sie nennen sich Altbadener, denn sie wollen Baden wieder in den Grenzen von 1933, also von Wertheim am Main im Norden bis Lörrach an der Schweizer Grenze.
Die altbadische Bewegung war vor allem in Südbaden stark. In Karlsruhe – das politisch zu Württemberg-Baden gehörte – war die Stimmung gespalten. Deshalb galt es, hier um Stimmen zu werben und so findet am 1. Mai 1950 in Karlsruhe eine Altbadische Kundgebung statt. Dort sprechen unter anderem der Karlsruher CDU-Abgeordnete Friedrich Werber und vorher der Präsident Badens, Leo Wohleb. Wohleb knöpft sich in seiner Rede auch den schwäbischen Bundespräsidenten Theodor Heuss vor, der eine Woche zuvor in Freiburg aufgetreten war und Sympathien für einen Südweststaat durchblicken ließ.
29.9.1950 Volksbefragung ergibt deutliche Mehrheit für Südweststaat
29.9.1950 | Lohnt es sich, Pläne für einen Südweststaat voranzutreiben oder wird es dafür ohnehin keine Mehrheit geben? Um diese Frage transparent zu klären, findet am 24. September 1950 in allen drei südwestdeutschen Ländern ein Stimmungstest im Form einer nicht-bindenden Volksbefragung statt. Ergebnis: In Württemberg-Hohenzollern sind mehr als 90 Prozent für den Südweststaat. In Württemberg-Baden immerhin drei Viertel der Bevölkerung. Im Land Baden allerdings wünscht eine Mehrheit eine Landesgrenze zwischen Baden und Württemberg. Das bedeutet, dass es zunächst keine von allen getragene Lösung gibt.
Der Ministerpräsident von Württemberg-Baden, Reinhold Maier, bewertet am 29. September vor dem Landtag das Ergebnis der Volksbefragung.
13.11.1950 Südwestdeutsche Länderchefs einigen sich auf Volksabstimmung
13.11.1950 | Für oder gegen einen Südweststaat? Die Stimmung ist unterschiedlich in den südwestdeutschen Ländern. Die Menschen in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern haben sich in der Volksbefragung im September 1950 mehrheitlich dafür ausgesprochen, einen gemeinsamen Südweststaat zu schaffen. Doch im Land Baden ist die Mehrheit dagegen.
Um zu überlegen, wie sie aus dieser Situation herauskommen, kommen die Landeschefs nach der Volksbefragung mehrmals zusammen. Bei den Treffen spielt ein Kuriosum des damals noch jungen deutschen Grundgesetzes eine Rolle: Ins Grundgesetz wurde nämlich ein Artikel extra für den Südwesten aufgenommen.
5.12.1951 Letzte Debatte vor der Volksabstimmung zum „Südweststaat“
5.12.1951 | Wenige Tage vor der Volksabstimmung über die Zusammenlegung der drei Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem gemeinsamen Südweststaat kommt es zu einem letzten Schlagabtausch im Landesparlament von Württemberg-Baden. Hier ist die Kontroverse besonders stark, weil es – wie der Name ja sagt – hier sowohl einen württembergischen als auch einen badischen Landesteil gibt. Beide Seiten tauschen noch einmal ihre Argumente aus – sowohl die Befürworter eines gemeinsamen Südweststaats als auch die Anhänger einer Zwei-Länder-Lösung mit Baden und Württemberg. Zu denen gehört auch der Karlsruher Friederich Werber von der CDU. Er führt aus, warum Baden eigenständig bleiben soll.
Nach ihm reden die beiden Karlsruher SPD-Abgeordneten Alex Möller und Hermann Veit. Dann Edmund Kaufmann (CDU), Hanns Schloß (FDP) sowie Karl Mocker von der Partei Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten.
12.12.1951 Ergebnis der Volksabstimmung: Mehrheit für Südweststaat
12.12.1951 | Am 9. Dezember 1951 durften die Menschen im Südwesten abstimmen, ob sie für einen gemeinsamen Südweststaat sind. Die Stimmen wurden in Nord- und Süd-Württemberg sowie Nord- und Südbaden jeweils getrennt ausgezählt. Drei Tage später steht das Ergebnis offiziell fest: Außer in Südbaden stimmte überall die Mehrheit für den Südweststaat. Damit ist das gemeinsame Bundesland beschlossen.
Der badische Präsident Leo Wohleb will das Ergebnis noch nicht recht anerkennen. Denn wenn man alle badischen Stimmen zusammenzählt, ergäbe sich dort rechnerisch eine Mehrheit für ein eigenständiges Baden – so erläutert er es in seiner Rundfunkerklärung am 12. Dezember 1951.
Im Gegensatz zu Leo Wohleb aus Baden blickt dessen Amtskollege Gebhard Müller aus Württemberg-Hohenzollern nach vorne und begrüßt die Schaffung des neuen Südweststaats.
16.4.1952 Die Kollerinsel – Baden-Württembergs einziger Zipfel links des Rheins
16.4.1952 | In den ersten Monaten des Jahres 1952 machen sich Badener und Württemberger mit dem Gedanken vertraut, dass sie bald in einem gemeinsamen Bundesland leben werden. Es wird zunächst Südweststaat heißen und im Westen vom Rhein begrenzt sein. Doch es gibt eine Ausnahme: ein kleines Fleckchen auf der anderen Rheinseite, die eigentlich zur Pfalz gehört. Das ist die Kollerinsel bei Schwetzingen.
Über diese Kuriosität, diese linksrheinische Exklave, berichtet der Süddeutsche Rundfunk am 16. April 1952.
25.4.1952 Der Südweststaat wird gegründet – Schwarzer Freitag für die CDU
25.4.1952 | Ein knappes halbes Jahr ist vergangen seit der Volksabstimmung für den Südweststaat. Damit er verwirklicht werden kann, wird eine verfassungsgebende Landesversammlung ins Leben gerufen. Auf der vierten Sitzung am 25. April 1952 wird der liberale Reinhold Maier zum Ministerpräsidenten gewählt. Im Anschluss erklärt er offiziell die Vereinigung der drei vorherigen Länder zu einem Südweststaat und ernennt sein Kabinett.
Die CDU kommt darin nicht vor: Obwohl stärkste Partei, landet sie unerwartet in der Opposition. In der anschließenden turbulenten Aussprache kündigt die CDU schärfsten Widerstand an.
Reporter dieses Ereignisses ist der spätere Intendant des Süddeutschen Rundfunks Hans Bausch.
Die Regierung unter Reinhold Maier ist eine provisorische. Maier wird bei den Bundestagswahlen im kommenden Jahr abgestraft und muss den Posten des Ministerpräsidenten für Gebhard Müller räumen. Die Arbeit der Verfassunggebenden Versammlung geht weiter. Denn noch hat das neue Bundesland keinen endgültigen Namen. Niemand will, dass es auf Dauer „Südweststaat“ heißt. Aber die endgültige Entscheidung darüber fällt erst anderthalb Jahre später.
4.11.1953 Der Südweststaat erhält den Namen "Baden-Württemberg"
4.11.1953 | Mit seiner Gründung 1952 bekommt der Südweststaat den vorläufigen Namen Baden-Württemberg. Aber noch ist nicht ausgemacht, dass es dabei bleibt. Das entscheidet sich erst beim Treffen der verfassungsgebenden Versammlung am 5. November 1953, als über die Namensfrage nochmals heftig diskutiert wird.
Einige finden den Doppelnamen zu sperrig und verstehen nicht, warum man dem neuen Bundesland nicht einen kürzeren Namen geben kann, zum Beispiel "Schwaben". Dagegen könne doch niemand etwas haben … Dafür wirbt im folgenden Debattenmitschnitt auch die SPD-Abgeordnete Stefie Restle sowie vor ihr ein Abgeordneter, dessen Name im Archiv leider nicht genannt wird. Weitere Redner: Franz Gurk (CDU), Hermann Saam (FDP/DVP), Viktor Renner (SPD).
Neben dem Namen Schwaben gibt es noch weitere Vorschläge wie "Rheinschwaben", "Staufen" oder "Alemannien". Doch die Entscheidung fällt schließlich mit deutlicher Mehrheit für den Namen Baden-Württemberg – damit sich auch die Badener im Namen wiederfinden. Ab dem 19. November 1953 tritt die neue Landesverfassung und damit auch der Name offiziell in Kraft.
7.6.1970 Erneute Volksabstimmung im Südwesten: Letztes Aufbäumen der Altbadener
7.6.1970 | 1956 gab das Bundesverfassungsgericht dem Heimatbund Baden recht. Der hatte eine neue Volksabstimmung im badischen Teil Baden-Württembergs gefordert und bekommt sie – wenn auch erst 14 Jahre später, nämlich am 7. Juni 1970.
Am Abend der Volksabstimmung schließen sich der Süddeutsche Rundfunk und der Südwestfunk zu einer zweieinhalbstündigen Sondersendung zusammen. Hier ein Zusammenschnitt der wichtigsten Momente. Gekürzt haben wir vor allem die Musik sowie einige der immer wiederkehrenden Schalten in die Abstimmungszentrale.
Es äußern sich u. a. Günther Klotz, 1952 bis 1970 Oberbürgermeister von Karlsruhe, Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU), der stellvertretende Ministerpräsident Hermann Veit (SPD), der Verleger Franz Burda, Reinhold Grund (Vorsitzender Heimatbund Badenerland), Helmut Kohl (Ministerpräsident Rheinland-Pfalz).