14.3.1940

NSDAP-Funktionär Walter Groß über Rassenpolitik im Krieg

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Von Autor/in ARD Archivradio

Leiter des Rassenpolitischen Amts der NSDAP propagiert Zwangssterilisation

"Rassenpolitik im Krieg" – zu diesem Thema hält Walter Groß, Leiter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP (RPA), einen Vortrag auf einer Kundgebung in Linz. Es ist der 14. März 1940, anwesend sind Vertreter der Partei und der Wehrmacht. Groß propagiert die Zwangssterilisation von sogenannten "Erbkranken" und "Asozialen". Deutlich zeigen sich hierbei die rassenhygienischen Vorstellungen der NS-Regierung.

Bildtafel "Wen soll ich heiraten?":
Das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" wurde am 15. September 1935 erlassen. Es verbot die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden. Es sollte der "Reinhaltung des deutschen Blutes" dienen, ein zentraler Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie.

Walter Groß fordert gesetzliche Regelung für den Umgang mit "Asozialen"

Bereits im Juli 1933 hatte sie das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verabschiedet und damit die Grundlage für die Zwangssterilisation von vermeintlich "erbkranken" Menschen geschaffen. Ein solches Gesetz fordert Walter Groß in seinem Vortrag auch für sogenannte "Asoziale". Mit dem Begriff bezeichneten die Nazis Menschen, die gegen die Normen der nationalsozialistischen Gesellschaft verstießen. Darunter Obdachlose, Bettler und Prostituierte.

Zu dem Zeitpunkt waren die "Euthanasie"-Morde der Nazis bereits im vollen Gange und die als "asozial" stigmatisierte Personen wurden in Konzentrationslager verschleppt, in Anstalten eingewiesen oder zwangssterilisiert – auch ohne eigenes Gesetz.

Bei dem Vortrag handelt es sich um eine der wenigen programmatischen Verlautbarungen aus dem engeren Führungskreis zum Vorgehen gegen sogenannte "Asoziale".

Nationalsozialismus "Asoziale" und "Berufsverbrecher" – Die verleugneten Nazi-Opfer

Obdachlose, Suchtkranke oder Prostituierte wurden von den Nazis verfolgt – als "Asoziale" bzw. "Berufsverbrecher". Erst 2020 erkannte der Bundestag diese Opfergruppe an. Warum so spät?

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