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Linksextreme Gewalt – Von der RAF bis zur Antifa

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Stand

Von Autor/in Jennifer Stange

Rund um den 50. Todestag von Ulrike Meinhof sorgen linksextremistische Gruppierungen für Schlagzeilen. So bekannte sich eine Gruppe zu dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz im Winter 2026. In Düsseldorf stehen mehrere junge Antifaschistinnen wegen versuchten Mordes vor Gericht. Und der Fall der in Ungarn verurteilten Deutschen Maja T., Mitglied der Antifa-Ost, sorgt für politische Spannungen.

Der Linksextremismus hat sich gewandelt. Während heute seine oft sehr jungen Anhänger*innen ihre Gewalt zur Notwehr erklären, wollte Ulrike Meinhof mit der RAF den Staat stürzen. Sie starb am 9. Mai 1976 im Gefängnis Stuttgart-Stammheim.

19.6.1972 Bundesanwaltschaft zur Verhaftung von Ulrike Meinhof

19.6.1972 | Ulrike Meinhof wurde heute verhaftet. Die Staatsanwaltschaft grübelt über einem verschlüsselten Brief von Gudrun Ensslin an Ulrike Meinhof. | RAF

16.12.1974 Bundespräsident Heinemann schreibt Ulrike Meinhof einen Brief

16.12.1974 | Bundespräsident Gustav Heinemann, der Meinhof von früher kennt, appelliert an die inhaftierte RAF-Terroristin, ihren Hungerstreik zu beenden.
Die Öffentlichkeit erfährt von diesem Brief erst fünf Tage später – im folgenden Bericht vom 16. Dezember 1974 wird der Brief vorgelesen, vorher ist noch der Schriftsteller Heinrich Böll zu hören, der von einem Wahnsinn spricht, der in Deutschland vor sich gehe und den politischen Umgang mit der RAF kritisiert.
Der Brief des Bundespräsidenten an Ulrike Meinhof, die er kennt, seit er sie einmal als Anwalt in einem Beleidigungsverfahren verteidigt hat, wird von einem Rundfunksprecher verlesen. Er beginnt mit "Sehr geehrte Frau Meinhof" und geht dann auf den Hungerstreik ein. "Sie kommen an die Grenzen Ihres Lebens."
Selbstopferung hält Heinemann für einen Irrtum. Ulrike Meinhof erschwere damit die Arbeit anderer, die sich um Besserung der Verhältnisse bemühen. Heinemann meint, er habe ihren Weg mit Aufmerksamkeit verfolgt und schließt mit den Worten: "Bitte nehmen Sie sich die Freiheit und beenden den Hungerstreik."

10.5.1976 Neue Erkenntnisse nach dem Tod von Ulrike Meinhof

10.5.1976 | Einen Tag nach dem Tod von Ulrike Meinhof gibt es Streit über die Obduktion und die Informationspolitik der Justizbehörde. In Frankfurt finden gewalttätige Sympathiekundgebungen statt. | RAF

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Die Justizreporter*innen Auslieferung in Nacht-und-Nebel-Aktion – rechtsstaatlich zweifelhaft!?

Um zwei Uhr nachts wurde Maja T. aus ihrer Zelle in der JVA Dresden geholt, um vier Uhr hob der Hubschrauber ab, der die non-binäre Person an die Grenze nach Österreich brachte. Ein paar Stunden später war Maja T. in Ungarn. Dort soll der deutschen Staatsbürger*in ein Prozess wegen schwerer Straftaten gemacht werden – Eine Auslieferung, die aufgrund eines europäischen Haftbefehls erfolgte, das Kammergericht in Berlin hatte keine Hindernisse gesehen. Dennoch scheint dieser Fall rechtsstaatlich bedenklich. Denn: Das Bundesverfassungsgericht wollte die Auslieferung von Maja T. vorläufig stoppen. Aber als Karlsruhe entschieden hatte, war Maja T. schon in Ungarn. Über die möglichen Gründe und die Auswirkungen dieser "Nacht- und Nebel-Aktion" sprechen die Justizreporter*innen Gigi Deppe, Max Bauer und Kolja Schwartz mit Wolfram Jarosch, dem Vater von Maja T. und mit Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas, Experte für Auslieferungsverfahren.

Hinweis: Bei Minute 10:26 enthält unser Podcast eine Ungenauigkeit. Gigi Deppe sagt an der Stelle: "Und das interessante ist, dass diese ganze Geschichte natürlich verschiedene Menschen beunruhigt hat in Deutschland und deswegen hat der Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses in Berlin gestern eine Anhörung gemacht, hat die Justizsenatorin vorgeladen und die Ständige Vertreterin der Generalstaatsanwältin in Berlin Simone Herbeth…"
Die Pressesprecherin der Berliner Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg hat uns mitgeteilt, dass die Justizsenatorin zur Sitzung des Rechtsausschusses am 03.07.2024 nicht „vorgeladen“ wurde. Vielmehr sei die Justizsenatorin immer bei den zweiwöchigen Sitzungen des Rechtsausschusses anwesend und beantworte dort Fragen der Fraktionen. So sei es auch diesmal gewesen.
Wir bitten diese Ungenauigkeit zu entschuldigen. Richtig bleibt aber, dass das Thema Wellen geschlagen hat und es deshalb zu den Fragen im Rechtsausschuss kam. Auch hat die Justizsenatorin extra die Ständige Vertreterin der Generalstaatsanwältin mitgebracht, um die Fragen beantworten zu können. 

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Jennifer Stange