Welchen Mitarbeitenden im SWR stehen Dienstwagen zu?
Den Mitgliedern des Direktoriums, bestehend aus dem Intendanten sowie den Direktorinnen und Direktoren des SWR, stehen persönlich zugewiesene Dienstfahrzeuge oder alternativ eine Bahncard 100 zur Nutzung zur Verfügung.
Welche Dienstwagen fahren der Intendant und die Direktorinnen und Direktoren?
Der Intendant und die Direktorinnen und Direktoren fahren geleaste PKW der oberen Mittelklasse (z.B. VW ID.7).
Haben die Mitglieder des Direktoriums persönliche Fahrer?
Nur dem Intendanten steht für dienstlich veranlasste Fahrten ein persönlicher Fahrer zu weniger als 50 % einer Stelle zur Verfügung. Die Direktorinnen und Direktoren fahren ihre Dienstwagen in der Regel selbst und greifen nur manchmal und ebenfalls nur bei dienstlich veranlassten Fahrten auf Fahrer zurück, die ansonsten vorrangig für Produktionsfahrten (Ü-Wagen etc.) eingesetzt werden.
Warum bekommen die Mitglieder des Direktoriums überhaupt einen Dienstwagen und warum stehen ihnen Fahrer zur Verfügung?
Die Mitglieder des Direktoriums sind sehr viel unterwegs, da sie häufig Termine an anderen Standorten wahrnehmen. Den Dienstwagen nutzen sie während der Reisezeit als „fahrendes“ Büro.
Dürfen die Dienstwagen auch privat genutzt werden?
Ja, das Fahrzeug darf auch für Privatfahrten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und Ländern, die auf der „Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr" („Grüne Karte") aufgeführt sind, genutzt werden. Die Kosten der privaten Nutzung für Kraftstoff, Öl und Maut für das Kfz sind im Ausland vom Direktoriumsmitglied zu tragen. Der geldwerte Vorteil der Dienstwagen-Nutzung ist von den Direktorinnen und Direktoren jeweils privat zu versteuern.
Nutzen Mitarbeitende ebenfalls Dienstwagen?
Der SWR besitzt einen PKW-Fuhrpark, der grundsätzlich allen Mitarbeitenden für Dienstfahrten zur Verfügung steht. Voraussetzung: Die jeweilige Fahrt muss von der Führungskraft genehmigt sein und es muss eine SWR-interne Selbstfahrergenehmigung vorliegen. Grundsätzlich ist für Dienstreisen das Beförderungsmittel zu nutzen, das die wirtschaftlichste Durchführung der Dienstreise ermöglicht.
Wie lauten die Anforderungen bei der Beschaffung von Dienstwagen?
Die Dienstfahrzeuge des Direktoriums werden im Leasingverfahren beschafft. Hierfür wird planmäßig alle zwei Jahre eine Ausschreibung am Markt durchgeführt, sodass unterschiedliche Herstellermarken zum Einsatz kommen. Die Fahrzeuge sind von der Leistungsbeschreibung der oberen Mittelklasse zuzuordnen. Die Ausstattung orientiert sich an den für diese Fahrzeugklasse üblichen Standards (sogenannte Vertriebsausstattung). Der Intendant und die Direktorinnen und Direktoren können die Karosserieform (Limousine oder Kombi) sowie die Innen- und Aussenfarbe bestimmen.
Bei den Dienstfahrzeugen, die die Mitarbeitenden für Dienstfahrten nutzen, werden ebenfalls standardisierte Kraftfahrzeuge durch Kauf, Leasing oder Langzeitmiete beschafft. Die Ausstattung, Maße und Leistung der Fahrzeuge orientiert sich an den für die jeweilige Fahrzeugklasse üblichen Standards. Im SWR werden standardmäßig die Fahrzeugklassen Kleinwagen, Kombi Kompakt, Kleintransporter (Vollelektro und Verbrenner), 8-Sitzer und Transporter eingesetzt. Bei Neubeschaffungen werden, gemäß der für den SWR maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben (SaubFahrzeugeBeschG), mindestens 38,5 Prozent aller relevanten Neufahrzeuge als Vollelektro-Fahrzeug beschafft.
Zudem gibt es im SWR LKW und Übertragungsfahrzeuge, die per Ausschreibung beschafft werden.
Welche Rabatte erhält der SWR für Dienstfahrzeuge?
Die Fahrzeuge des Direktoriums werden im SWR bislang nicht gekauft, sondern geleast. Hierfür werden dem SWR Behördenkonditionen gewährt. Zu den konkreten Konditionen können aufgrund der vertraglichen Bedingungen der Anbieter keine Angaben gemacht werden. Sogenannte „Regierungspreise“ werden dem SWR nicht gewährt.
Die Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von KFZ für den Fuhrpark werden im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren im ARD-Verbund ausgeschrieben. Der SWR ist hier übrigens der Leadbuyer, der diese Beschaffung für alle Rundfunkanstalten gemeinsam ausschreibt. Das ist wirtschaftlich, weil mit dieser Kooperation deutliche Skaleneffekte erzielt werden. Die von den Herstellern eingeräumten Konditionen dürfen aufgrund der vertraglichen Bestimmungen aus Wettbewerbsgründen nicht genannt werden.