Die folgenden Infos sind von der Landes·zentrale für politische Bildung.
Die Informationen gelten für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Sie können am Wahl·tag in einem Wahl·raum wählen.
Sie möchten zum Wahl·raum mehr Infos?
Die Infos finden Sie am Ende vom Text.
Oder Sie können vorher mit der Brief·wahl wählen.
In diesem Text geht es um die Brief·wahl.
Was ist Brief·wahl?
Brief·wahl heißt:
Sie wählen mit einem Brief.
Sie schicken Ihren Stimm·zettel mit der Post.
Sie möchten zum Stimm·zettel mehr Infos?
Die Infos finden Sie am Ende vom Text.
Was brauchen Sie für die Brief·wahl?
Sie brauchen für die Brief·wahl einen Wahl·schein.
Sie müssen einen Antrag für den Wahl·schein stellen.
Sie finden den Antrag für den Wahl·schein auf der Wahl·benachrichtigung.
Der Antrag ist auf der Rück·seite von der Wahl·benachrichtigung.
Die Wahl·benachrichtigung ist ein Brief.
Sie bekommen den Brief vor der Wahl.
Der Brief hat Infos zu der Wahl.
Sie möchten zur Wahl·benachrichtigung mehr Infos?
Die Infos finden Sie am Ende vom Text.
Wie füllen Sie den Antrag für den Wahl·schein aus?
Sie benutzen die Rück·seite von der Wahl·benachrichtigung.
Sie schreiben Ihre Adresse auf.
An die Adresse sollen die Wahl·unterlagen mit der Post kommen.
Sie unterschreiben den Antrag.
Sie schicken den Antrag schnell mit der Post weg.
Sie brauchen für den Antrag eine Brief·marke.
Wohin schicken Sie den Antrag?
Die Adresse steht auf der Wahl·benachrichtigung.
Die Brief·wahl·unterlagen
Sie haben einen Antrag auf Brief·wahl weg·geschickt?
Diese Unterlagen bekommen Sie dann mit der Post:
· 1 Wahl·schein
· 1 Stimm·zettel
· 1 kleiner weißer Umschlag
· 1 großer roter Umschlag
So wählen Sie mit der Brief·wahl:
Sie füllen den Stimm·zettel aus.
Wie füllen Sie den Stimm·zettel aus?
Die Infos finden Sie am Ende vom Text.
Die Brief·wahl·unterlagen verpacken
Sie haben 2 Kreuze auf dem Stimm·zettel gemacht?
Sie falten den Stimm·zettel 2 Mal.
Die Schrift muss innen sein.
So sieht kein Mensch Ihre Kreuze auf dem Stimm·zettel.
Das ist wichtig.
Denn eine Wahl ist geheim.
Eine Wahl ist privat.
Sie legen den Stimm·zettel in den kleinen weißen Umschlag.
Sie kleben den kleinen weißen Umschlag zu.
Sie füllen den Wahl·schein aus.
Sie unterscheiben den Wahl·schein.
Achtung:
Sie unterschreiben nur den Wahl·schein.
Sie dürfen den Stimm·zettel nicht unterscheiben.
Sie legen den Wahl·schein in den großen roten Umschlag.
Sie legen auch den kleinen weißen Umschlag in den großen roten Umschlag.
Sie kleben den großen roten Umschlag zu.
Der große rote Umschlag heißt: Wahl·brief.
Jetzt muss der Wahl·brief zurück zum Wahl·amt.
Wie kommt der Wahl·brief zurück zum Wahl·amt?
Sie haben 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Sie schicken den Wahl·brief mit der Post.
Die richtige Adresse steht schon auf dem Wahl·brief.
Der Wahl·brief braucht keine Brief·marke.
Möglichkeit 2:
Sie gehen selbst zu dem Wahl·amt.
Sie geben den Wahl·brief bei dem Wahl·amt ab.
Die richtige Adresse steht schon auf dem Wahl·brief.
Was müssen Sie noch beachten?
Sie müssen den Wahl·brief rechtzeitig abschicken.
Oder Sie müssen den Wahl·brief rechtzeitig zu dem Wahl·amt bringen.
Am Tag von der Wahl muss der Wahl·brief bei dem Amt sein.
Ihre Stimme zählt sonst nicht.
Sie schicken den Wahl·brief mit der Post?
Schicken Sie den Wahl·brief mindestens 5 Tage vor der Wahl ab.
Denn die Post braucht 3 bis 5 Tage für den Brief.
Dann ist der Wahl·brief rechtzeitig bei dem Wahl·amt.
Sie haben jetzt mit der Brief·wahl gewählt!
Hier finden Sie diesen Text in schwerer Sprache:
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