Fristen und Stolperfallen

Landtagswahl RLP: Es wird knapp mit der Briefwahl

Die Landtagswahl RLP steht vor der Tür: Wer Briefwahl machen möchte, sollte die Fristen im Kopf haben. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:

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Stand

Von Autor/in Andrea Lohmann

Die Landtagswahl 2026 findet in Rheinland-Pfalz am 22. März statt - unsere Nachbarn in Baden-Württemberg haben bereits am 8. März gewählt. Die Briefwahl ist in vollem Gange und allzu viel Zeit bleibt dafür auch nicht mehr.

Wie beantrage ich die Briefwahl?

Die Wählenden müssen dafür den sogenannten Wahlschein beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein entsprechender Antrag auf Briefwahl aufgedruckt - den einfach zurückschicken.

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Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2026 SWR RLP

Der Antrag kann aber auch auf anderem Wege gestellt werden: Das geht mit einem formlosen Schreiben (per Brief oder Email) an die Verwaltung der eigenen Gemeinde (Erstwohnsitz). Dabei müssen Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. In einigen Städten und Kommunen ist auch ein Online-Antrag möglich. Ein Antrag per Telefon oder SMS ist nicht möglich.

Kurz vor der Wahl kommt aber eigentlich nur diese Option in Frage wegen der langen Postlaufzeiten: beim Wahlamt vorbeigehen und die Unterlagen persönlich beantragen und abholen. In diesem Fall kann man sie auch vor Ort direkt ausfüllen und in die Wahlurne werfen. Dann ist alles auf einen Schlag erledigt.

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Welche Regeln muss ich beim Ausfüllen der Stimmzettel beachten?

Zu den Briefwahlunterlagen gehören:

  • ein Wahlschein
  • ein Merkblatt mit allen Regeln zur Stimmabgabe
  • der amtliche Stimmzettel mit einem zugehörigen Umschlag
  • ein Wahlbriefumschlag für den Rückversand der Unterlagen

Stift, Kreuzchen und Umschlag Landtagswahl RLP: Wahlzettel richtig ausfüllen

Die Wählenden können zwei Stimmen auf dem Wahlzettel abgeben. Damit der Stimmzettel am Ende auch gültig ist, erklären wir, was erlaubt ist und was nicht.

Der Wahlschein muss vom Wählenden unterschrieben werden. Er gilt als eidesstattliche Versicherung. Auf dem Stimmzettel ist die eigene Wahl zu markieren. Dieser Stimmzettel kommt in den weißen Briefumschlag und wird verschlossen. Dieser wandert gemeinsam mit dem Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag, der dann verschickt oder beim Wahlbüro abgegeben werden kann. Innerhalb von Deutschland muss dieser Brief nicht frankiert werden.

Sehr wichtig: Der Wahlbrief muss rechtzeitig in die Post gegeben werden, damit er bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag bei der Gemeinde vorliegt.

Bis wann: Briefwahl beantragen

Theoretisch kann man die Briefwahlunterlagen noch bis zum 20. März um 15 Uhr beantragen. Doch wegen der Postlaufzeiten ist es schwer möglich, die Unterlagen dann auch pünktlich zu bekommen beziehungsweise wieder abzugeben - es sei denn, man erledigt alles vor Ort im Amt persönlich: abholen, ausfüllen, abgeben.

In besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr beantragt werden. 

Briefkasten oder Wahlbüro: Abgabe der Briefwahl

Der Wahlbrief muss bis spätestens am Sonntag um 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle der eigenen Gemeinde vorliegen, denn dann startet die Auszählung.

Wer seine Stimme per Post verschicken will, muss den Brief entsprechend früh aufgeben - der Landeswahlleiter empfiehlt den Mittwoch vor der Wahl (18.3.) als spätesten Zeitpunkt.

Mit dem richtigen Umschlag kann der Stimmzettel auch einfach in den Briefkasten eingeworfen werden, eine Briefmarke braucht es nicht. Auf der sicheren Seite ist, wer den Wahlbrief bei der entsprechenden Stelle persönlich abgibt. Das geht auch noch nach dem 18.3.

Die Wahlberechtigten müssen selbst dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief pünktlich ankommt.

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Wahlschein verloren - und jetzt?

Wenn ein Wähler oder eine Wählerin glaubhaft versichern kann, dass ein Wahlschein nicht zugestellt wurde oder verloren gegangen ist, kann bis 12 Uhr am Tag vor der Wahl, also bis 21. März mittags, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Achtung Stolperfallen - wann zählt meine Stimme nicht?

Kleine Fehler können dazu führen, dass die eigene Briefwahl ungültig ist, die Stimme also nicht zählt. Das passiert zum Beispiel wenn:

  • der Wahlbrief zu spät ankommt - also nach 18 Uhr am Wahlsonntag
  • kein Wahlschein mit der eidesstattlichen Versicherung im Wahlbrief liegt oder der Wahlschein ungültig ist, weil die Unterschrift fehlt
  • der Stimmzettel fehlt
  • die Briefumschläge nicht zugeklebt sind
  • ein normaler Briefumschlag anstelle der ausgehändigten Briefumschläge verwendet wurde
  • ein Umschlag deutlich fühlbare Gegenstände enthält

Briefwahl immer beliebter

Immer mehr Menschen nutzten in den letzten Jahren die Briefwahl. Bei der vergangenen Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2021 gaben mehr Menschen ihre Stimme auf diesem Weg ab als jemals zuvor - zwei Drittel entschieden sich für die Briefwahl. Allerdings war hier die Corona-Pandemie ein wichtiger Grund, sich für die Briefwahl zu entscheiden.

Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil der Briefwählerinnen und - wähler bei einem Drittel aller Wahlberechtigten. Dabei beantragten Menschen ab 70 Jahren mit einer Quote von 36,2 Prozent unter allen Wahlberechtigten am häufigsten Briefwahl. Am geringsten war dieser Anteil bei den 18- bis 20-Jährigen mit 23,0 Prozent.

In Rheinland-Pfalz stellten 45,7 Prozent der Wahlberechtigten einen Antrag auf Briefwahl für die Bundestagswahl.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Andrea Lohmann
Andrea Lohmann, Online-Redakteurin bei SWR Rheinland-Pfalz Aktuell

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