- Wie, wo und ab wann kann man Briefwahl beantragen?
- Ab wann bekommt man die Briefwahlunterlagen?
- Bis wann müssen Breifwahlunterlagen abgegeben werden?
- Wann ist eine Briefwahl gültig?
- Warum und seit wann gibt es die Briefwahl?
- Die Briefwahl wird immer beliebter
Wie, wo und ab wann kann man Briefwahl beantragen?
Wer wahlberechtigt ist, kann die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde, in der er oder sie wohnt, beantragen - das geht per Post, Mail oder oft online. Man kann die Unterlagen aber auch mithilfe der Wahlbenachrichtigung beantragen. Diese wurde bereits von den Gemeinden automatisch an alle Wahlberechtigten verschickt und enthält Informationen zur Briefwahl.
Die dritte Option ist, die Unterlagen persönlich in einem Wahlbüro abzuholen, sie dort direkt vor Ort auszufüllen oder die zugeschickten Unterlagen abzugeben. Jede der 1.101 Kommunen in Baden-Württemberg stellt laut der Landeswahlleiterin ein solches Wahlbüro zur Verfügung, viele erst ein paar Wochen vor dem Urnengang. Größere Städte wie Mannheim haben eine zentrale Stelle für Bürgerinnen und Bürger zu Fragen rund um Wahlen auf unterschiedlichen Ebenen.
Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist am Freitag vor der Wahl, also am 6. März bis 15 Uhr.
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Ab wann bekommt man die Briefwahlunterlagen?
Viele, die Briefwahlunterlagen schon vor Wochen beantragt haben, dürften sie auch schon bekommen haben oder werden sie bald zugeschickt bekommen. Denn: Die Stimmzettel wurden schon gedruckt. Voraussetzung dafür war, dass offiziell feststeht, welche Parteien und welche Wahlkreiskandidatinnen und Wahlkreiskandidaten für die Parteien zur Landtagswahl antreten. Das war Anfang Februar der Fall.
Bis wann müssen Briefwahlunterlagen abgegeben werden?
Wer seine Unterlagen per Post zurücksenden will, dem empfiehlt die Landeswahlleiterin, das bis spätestens zum Mittwoch vor der Wahl, also am 4. März, zu tun. Alternativ können die roten Wahlbriefe auch bei der angegebenen Adresse, zum Beispiel im Rathaus, abgegeben werden oder man geht zum Wahlbüro der Gemeinde. Auch dort kann man seine Briefwahlunterlagen abholen, hinbringen oder gleich direkt vor Ort wählen. Generell gilt: Die Unterlagen müssen am Wahlsonntag bis 18 Uhr eingegangen sein. Treffen sie später ein, zählt die Stimme nicht.
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Wann ist eine Briefwahl gültig?
Für eine Briefwahl braucht es die Wahlunterlagen. Dazu gehören Wahlschein, Stimmzettel, weißer Stimmzettelumschlag und roter Wahlbriefumschlag.
Gültig ist die Briefwahl nur mit einem ausgefüllten Wahlschein. Wählerinnen und Wähler müssen dort die eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Auf dem Stimmzettel kann man zwei Stimmen vergeben: Eine für einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin im Wahlkreis. Das ist die sogenannte Erststimme. Das zweite Kreuz macht man für eine Partei, das ist die Zweitstimme. Der Stimmzettel muss dann in den weißen Umschlag gesteckt werden und der wiederum gemeinsam mit dem Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. Dieser muss zugeklebt, abgeschickt bzw. abgegeben werden.
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Warum und seit wann gibt es die Briefwahl?
In Deutschland gab es die Briefwahl zum ersten Mal zur Bundestagswahl 1957, in Baden-Württemberg wurde sie bei der Landtagswahl 1964 eingeführt. Jeder Wahlberechtigte sollte möglichst einfach abstimmen können, insbesondere ältere, kranke und behinderte Menschen. So sollte die "Allgemeinheit der Wahl" verbessert werden und damit einer der fünf Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim). Rund 50 Jahre lang musste man eine glaubhafte Begründung angeben, wenn man eine Briefwahl beantragt hat. Das wurde 2008 im Bundeswahlrecht abgeschafft.
Die Briefwahl wird immer beliebter
In Baden-Württemberg war die Briefwahl am Anfang nur mäßig beliebt. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes betrug der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler im Jahr 1964 gerade mal 2,2 Prozent, im Jahr 1996 waren es 11 Prozent. Bei der Landtagswahl 2016 gaben immerhin rund 21 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme per Brief ab und bei der letzten Landtagswahl vor fünf Jahren waren es sogar 51,3 Prozent, also mehr als die Hälfte aller Wählerinnen und Wähler. Allerdings galten damals während der Corona-Pandemie strenge Abstandsregeln.