Mit dem Frühling kehrt in Hamburg auch ein Stück Bewegungsfreiheit zurück. Für Johanna gilt das ganz besonders. Den vollen Namen möchte sie der #besserwohnen-Redaktion nicht nennen. Während der Wintertage mit Glatteis blieb sie meist in ihrer Wohnung. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus Vorsicht: „Ich kann laufen, aber nur eingeschränkt. Ich darf auf keinen Fall stürzen.“
Sport gehört trotzdem zu ihrem Alltag. Zweimal pro Woche schwimmt sie 1.000 Meter, dazu Gymnastik. Bewegung ist Teil ihres Lebens. Doch ausgerechnet dort, wo Sicherheit selbstverständlich sein sollte, beginnt das Risiko: im eigenen Bad. „Ich muss mich an der Badewanne festhalten, um mir die Haare zu waschen", erzählt die Seniorin.
Die Lösung klingt einfach: Badewanne raus, bodengleiche Dusche rein. Doch ihr Vermieter reagiert mit der Empfehlung in ein Betreutes Wohnen zu ziehen. „Das ist eine Unverschämtheit“, sagt die rüstige Rentnerin. Denn sie will in ihrem zuhause bleiben. Sie könne hier weiterhin wohnen – wenn das Bad angepasst würde.
Was bedeutet „barrierefreies Bad“ überhaupt?
Ein barrierefreies Bad ist so gestaltet, dass es ohne fremde Hilfe, sicher und komfortabel genutzt werden kann – auch bei eingeschränkter Mobilität.
Barrierefreiheit als "Nice-to-have"
Barrierefreiheit bedeute nicht Luxus – oft geht es um notwendige Anpassungen für den Alltag, sagt Peter Zernenchel vom SoVD. Er finde es problematisch, dass Barrierefreiheit in Deutschland immer noch als ein Nice-to-have angesehen werde.
Das führe zu Forderungen nach Zusatzkautionen, Rückbauverpflichtungen oder – wie im Fall der Hamburgerin – zu dem Vorschlag, doch gleich auszuziehen.
Tatsächlich ist Barrierefreiheit eine Exzellenz, eine Auszeichnung für eine Gesellschaft.
Genau hier kollidieren Lebensrealität und Wohnungsmarkt. Wohnungen bleiben oft jahrzehntelang unverändert, während sich die Bedürfnisse der Bewohner:innen zwangsläufig ändern. Der Konflikt entsteht nicht, weil Menschen „zu viel verlangen“, sondern weil Wohnraum nicht mit dem Leben mitwachse, kritisiert der SoVD.
Katastrophe - raus aus dem gewohnten Umfeld
Die fehlende Weitsicht kritisiert auch der Sozialverband VdK und findet es problematisch, wenn Menschen ihr Zuhause verlassen sollen, nur weil ihre Wohnung nicht an veränderte Lebenssituationen angepasst wird. Für den baden-württembergischen VdK-Vorsitzenden Hans-Josef Hotz wäre es eine Katastrophe, wenn Menschen ihre vertraute Umgebung verlassen müssten, nur weil sich Barrieren in der Wohnung nicht abbauen ließen.
Dabei gehe es nicht nur um individuelle Schicksale wie im Fall der #besserwohnen-Teilnehmerin, sondern auch um gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Stationäre Pflege sei die teuerste Form der Versorgung. Beispielsweise in Baden-Württemberg lägen die Eigenanteile inzwischen häufig bei über 3.500 Euro monatlich – Summen, die viele Menschen nicht aufbringen könnten.
Umbauen und dann wieder rausreißen - kritisiert der VdK
Hinzu kommt: Alters- und behindertengerechter Wohnraum ist in Deutschland extrem knapp: Nur ein bis zwei Prozent des Wohnungsbestands in Baden-Württemberg gelten derzeit als seniorengerecht. Und auf ganz Deutschland bezogen, sähe es nicht anders aus, sagt Hotz.
„Es ist absurd, Wohnungen altersgerecht umzubauen und beim Auszug wieder zurückbauen zu müssen – obwohl genau dieser Wohnraum überall fehlt“, kritisiert Hotz. Der Verband fordert deshalb klare gesetzliche Regelungen, damit barrierefreie Umbauten dauerhaft erhalten bleiben können.
Ein gebrochenes Bein - und der Alltag sieht plötzlich anders aus
Barrierefreiheit sei kein Spezialthema für eine kleine Gruppe, ergänzt Hotz vom VdK. Sie helfe auch Familien mit Kinderwagen, Menschen nach Unfällen oder schlicht im Alltag. „Barrierefreiheit schadet niemandem – sie nützt am Ende allen“, sagt er. Trotzdem werde sie gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich noch immer unterschätzt.
Barrierefrei umbauen - daran müssen Sie bei Haus und Wohnung denken
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2,9 Millionen barrierefreie Wohnungen fehlen
Barrierefreier Wohnraum galt lange als Nischenthema. „Wer braucht das schon – außer ein paar Menschen mit Behinderung?“, lautete der Tenor in der öffentlichen Diskussion, schreibt "Aktion Mensch". Inzwischen sei das Bewusstsein für die Bedeutung zwar gestiegen, aber es fehle nach wie vor an barrierefreiem Wohnraum.
Bis 2030 müssten 2,9 Millionen zusätzliche barrierefreie Wohnungen mit einem Investitionsvolumen von 50 Milliarden Euro entstehen, um genügend Wohnraum zu schaffen, der für alle zugänglich und nutzbar ist. errechnete das Statistisches Bundesamt bereits 2021.
Dürfen Mieter:innen das Bad barrierefrei umbauen?
Grundsätzlich gilt: Nein, nicht ohne Zustimmung des Vermieters. Ein Badezimmerumbau greift in die Bausubstanz ein und stellt eine bauliche Veränderung dar. Dafür ist immer die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Seit der Reform des Mietrechts (§ 554 BGB) haben Mieter einen Anspruch auf Zustimmung, wenn:
- der Umbau der Barrierefreiheit dient
- ein berechtigtes Interesse vorliegt (z. B. Behinderung, Alter, Pflegebedürftigkeit)
Vermieter dürfen die Zustimmung nur aus wichtigen Gründen verweigern, etwa wenn:
- die Statik gefährdet ist
- unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen
- das Gebäude dauerhaft entwertet wird
Wer trägt die Kosten für den barrierefreien Badumbau?
In der Regel gilt: Der Mieter/die Mieterin trägt die Kosten für den barrierefreien Umbau. Das betrifft Planung, Material, Handwerkerkosten und sogar ggf. Rückbau beim Auszug. Vermieter müssen den Umbau nicht finanzieren, selbst wenn sie zustimmen müssen.
Gibt es Ausnahmen, bei denen Vermieter zahlen?
Vermieter können sich freiwillig beteiligen, z. B. wenn sie die Wohnung langfristig aufwerten möchten. Oder wenn sie den Umbau selbst veranlassen. Dann gilt der Umbau als Modernisierung. Der Vermieter trägt die Kosten kann aber ggf. die Miete erhöhen (Modernisierungsumlage).
Muss der Mieter beim Auszug alles zurückbauen?
Grundsätzlich: Ja, der Vermieter darf verlangen, dass das Bad wieder in den Ursprungszustand versetzt wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nur wenn der Vermieter schriftlich auf den Rückbau verzichtet, entfällt diese Pflicht.
Welche Förderungen gibt es für barrierefreie Bäder?
Auch wenn der Vermieter nicht zahlt, müssen Mieter:innen oft nicht alles allein stemmen. Wichtig: Förderanträge immer vor dem Umbau stellen!
Achtung: Kaution darf erhöht werden
Im Fall der #besserwohnen-Userin fordert der Vermieter zusätzlich eine Kaution von 1.500 Euro. „Ich habe doch schon eine Kaution hinterlegt, als ich eingezogen bin", schimpft die Mieterin. Diese Forderung sorge bei ihr für große Verunsicherung – und eine zusätzliche finanzielle Belastung. Das verunsichert die Mieterin, denn feststeht: Nach §551 BGB darf die Mietkaution maximal das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen.
Hier und Heute Mietvertrag – Ihre Rechte und Pflichten
Welche Rechte und Pflichten Mieter bezüglich des Mietvertrags haben, erklärt die Fachanwältin für Mietrecht Sonja Herzberg.
Es gibt jedoch Ausnahmen, erklärt der Berliner Mieterverein auf seiner Homepage: "Es ist gesetzlich geregelt, dass der Vermieter seine Zustimmung zu einer baulichen Veränderung der Wohnung durch den Mieter, die für eine behindertengerechte Nutzung erforderlich ist, von einer zusätzlichen – über drei Monatsmieten hinausgehenden – Sicherheit (für die Rückbaukosten) abhängig machen kann (§554 a Absatz 2 BGB)."
Mit anderen Worten: Aus dem Gesetz ergibt sich: Die Obergrenze von drei Monatsgrundmieten gilt hier nicht. Die Höhe der Sonderkaution richtet sich nach den voraussichtlichen Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Je umfangreicher die Umbaumaßnahmen, desto höher kann auch die Zusatzkaution ausfallen.
Nicht länger im Schwimmbad duschen
Für die Rentnerin ist die Situation sehr belastend. Ein Teil der Umbaukosten werde übernommen – trotzdem betrage ihr Eigenanteil zwischen 500 und 1000 Euro, erzählt sie. Dazu die erhöhte Kaution - nicht leicht für eine Rentnerin. Aber Hauptsache sie könne bald wieder zuhause duschen und sei nicht länger auf die barrierefreien Duschen im Schwimmbad angewiesen.
Zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen – vor allem im Osten