"Schwachkopf", "Pinocchio" oder "Lackaffe" – wie weit darf Kritik an der Politik im Internet und den Sozialen Medien gehen? Seit der Reform des § 188 StGB steht die Frage im Raum, ob der Staat öffentliche Kritik an Regierenden zu streng sanktioniert.
§ 188 StGB zu strafrechtlicher Verfolgung von Beleidigungen
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Doch wo verläuft die Grenze zwischen scharfer Kritik und einer Straftat? Die Ausweitung der Strafvorschriften zur "Politikerbeleidigung" sorgt in der Justizpraxis für massive Unsicherheiten. Kritiker befürchten eine Einschüchterung der Bürger, während der Gesetzgeber politisch Aktive vor systematischen Diffamierungen schützen will.
Um Licht in dieses komplexe Thema zu bringen, haben wir Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) als Experten aus der Praxis eingeladen. Er kennt die Dynamiken von digitalem Hass und die Hürden der Strafverfolgung und kann erklären, warum er für eine engere Auslegung der Gesetze plädiert und wie moderne Cyber-Ermittlungen ablaufen.
Facebook-Kommentare nach Besuch in Heilbronn Weitere Strafbefehle veranlasst: Kanzler Merz als "Lügenfritz" bezeichnet
Zuletzt monierte die Heilbronner Justiz den Ausdruck "Lackaffe" als Beleidung gegen Kanzler Merz. Jetzt gibt es einen weiteren Strafbefehl gegen einen Facebook-User.
Die Ausstrahlung ist am 7.8.2026 in SWR1 Baden-Württemberg geplant.