Handyverbot am Steuer

Monocam: Bringt mich der Kaffeebecher in der Hand in Schwierigkeiten?

Seit April 2025 kontrolliert Rheinland-Pfalz als erstes deutsches Bundesland mit einer "Monocam" das Handyverbot am Steuer. Darüber spricht Polizeihauptkommissar David Brandt.

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Stand

Mal kurz während der Fahrt schauen, wer geschrieben hat oder noch mal die Wegstrecke checken – jeder weiß: Das ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Mit der Monocam, die im Wechsel auf der Pendlerstrecke A60 bei Ingelheim und auf der A61 bei Gundheim steht, sollen solche Verstöße erkannt werden.

Funktionsweise der Monocam

SWR1: Wie funktioniert die Monocam?

David Brandt: Anhand eines Video-Livestreams, bei dem keine Speicherung stattfindet, wird erstmal ein Fahrzeug erkannt.

Dann wird mit einer Datenbank, in der ungefähr 10.000 Beispielbilder drin liegen, in einem Bruchteil von Sekunden überprüft: Ist dieses aufgenommene Fahrzeug verdächtig im Hinblick auf einen Handyverstoß?

Kaffeebecher in der Hand ist dem Handy ähnlich

SWR1: Das heißt also: Wenn ich einen Kaffeebecher in der Hand halte, dann kriegen Sie keinen Vorschlag?

Brandt: Der Kaffeebecher ist unter Umständen, je nachdem, wie er gehalten wird, für das System einem Mobiltelefon erstmal ähnlich.

SWR1: Aber dann schaut sich ein Beamter das nochmal an. Wenn er sieht: Es hält jemand einen Kaffeebecher in der Hand und kein Handy, gibt es auch kein Problem, oder?  

Brandt: Absolut! Sobald es im Kontrollfahrzeug zwischen den eingesetzten Kollegen zu einer Diskussion über den Fall kommt, ist er eigentlich schon negativ für uns. Weil: Wie soll ich vor Gericht begründen, dass eine Handynutzung vorliegt, wenn das Kontrollpersonal vor Ort sich noch nicht mal einig ist?

Hier werden wirklich nur klare Verstöße geahndet. Da, wo wir sagen können, Mimik, Gestik, Haltung usw., wird tatsächlich das Handy genutzt.

SWR1: Was ist mit den großen Bildschirmen im Auto, die man mit Berührung steuern kann? Das lenkt genauso ab wie ein Handy. Darf man das?

Brandt: Natürlich ist das ein großes Problem! [...] Durch diese Systeme und die Nutzung des Smartphones kann man immer komplexere Inhalte beim Fahren konsumieren. Es ist aber auch so, dass in den Fahrzeugsystemen viele Funktionen während der Fahrt nicht zugänglich sind.

Das heißt, von Herstellerseite aus wird schon versucht, die Ablenkung einzuschränken. Alles, was im Fahrzeug verbaut wird und was zur Bedienung des Fahrzeugs gedacht ist, ist auch legal.

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Handys in Halterungen: Verwenden, aber nicht bedienen

SWR1: Was ist mit Handys, die im Fahrzeug in einer Halterung stecken? Darf man die bedienen?

Brandt: Sie dürfen das Gerät verwenden, aber nicht bedienen. Das heißt, mitunter passiert es auch mal, dass das System ein älteres Navigationsgerät an der Windschutzscheibe erkennt oder eben ein Handy in der Halterung.

In dem Moment, wo wir dann aber nicht durch Mimik, Gestik, Sprechbewegungen, offenen Mund erkennen können, dass eine tatsächliche Nutzung des Handys vorliegt, verwerfen wir den Verstoß vor Ort.

Monocam deckt mehr als "nur" Nutzung des Handys auf

SWR1: Vermutlich kriegen Sie so einiges auf diesen Bildern zu sehen. Was hält die Monocam fest? Was machen die Leute während der Fahrt bei Tempo 130?

David Brandt: Sie müssen immer bedenken: Das Auto ist ein Rückzugsort. Es ist häufig der Moment, wo man zwischen Familienleben und Arbeit einen Moment für sich hat. Und da wird letztendlich alles gemacht. Autofahrer sind häufig mit Essen, Trinken, Telefonieren oder durchaus auch Lesen beschäftigt.

Autofahrer sind häufig mit Essen, Trinken, Telefonieren oder durchaus auch Lesen beschäftigt.

Während Lkw-Fahrer das dann doch gerne mal auf die Spitze treiben. Da wird beispielsweise Zeitung gelesen. Mitunter hat man den Eindruck, dass auf dem Laptop ein Film geschaut wird. Sich schminkende Damen hat man auch schon des Öfteren gesehen. Es gibt alles.

SWR1: Das ist ja schon gefährlich. Und ahnden Sie das dann auch, wenn die Monocam so etwas aufnimmt?

Brandt: Nein, die Monocam ist nur dafür da, die Nutzung von Mobilfunkgeräten zu ahnden, so wie sie auch im Bußgeldkatalog definiert ist. Die anderen Ablenkungsverstöße werden nicht geahndet.

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