Union und SPD haben die Entschärfung des "Heizungsgesetzes" beschlossen und ernten viel Kritik dafür - zum Beispiel von Klima- und Umweltverbänden oder aus der Opposition. Die Regierungskoalition hatte sich gestern darauf verständigt, dass neue Öl- und Gasheizungen möglich bleiben. Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt weg. Doch dies könnte mit der von allen Staaten gemeinsam beschlossenen EU-Gebäuderichtlinie kollidieren.
Europas Gebäude müssen bis 2050 CO2-neutral sein
Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, bis 2050 einen emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen. Die im neuen Heizungsgesetz erwähnte "Grüngasquote" könnte dem widersprechen. Konkret also der Fakt, dass demnach weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, die mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das widerspricht sich allerdings womöglich mit der Definition in der EU-Richtlinie, die Null-Emissions-Gebäude vorsieht, welche keine klimaschädlichen Gase aus fossilen Brennstoffen verursachen dürfen.
Corona-Soforthilfen: Geld zurück von der Landesregierung Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg bekommen tausende Betriebe, die die Corona-Soforthilfe des Landes erhalten haben und später zurückzahlen mussten, Geld vom Land zurück. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag in einer Sondersitzung mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Es befreit unter anderem Friseurbetriebe, Restaurants, Fitnessstudios oder Solo-Selbstständige nachträglich von Rückforderungen. Zuletzt war von mehr als 62.000 betroffenen Unternehmen die Rede. Es könnten laut Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aber auch noch mehr werden. Die Landesregierung geht von einem Mittelbedarf von rund 791 Millionen Euro aus.