Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg

Corona-Soforthilfen: Landtag beschließt Rückzahlung an zehntausende Unternehmen

Nach der Pandemie mussten Corona-Soforthilfen zurückgezahlt werden. Laut VGH war das bei rund 62.000 Unternehmen rechtswidrig. Das Land will rund 800 Millionen Euro zurückzahlen.

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Von Autor/in Nicolas Friese, Isabell Erb

Unternehmen aus Baden-Württemberg sollen die Corona-Soforthilfe, die sie an die L-Bank zurückgezahlt haben, wiederbekommen. Derzeit sind rund 62.000 betroffene Betriebe bekannt, die Zahl könnte aber noch steigen. Am Mittwoch hat der baden-württembergische Landtag ein entsprechendes Gesetz einstimmig beschlossen. Grund dafür ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg aus dem Oktober 2025.

An wen wurden im März 2020 Corona-Soforthilfen ausgezahlt?

Unter der Ausbreitung des Corona-Virus im März 2020 litten viele Unternehmen. Im Zuge des Lockdowns kam es zu Schließungen, kleineren wie größeren Betrieben fielen die Kundinnen und Kunden weg. Am 22. März 2020 führte das BW-Wirtschaftsministerium deshalb die Richtlinie "Soforthilfe Corona" ein. Wenige Tage später, Ende März, verabschiedete auch das Bundeskabinett ein Hilfsprogramm, das sich speziell an Kleinstunternehmen und Soloselbstständige richtete.

Am 8. April 2020 erließ das Wirtschaftsministerium eine neue Verwaltungsvorschrift, die die Vergabe der Corona-Soforthilfen im Land detaillierter regelte. Diese wich in zentralen Punkten von der ursprünglichen Richtlinie ab, insbesondere in Bezug auf die Zweckbindung der Mittel. Ab diesem Datum wurde ein überarbeitetes Antragsformular eingeführt, während zuvor noch Formulare verwendet wurden, die auf der ursprünglichen Richtlinie basierten.

Konkret gab es also einen Zeitraum von zwei Wochen, in dem die Corona-Soforthilfen weitgehend zweckungebunden ausgezahlt wurden. Anschließend galten strengere Regelungen.

Warum bekommen die Unternehmen das Geld zurück?

Der VGH hat im Oktober entschieden, dass die Unternehmen, die zwischen März und April 2020 Corona-Soforthilfen bezogen haben, einen Anspruch darauf haben, diese wiederzubekommen. Die L-Bank hatte 2022 eingefordert, die Soforthilfen zurückzuzahlen. Das war rechtswidrig, entschied der VGH: Die Soforthilfen waren im März 2020 als Zuschuss deklariert worden, nicht als Darlehen.

Der VGH hatte die Rückzahlungen an die landeseigene L-Bank unter anderem wegen Unklarheiten als rechtswidrig eingestuft. Davor hatten fünf Unternehmen gegen die Rückzahlungen geklagt. Die Entscheidungen gelten als Musterurteile. Die Entscheidung des VGH färbt jetzt auf die Rückzahlungen an die Unternehmen ab. Sie bekommen die Rückzahlungen wieder. Corona-Soforthilfen, die nach dem 7. April 2020 beantragt wurden, sind bei der Rückzahlung nicht inbegriffen.

So schätzte SWR-Rechtsexperte Christoph Kehlbach die VGH-Entscheidung im Oktober vergangenen Jahres ein:

Wie viel Geld wird den Unternehmen zurückerstattet?

Dazu hat der Landtag am Mittwoch einen Gesetzesentwurf der schwarz-grünen Koalition einstimmig verabschiedet: Das Gesetz soll die Unternehmen, die in der Corona-Pandemie Soforthilfen beansprucht hatten, entlasten. Aktuell sind etwa 62.000 Fälle von Unternehmen mit Anspruch auf Rückzahlung bekannt - diese Zahl könnte aber noch ansteigen: Das Wirtschaftsministerium geht inzwischen von bis zu 100.000 prüfenden Anträgen aus. Erstattet werden nicht nur die zu Unrecht zurückgeforderten Hilfen, sondern auch die Zinsen, die die L-Bank zwischenzeitlich von Betroffenen gefordert hatte. Die Unternehmen bekommen Corona-Soforthilfen zwischen 10.000 und 15.000 Euro wieder.

Grüne und Opposition kritisieren Wirtschaftsministerin

"Rechtsstaatlichkeit bedeutet, gerichtliche Entscheidungen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern sie sorgfältig umzusetzen", sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) zu dem Gesetz. Doch vom grünen Regierungspartner kam bei der Landtagssitzung Kritik: Hoffmeister-Kraut habe angekündigt aber nicht geliefert, so Grünen-Fraktionschef Schwarz.

SWR-Reporterin Filiz Kükrekol berichtet über die Entscheidung des Landtags

Auch die Opposition übte Kritik am Verhalten des Wirtschaftsministeriums. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch kritisierte, wie mit den betroffenen Unternehmen umgegangen worden sei. Der AfD-Politiker Emil Sänze sprach von "einem politischen Versagen mit Ansage". FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte, das Gesetz sei eine Lösung, aber eine schlechte Lösung: "Aber eine schlechte Lösung ist besser als gar keine Lösung."

Woher kommen die fast 800 Millionen Euro, die erstattet werden sollen?

In dem Gesetzentwurf heißt es, dass knapp 800 Millionen Euro an die Unternehmen zurückgezahlt werden sollen. Auch Abwicklungskosten würden dabei berücksichtigt. Nach früheren Zahlen hatten sich die Rückzahlungen auf etwa 440 Millionen Euro summiert. Wie sich die Kosten zusammensetzen, ist nicht klar: Eine Frage der FDP an das Wirtschaftsministerium blieb unbeantwortet.

Die vom Wirtschaftsministerium genannten Kosten von fast 800 Millionen Euro wurden von der Landtagsopposition heftig kritisiert. Denn bislang war die Rede davon gewesen, dass sich die Rückforderungsansprüche der rund 60.000 Soforthilfe-Empfänger auf rund 440 Millionen Euro belaufen.

Warum sind es plötzlich 791 Millionen, statt 440 Millionen Euro?

Laut Angaben des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums kommen zu den in früheren Rechnungen genannten 440 Millionen Euro etwa 100 Millionen Euro Verwaltungskosten hinzu. Außerdem rechnet das Ministerium mit 124 Millionen Euro, die an Unternehmen gehen sollen, die sich bislang noch nicht gemeldet haben. Hinzu kämen 147 Millionen Euro, die an Unternehmen ausgezahlt werden sollen, die Rückzahlungen getätigt haben, bevor das Rückmeldeverfahren angelaufen ist.

Wie es weiter geht, sobald das Gesetz beschlossen ist

Für die Kleinunternehmen, Solo-Selbständigen und Freiberufler, die Anspruch auf eine Rückzahlung haben, soll ein Online-Portal eingerichtet werden. Über dieses können die Anträge nach Angaben der Landesregierung gestellt werden. Ab dem Zeitpunkt der Freischaltung haben die Unternehmen demnach ein halbes Jahr Zeit, den Antrag zu stellen. Wann genau das Portal freigeschaltet wird, sei noch unklar.

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Nicolas Friese
SWR-Redakteur Nicolas Friese.
Isabell Erb

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