Jahrelang waren unter anderem Abschiebezentren in Drittstaaten innerhalb der EU umstritten. Jetzt gibt es eine Einigung auf eine gemeinsame Rückführungsverordnung. Mehr dazu hier.
Abgelehnte Asylbewerber EU einigt sich auf Abschiebezentren in Drittstaaten
Die EU steht vor einer Verschärfung ihrer Asylpolitik. Neben härteren Regeln sollen abgelehnte Bewerber auch in Drittstaaten gebracht werden können. Partnerstaaten für das rechtli…
Abschiebezentren: Kinder ausgenommen, Familien mit Kindern nicht
Die Einigung ist nun Grundlage für mehr und schnellere Abschiebungen aus der EU. Sie ermöglicht es, abgelehnte Asylbewerber in spezielle Rückkehrzentren außerhalb Europas zu bringen, wenn sie nicht direkt in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Oft weigern sich die Heimatländer, sie zurückzunehmen oder die europäischen Staaten pflegen keine diplomatischen Beziehungen zu dem betreffenden Land.
Die Rückkehrverordnung sieht vor, dass unbegleitete Minderjährige nicht in diese Zentren abgeschoben werden können. Für Familien mit Kindern wird es die Möglichkeit dagegen schon geben, was zuletzt für viel Kritik gesorgt hat.
EU-Rückführungsordnung: Muss noch weitere politische Hürden nehmen
Wo solche Zentren außerhalb der EU genau errichtet werden sollen, ist noch nicht bekannt. Deutschland gehört zu einer Gruppe von EU-Staaten, die sich derzeit intensiv um Vereinbarungen mit Ländern bemühen, die bereit wären, auf ihrem Staatsgebiet solche Rückkehrzentren zu errichten. Bevor die neuen Abschieberegeln nun in Kraft treten können, müssen sie noch formal von EU-Parlament und Rat gebilligt werden. Die Einigung gilt jedoch als wichtiger und lange erwarteter Schritt kurz vor dem Inkrafttreten der EU-Asylreform am 12. Juni.
EU-Abschiebezentren "Die Wucht dessen ist kaum zu unterschätzen"
Eine Einigung auf Abschiebezentren in Drittstaaten sei bis vor kurzem in der EU nicht vorstellbar gewesen wären, sagt ARD-Korrespondent Stephan Stuchlik. Die Entscheidung sei ein …
Landtagsausschüsse in Rheinland-Pfalz: Kein Vorsitz für die AfD
Nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz werden heute die 14 Fachausschüsse gebildet. Im Fokus werden dabei vor allem die konstituierenden Sitzungen dreier Ausschüsse sein: Des Bildungs-, des Wirtschafts- und des Kulturausschusses. Hier hat erstmals die AfD-Fraktion das Recht, Kandidaten für den Vorsitz zu benennen. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD sowie die Grünen-Fraktion haben angekündigt, AfD-Vertretern keine Stimme zu geben.