Was ist der Maßstab für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern mit vergleichbaren Jobs? Reicht der Vergleich mit einem Kollegen oder muss es ein Mittelwert einer vergleichbaren Gruppe sein? Diese Fragen, die in vielen Unternehmen und Verwaltungen für Streit sorgen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit einem Grundsatzurteil in einem Fall von Daimler Truck in Baden-Württemberg geklärt - und damit die Position von Frauen gestärkt.
Bundesarbeitsgericht stärkt Position von Frauen
Die höchsten deutschen Arbeitsrichter entschieden, dass sich Frauen nicht mit einem Mittelwert begnügen müssen, wenn sie die gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen erhalten wollen. Sie können sich im besten Fall auch am Spitzenverdiener oder einem anderen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit in ihrem Unternehmen orientieren, sollten sie den Verdacht haben, sie werden wegen ihres Geschlechtes diskriminiert, entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag.
Rügt eine Arbeitnehmerin also eine zu niedrige Bezahlung aufgrund ihres weiblichen Geschlechts, reicht es für diese Vermutung und einen möglichen Lohnnachschlag aus, dass sie einzelne, besser verdienende männliche Kollegen in gleicher Funktion benennt, so die Erfurter Richter.
Es gelte der sogenannte Paarvergleich bei Streitigkeiten über unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern, sagte die Vorsitzende Richterin des Achten Senats, Martina Ahrendt, bei der Urteilsverkündung. "Der Mittelwert ist ohne Bedeutung". Zudem sei das Entgeltsystem des Unternehmens für die Abteilungsleiterposition, die die Frau über Jahre ausübt, nicht transparent. Der Senat orientierte sich bei seinem Urteil an der europäischen Rechtsprechung.
Daimler Truck-Mitarbeiterin klagte vor Bundesarbeitsgericht
Verhandelt wurde die Klage einer Abteilungsleiterin der Daimler Truck AG, die den Eindruck hatte, schlechter bezahlt zu werden als ein männlicher Kollege in gleicher Position. Bei dem Verfahren geht es um viel Geld: Ihre Anwältin gab den Streitwert mit mehr als 100.000 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren an.
Daimler Truck: Neuverhandlung in Baden-Württemberg
Die Anwältin von Daimler Truck argumentierte dagegen, die Bezahlung der Frau sei wegen ihrer individuellen Leistung geringer. Sie sei nicht mit dem Spitzenverdiener unter den Abteilungsleitern vergleichbar, der die Verantwortung für einen ganzen Geschäftsbereich trage. Sie befürchtete, "letztlich haben wir dann ein gleiches Gehalt für alle".
Das BAG hob ein Urteil des Landesarbeitsgerichts, das sich an den von Daimler Truck erhobenen Mittelwerten (Median) für eine weibliche Vergleichsgruppe sowie einer männlichen Vergleichsgruppe orientierte, in großen Teilen auf. Der Fall geht an das Landesarbeitsgericht zurück. Dort soll auch der Arbeitgeber Gelegenheit haben, darzulegen, welche sachlichen Gründe es für die bessere Bezahlung des männlichen Abteilungsleiters gibt.
Großer Einkommensunterschied zwischen Klägerin und männlichen Kollegen
Laut Informationen der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) verdient die Klägerin seit ihrer Rückkehr aus der Elternzeit deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene. Die Klägerin sei bereits vor 15 Jahren zur Abteilungsleiterin auf E3-Ebene befördert worden. Das sei die dritte Hierarchieebene leitender Führungskräfte bei Daimler.
Laut GFF lag das Gehalt der Klägerin zwischen 2018 und 2022 um die 18 Prozent unter der männlichen Vergleichsgruppe. Wenn man andere Gehaltsbestandteile hinzunehme, seien es im Schnitt sogar über 23 Prozent, mit Spitzenwerten bis zu 39 Prozent gewesen. Die Zuteilungen virtueller Aktien an männliche E3-Leiter waren laut GFF beispielsweise um bis zu 140 Prozent höher als die für die Klägerin.
Unternehmen müssen Gehaltsauskünfte ermöglichen
Daimler Truck stellte seinen Arbeitnehmern zur "Entgelttranzparenz" ein sogenanntes Dashboard ins Intranet ein, womit Beschäftigte prüfen konnten, ob sie geringer oder höher entlohnt werden als das andere Geschlecht.
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Entgelttransparenzgesetz, das Gehaltsauskünfte ermöglicht - allerdings nur bei Unternehmen mit mindestens 200 Beschäftigten.
Sechs Prozent Lohnunterschied in Deutschland
Dass es Lohngleichheit von Frauen und Männern bei vergleichbarer Arbeit geben muss, ist nicht nur durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen verbrieft. Doch was ist der Vergleichsmaßstab für eine Bezahlung, die Frauen nicht benachteiligt? Darüber wird immer wieder gestritten.
Die Bundesregierung will bis 2030 Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern erreichen. Noch liegt die Lohnlücke nach Statistiken bereinigt um Effekte wie unterschiedliche Branchenschwerpunkte oder Berufe bei sechs Prozent.
Lohngerechtigkeit Soziale Schieflage: Frauen in der Arbeitswelt
Warum Frauen schlechter bezahlt werden und was dagegen hilft, untersucht der Sozialwissenschaftler Andreas Haupt vom KIT.
Seit Jahren landen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt Fälle, bei denen es um Detailfragen zum Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und damit um das Equal-Pay-Gebot geht.