Zwei Regierungspräsidien zuständig

BW rechnet nach Cannabis-Legalisierung mit hunderten Anbauvereinigungen

Zuhause kann Cannabis bereits legal angebaut werden, demnächst ist das auch in sogenannten Cannabis Social Clubs möglich. Ab 1. Juli können dafür Anträge gestellt werden.

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Nach der Cannabis-Freigabe rechnet die Landesregierung mit mehreren Hundert Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg. Das Sozialministerium hat jetzt die Voraussetzungen für Zulassung und Überwachung der Anbauvereinigungen (auch Social Clubs genannt) geregelt. Ab 1. Juli können Anträge gestellt werden, die Verfahren werden landesweit vom Regierungspräsidium Freiburg bearbeitet.

Gesundheitsminister hofft auf Eindämmung des illegalen Marktes

Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) wies darauf hin, dass die Zulassung strengen Vorgaben unterliege, deren Einhaltung sichergestellt werde. So sei der gemeinschaftliche Cannabis-Anbau in den Vereinigungen nur zum Eigenkonsum für Erwachsene erlaubt. Für die Überwachung wird das Regierungspräsidium Tübingen zentral zuständig sein.

Grundlage ist das bundesweite Konsumcannabisgesetz, das am ersten April in Kraft getreten ist. Seitdem dürfen Erwachsene zuhause bereits maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Lucha sagte, er unterstütze die Ziele des Gesetzes, "zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken".

Die Anbauvereinigungen können entweder als nicht wirtschaftlicher Verein oder als Genossenschaft eingetragen werden. Bundesweit rechnet das Bundesgesundheitsministerium in den nächsten Monaten mit der Gründung von 3.000 Anbauvereinigungen.

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SWR