Wegen günstigem Urlaub

Schuleschwänzen vor den Ferien kann bis zu 1.000 Euro kosten

Wenn die Sommerferien beginnen, fahren viele Familien in den Urlaub. Das könnte günstiger sein, wenn man schon früher loskäme. Warum ist das wegen der Schulpflicht nicht möglich?

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Von Autor/in Samantha Ngako

Einen Tag früher als die anderen fliegen, der Flughafen ist noch leerer, kurze Warteschlangen, vielleicht spart man ein bisschen Geld. Das können Gedanken sein, so kurz vor den Sommerferien. Aber: Das Kind muss noch in die Schule. Wie oft es in Baden-Württemberg vorkommt, dass eine Familie ein Schulkind vor Beginn der Ferien aus dem Unterricht nimmt, um billiger in den Urlaub zu reisen, wird laut dem Kultusministerium nicht erhoben. Auch die Polizei führt laut Innenministerium keine landesweite Statistik über Verdachtsfälle von Schulpflichtverletzungen. Grundsätzlich gilt: "Eine Beurlaubung vom Unterricht ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel Eheschließung der Geschwister, Todesfall in der Familie", so das Ministerium. Eine geplante Urlaubsreise früher anzutreten, etwa damit man früher oder günstiger verreisen kann, zähle nicht dazu. "Daher appellieren wir eindringlich, die Schulpflicht einzuhalten - im Sinne der Schülerinnen und Schüler", teilte das Kultusministerium auf SWR-Anfrage mit.

Eltern begehen eine Ordnungswidrigkeit

Fehle eine Schülerin oder ein Schüler, suche die Schule in der Regel zunächst das Gespräch. Das führt dem Ministerium zufolge oft zur Lösung des Konflikts. Ansonsten sind "weitere Maßnahmen im Rahmen des Schulgesetzes möglich", hieß es. "Denn die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder den Pflichten, die aus der Schulpflicht erwachsen, nachkommen, also in erster Linie, sie zum Schulbesuch anzuhalten", so das Kultusministerium. Demnach begehen Eltern, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall könne die Schule die Schulpflichtverletzung dem Ordnungsamt melden, das ein Bußgeldverfahren einleite, so das Ministerium.

Geldbußen bis zu 1.000 Euro möglich

Das Gesetz sieht Geldbußen bis zu 1.000 Euro vor, wenn Eltern ihr Kind nicht in den Unterricht schicken und kein Verhinderungsgrund vorliegt. Die genaue Höhe hänge dabei vom Einzelfall ab, erklärt Björn-Hendrik Otte aus der ARD-Rechtsredaktion. Gegen Erziehungsberechtigte, die ihr Kind nicht in den Unterricht schicken, kann laut Otte außerdem ein sogenanntes Zwangsgeld festgesetzt werden. "In Extremfällen ist es auch möglich, dass schulpflichtige Kinder der Schule 'zwangsweise zugeführt werden', so Otte. Das bedeutet, die Polizei kann das Kind abholen und in die Schule bringen.

Oliver Buttler, Jurist und Reiseexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, empfiehlt jedem, der früher in den Urlaub fahren möchte, das mit der Schule abzuklären und die entsprechende Befreiung mit sich zu führen. "Es ist vielleicht 100 Euro billiger, ein paar Tage früher in den Urlaub starten zu können, aber man muss bedenken, an Bahnhöfen und Flughäfen wird seit Jahren sehr streng kontrolliert", so Buttler, dem solche Fälle bekannt sind. Die Bundespolizei fahndet nach eigenen Angaben nicht gezielt nach Personen, die gegen die Schulpflicht verstoßen. Wenn aber "im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle ein Verstoß gegen die Schulpflicht festgestellt wird", fertige die Bundespolizei einen Bericht an das zuständige Schulamt beziehungsweise das Regierungspräsidium.

Schulpflicht als gesamtgesellschaftlicher Auftrag

Der Landeselternbeirat wirbt dafür, die Schulpflicht als gemeinsamen gesellschaftlichen Auftrag zu verstehen und Urlaubsplanungen an den festgelegten Ferienzeiten auszurichten. "Gerade in einer Schulgemeinschaft ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten an die gleichen Vorgaben halten. Persönliche Interessen müssen dabei manchmal hinter dem Gemeinwohl zurückstehen", teilte der Landeselternbeirat auf SWR-Anfrage mit. Eine funktionierende Gesellschaft lebe davon, dass geltende Regeln respektiert werden - "auch dann, wenn sie im Einzelfall unbequem sind". Wer sich bewusst über die geltenden Regelungen hinwegsetze, so der Landeselternbeirat, müsse damit rechnen, dass die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen folgten.

Für alle, die an die Schulferien gebunden sind, aber günstig reisen möchten, hat Buttler von der Verbraucherzentrale einen Tipp: Die Sommerferien sind lang, nicht direkt am ersten Urlaubstag gehen. "Gerade Anfang August haben alle anderen Urlaubsländer auch noch Urlaubszeit. Wenn alle in den Urlaub möchten, ist es etwas teurer." Sobald die Urlaubszeiten in den anderen Bundesländern vorbei sind, wir aber immer noch Sommerferien haben, sei es etwas günstiger - und vielleicht auch etwas entspannter, in den Urlaub zu fahren.

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Samantha Ngako
SWR-Redakteurin Samantha Ngako

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