Neben Schultüte und Ranzen haben Erstklässler im kommenden Schuljahr auch einen Rechtsanspruch im Gepäck, den die Familien nutzen können: Anspruch auf ganztätige Förderung für acht Stunden an fünf Werktagen. Schulen und Kommunen handhaben unterschiedlich, wie die Stunden gestaltet werden - etwa in Form von Ganztagsschulen mit Unterricht über den Tag verteilt, oder es findet beispielsweise vormittags Unterricht und nachmittags Betreuung statt. Wie viele Kinder der Anspruch betrifft, weiß das baden-württembergische Kultusministerium: "Wir gehen derzeit davon aus, dass es im nächsten Schuljahr etwa 104.000 Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 1 an öffentlichen Grundschulen gibt." Kurz vor Beginn der Sommerferien in Baden-Württemberg schauen wir auf den Stand der Dinge im Land.
- Für wen gilt der Rechtsanspruch auf Betreuung?
- Gibt es genügend Plätze für die Erstklässler?
- Wer trägt die Kosten?
- Was kostet das für Eltern?
- Wie sieht es mit den Ferien aus?
- Wird die Grundschule jetzt zur Ganztagsschule?
- Was sind Herausforderungen für Städte im Land?
Für wen gilt der Rechtsanspruch auf Betreuung?
Zunächst gilt der Rechtsanspruch nur für die Erstklässler, die zum neuen Schuljahr eingeschult werden. Der Anspruch wächst in den kommenden Jahren mit den Schülern mit, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder im Grundschulalter der Rechtsanspruch gilt. Es gibt aber keine Pflicht. Das bedeutet: Ob und wie lange die Kinder betreut werden, entscheiden die Eltern.
Gibt es genügend Plätze für die Erstklässler?
Wie das Verhältnis von Bedarf und Nachfrage im Land konkret aussieht, ist nicht ganz klar. "Eine flächendeckende Erhebung liegt uns nicht vor", so der Gemeindetag. Die Rückmeldungen der Städte und Gemeinden seien sehr unterschiedlich. In manchen Kommunen decken laut Gemeindetag die schon vorhandenen oder erweiterten Angebote den erwarteten Bedarf. Dazu zählen etwa die verlässliche Grundschule sowie die Kernzeit- oder Ganztagsbetreuung. Mancherorts zeichnen sich aber "Engpässe ab beziehungsweise werden diese in den kommenden Jahren erwartet", teilte der Gemeindetag dem SWR mit. Die Erfahrung zeige, dass neue Rechtsansprüche häufig auch zusätzliche Nachfrage erzeugten. Der Gemeindetag geht davon aus, dass viele Familien erst dann entscheiden, ob und in welchem Umfang sie das Angebot nutzen, wenn es tatsächlich zur Verfügung stehe. Das erschwere die Bedarfsplanung der Kommunen.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Betreuung teilen sich Land und Kommunen. Nach einem Beschluss von Land und Kommunen übernimmt das Land ab dem Vollausbau im Jahr 2030 insgesamt 68 Prozent der Betriebskosten. Bis dahin erstattet das Land Beträge, die anhand kalkulierter Kosten pro Kind und Betreuungsstunde berechnet werden. Die übrigen Kosten tragen die Kommunen, die auch Elternbeiträge erheben können. Der Gemeindetag geht nach eigenen Angaben davon aus, dass Elternbeiträge nötig sind, um den Rechtsanspruch zu finanzieren.
Was kostet das für Eltern?
Das hängt vom Wohnort ab und davon, wie das Ganztagsangebot aussieht. Gehen die Kinder auf eine Ganztagsschule, dann müssen Eltern für die Zeit des Unterrichts nichts extra zahlen, die Kosten trägt das Land. Nutzen die Eltern die kommunalen Angebote zur Betreuung nach dem Unterricht, dann können die Gemeinden Elternbeiträge erheben. In Karlsruhe gilt etwa eine Modullösung. Eltern, die ihr Kind von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr betreut haben wollen, müssen dafür 150 Euro im Monat bezahlen. In Ulm kostet eine Betreuung von 7.30 Uhr bis 17 Uhr nach Angaben der Stadt 100 Euro pro Monat.
Wie sieht es mit den Ferien aus?
Der Rechtsanspruch gilt nach Angaben des Kultusministeriums auch in den Schulferien. Einzige Ausnahme: An 20 Werktagen im Jahr, also insgesamt vier Arbeitswochen, darf die Betreuung geschlossen sein. Wenn Eltern das wünschen, können sie die Betreuung auch nur in den Ferien in Anspruch nehmen. Auch dafür können die Kommunen Gebühren erheben. In Karlsruhe kostet eine Ferienwoche etwa 100 Euro.
Wird die Grundschule jetzt zur Ganztagsschule?
Nicht zwingend. Das entscheidet der Schulträger, in den meisten Fällen ist das die Kommune. Für die Träger ist die Umwandlung ihrer Grundschulen in Ganztagsgrundschulen aber eine Möglichkeit, sich etwas zu entlasten. Denn dauert der Unterricht an der Schule länger, müssen weniger kommunale Zusatzangebote gemacht werden, um die acht Stunden Betreuung sicherzustellen. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg nach Angaben des Kultusministeriums ab dem kommenden Schuljahr 1.080 Ganztagsgrundschulen. Damit wird an weniger als der Hälfte aller Grundschulen (rund 2.500) ganztags unterrichtet. Wie häufig die Kinder an den Schulen jede Woche auch am Nachmittag unterrichtet werden, unterscheidet sich ebenfalls stark. Das Kultusministerium sieht Modelle von drei Tagen mit je sieben Stunden bis zu fünf Tagen je acht Stunden vor. Diese maximale Ausprägung hat aber laut Ministerium bisher keine einzige Schule gewählt. "Das Land ist für die Ausstattung der Ganztagsschulen mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden zuständig", so das Kultusministerium. Etwa 120 weitere Stellen werden demnach eingesetzt, um den Bedarf der Schulen für den Ganztagsunterricht im Schuljahr 2026/2027 abzudecken.
Neben der Ganztagsschule kann der Rechtsanspruch nach Angaben des Kultusministeriums auch durch Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger sowie Horte beziehungsweise Horte an Schulen erfüllt werden. "Welches Angebot vor Ort eingerichtet wird, entscheidet der Träger nach dem jeweiligen Bedarf der Eltern", teilte das Kultusministerium dem SWR mit. Die Verantwortung für die flexiblen Betreuungsangebote liege in der Hand der kommunalen und freien Träger.
Was sind Herausforderungen für Städte im Land?
"Die Suche nach geeignetem pädagogischen Personal" war und bleibe eine große Herausforderung, teilte beispielsweise die Stadt Sigmaringen dem SWR auf Anfrage mit. In Stuttgart war es nach Angaben der Stadt eine zentrale Herausforderung, "die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) analog zu den Ganztagsgrundschulen" auf die Anforderungen vorzubereiten. Für Freiburg war nach eigenen Angaben eine Herausforderung, "den konkreten Bedarf pro Standort zu ermitteln" und den individuellen Bedarf zu erfüllen. Die Stadt Rastatt weist etwa darauf hin, dass immer noch einige Fragen offen seien mit Blick auf den Ganztagsanspruch. Aus Ulm hieß es auf SWR-Anfrage unter anderem, dass die Qualität des Angebots in den Fokus gerückt werden müsse.