Kistenweise Aktenordner und endlose Zettelberge? In Baden-Württembergs Gerichten gehört das nun weitgehend der Vergangenheit an. Nach Angaben des Justizministeriums sind nun die letzten Amtsgerichte digital ausgestattet worden. BW sei damit das erste Bundesland, das die vollständige Einführung der elektronischen Akte abgeschlossen habe, so Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges (CDU).
Damit erreicht die Justiz einen weiteren spürbaren Modernisierungsschub.
Baden-Württemberg ist absoluter Vorreiter - denn laut Bundesgesetz, ist die digitale Aktenführung erst zum 1. Januar 2026 verpflichtend.
E-Akte für alle: rund 170 Gerichte und Staatsanwaltschaften ausgestattet
Die Digitalisierung der Justiz begann 2016 am Arbeitsgericht Stuttgart und Landgericht Mannheim. Mittlerweile sind alle 108 Amtsgerichte, 17 Landgerichte, beide Oberlandesgerichte, 17 Staatsanwaltschaften, beide Generalstaatsanwaltschaften und 25 Fachgerichte ausgestattet. Damit arbeiten nach Angaben des Ministeriums künftig rund 11.000 Justizmitarbeiter und -mitarbeiterinnen mit elektronischen Akten. Über 2,7 Millionen Verfahren wurden bereits elektronisch geführt.
Etwa 30 Prozent mehr Verfahren Gerichte überlastet: Staatsanwaltschaften in BW versinken in Aktenbergen
Die Justiz von Baden-Württemberg kommt der wachsenden Zahl an offenen Fällen nicht mehr hinterher. Um das zu ändern, will das Justizministerium weiter Personal aufstocken.
Schneller, einfacher und weniger warten
Für Bürger bedeutet das schnellere Verfahren, einfachere Akteneinsicht und weniger Wartezeiten. Die Justiz ist mit der E-Akte zudem künftig rund um die Uhr erreichbar. Anwälte und Polizei können nun einfacher und nahtlos Daten austauschen, ohne auf Fax oder die Post angewiesen zu sein. Auch die Umwelt profitiert von weniger Papier und Archiven. Zudem können Mitarbeitende unabhängig vom Ort etwa per Tablet auf die digitale Akte zugreifen und dadurch Beruf und Familie besser vereinbaren.
Unter anderem ermöglicht die elektronische Aktenführung ein Online-Portal zur Akteneinsicht. Dort können Berechtigte Einsicht in Gerichtsakten erhalten. Dazu müssen diese sich lediglich an das zuständige Gericht oder die zuständige Staatsanwaltschaft wenden.