Rechtliche Bedenken

Diskussion um die Grundschulempfehlung in BW: Schülerbeirat stellt Ultimatum

Zukünftig sollen nicht nur die Eltern darüber entscheiden, ob ihr Kind aufs Gymnasium darf. Der Schülerbeirat meldet rechtliche Bedenken an und verärgert damit das Ministerium.

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Von Autor/in Knut Bauer

Der baden-württembergische Landesschülerbeirat (LSBR) hat sich mit einem Rechtsgutachten an das Kultusministerium gewandt. Das Schreiben richtet sich gegen die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung.

Schüler sehen verfassungsrechtliche Schwierigkeiten

Das neue Landesschulgesetz sieht für alle Schülerinnen und Schüler, die aufs Gymnasium wollen, nämlich neue Hürden vor. Zum einen brauchen diese eine Empfehlung der Lehrkraft, zum anderen müssen die Viertklässlerinnen und -klässler jetzt auch einen Leistungstest bestehen, den sogenannten "Kompass 4".

Nach dem neuen System basiert die verbindliche Grundschulempfehlung auf der Empfehlung der Lehrkraft, dem Leistungstest und der Elternentscheidung.

Vermeintlich unfaire Bedingungen für Viertklässler

Das Rechtsgutachten des LSBR sieht hierbei verfassungsrechtliche Fallstricke. Es geht dabei weniger um den Inhalt des neuen Schulgesetzes und mehr um den Zeitpunkt von dessen Einführung.

Die Viertklässlerinnen und Viertklässler hätten sich in diesem Jahr noch darauf verlassen, dass die verbindliche Grundschulempfehlung noch nicht für sie gelte. Die Neuregelung stelle deshalb eine sogenannte "unzulässige Rückwirkung" dar - das sei nicht verfassungsmäßig.

SPD und Grüne Jugend üben ebenfalls Kritik

Kritik kommt auch aus der Opposition im Landtag. Das Gutachten zeige klar, dass es berechtigte Zweifel an dem Verfahren gebe, sagt Katrin Steinhülb-Joos, schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.

Einen ganzen Jahrgang zu Versuchskaninchen zu machen, ist auch rechtlich dubios.

Die SPD fordert, das Verfahren der verbindlichen Grundschulempfehlung rund um Kompass 4 einzustellen. Auch die Grüne Jugend Baden-Württemberg kritisiert die Neuregelung scharf.

Sie sorge für mehr Bildungsungerechtigkeit und übe großen Druck auf die Schülerinnen und Schüler aus. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) müsse sich dafür einsetzen, die Regelung sofort auszusetzen.

Das ist keine verantwortungsvolle Bildungspolitik, das ist reine Ideologie!

Andere Auffassung im Kultusministerium

Das baden-württembergische Kultusministerium von Theresa Schopper (Grüne) zeigt sich indes unbeeindruckt von dem Rechtsgutachten. Man vertrete eine abweichende Rechtsauffassung, sagte ein Sprecher.

Der Kompetenztest als Element der Grundschulempfehlung sorge für einen zusätzlichen Weg zum Gymnasium und stelle eine Begünstigung dar, sagte ein Ministeriumssprecher dem SWR. Wegen der Wiedereinführung von G9 im Herbst wäre es zudem keine Option gewesen, bis ins nächste Schuljahr zu warten.

Ärger über das Schreiben des LSBR

Darüber hinaus kritisierte der Sprecher die Art und Weise, wie sich der LSBR an das Ministerium gewandt habe. Das Schreiben habe eine kurze Antwortfrist und eine Aufforderung an Schopper enthalten, sich mit der Landesregierung abzustimmen.

Das entspreche nicht dem gewohnten gegenseitigem Respekt. "Der Landesschülerbeirat kann dem Kultusministerium Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Das Setzen von Ultimaten gehört dementsprechend nicht zum Aufgabenbereich des Landesschülerbeirats", so der Sprecher.

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Erstmals publiziert am
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Autor/in
Knut Bauer
SWR-Reporter und -Redakteur Knut Bauer
Onlinefassung
Luca Mader