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Messerverbot im ÖPNV Baden-Württemberg: Das müssen Fahrgäste wissen

Das neue Messerverbot im öffentlichen Nahverkehr Baden-Württemberg soll mehr Sicherheit schaffen. Was Fahrgäste jetzt beachten müssen.

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Von Autor/in Michael Ströbel

Seit kurzem gilt in Baden-Württemberg ein umfassendes Messer- und Waffenverbot in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Landesregierung reagiert damit auf die gestiegene Zahl von Messerangriffen und möchte die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte erhöhen.

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Die Zahl der Messerangriffe im Nahverkehr nimmt zu. Das Land Baden-Württemberg handelt nun. Selbst Taschenmesser sind in Bussen und Bahnen ab sofort tabu.

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Innenminister Thomas Strobl (CDU) betont: "Jede Waffe und jedes Messer weniger ist ein Sicherheitsgewinn." Das Messerverbot sei entsprechend ein Baustein im umfassenden Sicherheitspaket des Landes.

Welche Messer sind verboten?

Das Messerverbot umfasst jegliche Messerarten, unabhängig von Klingenlänge und Zweck. Taschenmesser, Küchenmesser und auch sonstige Schneidewerkzeuge.

Wo gilt das Messerverbot?

Die entsprechenden Messer dürfen ab sofort in ganz Baden-Württemberg in Bussen, Stadtbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regionalzügen, Zahnrad- und Seilbahnen sowie Fähren nicht mehr mitgeführt werden.

Welche Ausnahmen vom Messerverbot gibt es?

Ausgenommen sind Bedienstete der Bundeswehr, Polizistinnen und Polizisten und Mitarbeitende des Zolls. Auch für Einsatzkräfte wie Rettungsdienst, Feuerwehr sowie dem Katastrophenschutz im Dienst gelten Ausnahmen. Personen mit berechtigtem Bedarf - etwa bei Jagd, Fischerei, Brauchtumspflege oder sportlichen Aktivitäten - dürfen ebenfalls Messer mitführen, sofern dies nachvollziehbar ist. Küchenmesser, die nicht griffbereit, sondern sicher verpackt sind, zum Beispiel im Einkaufsbeutel, bleiben erlaubt. Es gilt: Braucht man mehr als drei Handgriffe, um ein Messer zu erreichen, droht keine Strafe.

Wer kontrolliert es und welche Strafen drohen?

Die Polizei kontrolliert im Nahverkehr stichprobenartig und auch verdachtsunabhängig. Verstöße gegen das Verbot gelten als Ordnungswidrigkeiten. Bußgelder können bis zu 10.000 Euro betragen.

Warum gibt es das Messerverbot und was ist das Ziel?

Die Landesregierung unter Innenminister Thomas Strobl reagiert auf die deutlich gestiegene Anzahl von Messerangriffen im ÖPNV. Diese lag 2024 bei 222 Fällen, was einem Zuwachs von knapp 17 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit im Nahverkehr zu erhöhen und potenzielle Gefahren frühzeitig zu minimieren.

Was gilt außerhalb des Nahverkehrs?

Außerhalb der öffentlichen Verkehrsmittel bleiben die allgemeinen waffenrechtlichen Bestimmungen gültig. Das Messerverbot beschränkt sich damit auf den öffentlichen Nahverkehr und ausgewiesene Verbotszonen. Für Fahrgäste empfiehlt sich, Messer besser zuhause zu lassen oder nur gut verpackt und nachweisbar zum Beispiel für berufliche Zwecke mitzuführen.

Welchen Gestaltungsspielraum haben Kommunen?

Darüber hinaus können Städte und Landkreise sogenannte "allgemeingültige Messerverbotszonen" schaffen. Diese Verbotszonen gelten unabhängig von Klingenlänge oder Messerart zusätzlich zu den Verbotsbestimmungen im ÖPNV.

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