Berufungsprozess am Landgericht Freiburg

Autofahrer tot gefahren: Raser bekommt Haftstrafe auf Bewährung

Ein Mann, der mit 240 Kilometern pro Stunde über die A5 gebrettert war und einen tödlichen Unfall verursacht hatte, bekommt eine Bewährungsstrafe. Das hat ein Freiburger Gericht entschieden.

Teilen

Stand

Mit 240 Kilometern pro Stunde und Alkohol im Blut über die A5: Eine Raserfahrt im August 2023 war für einen unbeteiligten Autofahrer tödlich geendet. Der Unfallverursacher muss dafür nicht in Haft. Das Landgericht Freiburg hat ihn am Montagnachmittag in einer Berufungsverhandlung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Konkret hat er zwei Jahre Haft - ausgesetzt auf Bewährung - bekommen.

SWR-Reporter David Zastrow über das Raser-Urteil:

Führerschein bleibt eingezogen

Der Raser, ein Deutscher, der zuletzt in Basel lebte, muss außerdem mindestens zwei Jahre auf seinen Führerschein verzichten. Den Führerschein hatte der Mann bereits abgegeben. Er hatte sich wegen des Falls bereits im November 2024 vor dem Amtsgericht Lörrach verantworten müssen.

Landgericht Freiburg hat in zweiter Instanz verhandelt

Das Amtsgericht Lörrach hatte den damals 31-jährigen Sportwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich wurde ihm eine Geldstrafe auferlegt und sein Führerschein entzogen. Doch die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit diesem Urteil nicht zufrieden und legte umgehend Rechtsmittel ein. Im Berufungsprozess vor dem Freiburger Landgericht gab es jetzt erneut eine Bewährungsstrafe.

Rheinland-Pfalz

Sicherheitsrisiko im Verkehr So geht die Polizei gegen Drängler und Raser vor

Es gibt immer mehr Unfälle, weil Autofahrer den Sicherheitsabstand nicht einhalten. Raser zu kontrollieren, ist aber technisch aufwändig. So geht die Polizei Koblenz vor.

Zur Sache Rheinland-Pfalz! SWR RP

"Massive Wucht" bei Zusammenstoß - anderer Fahrer tot

Der Sportwagenfahrer hatte in erster Instanz zugegeben, dass er mit mehr als 240 Stundenkilometern über die A5 gerast war. Er hatte an einem Abend im August 2023 eine Ausfahrt mit einem Freund in seinem Porsche gemacht - alkoholisiert wie sich später herausstellte. In dem Prozess hatte er sich bei den Angehörigen des Getöteten entschuldigt und gesagt: "Ich bereue dies zutiefst, ich trage die Schuld."

Bei Basel hatte der Unfallfahrer damals die Grenze überquert und war in nördliche Richtung auf die A5 gerast. Dabei hatte der Fahrer bei Efringen-Kirchen (Kreis Lörrach) ein halb so schnelles Auto von hinten gerammt und auf die Motorhaube gehoben. Der andere Autofahrer hatte gerade einen Lieferwagen überholen wollen. Er kam bei dem Unfall ums Leben. Laut einem Gutachter war der Aufprall aufgrund seiner massiven Wucht damals tödlich.

Lörrach

Nach tödlichem Unfall auf A5 Muss Raser doch ins Gefängnis? Anklage legt Rechtsmittel gegen Urteil ein

Mit mehr als 200 Stundenkilometern ist er über die A5 gebrettert und hat dabei einen anderen Fahrer in den Tod gerissen. Dafür muss der Unfallverursacher nicht ins Gefängnis. Die Anklage will das Urteil nicht akzeptieren.

Ludwigsburg

Bei Flucht Fahrzeugbeleuchtung ausgemacht Mit Tempo 100 durch Ludwigsburg: Raser entwischt Polizei

In Ludwigsburg kam es am Freitagabend zu einer Verfolgungsjagd zwischen der Polizei und einem mutmaßlichen Raser. Mehrere Streifenwagen waren im Einsatz.

SWR4 BW am Samstagmorgen SWR4 Baden-Württemberg

Wiesloch

24-Jähriger offenbar unter Drogeneinfluss Autobahn-Raser ohne Führerschein nach Unfall bei Wiesloch festgenommen

Ein 24-jähriger Autofahrer ist am Dienstag mit hohem Tempo vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Er konnte erst nach einem Unfall gestoppt werden. Jetzt sucht die Polizei Zeugen.

SWR4 am Mittwoch SWR4