Am Freiburger Landgericht hat am Montag das Verfahren gegen einen 58-jährigen Vater begonnen. Der Mann soll im Oktober 2025 in Bollschweil (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) seine achtjährige Tochter mit einem Messer getötet haben. Stiche in Hals, Kopf und Brust hätten das Mädchen getötet, sagt Oberstaatsanwalt Klaus Hoffmann zu Beginn des Verfahrens. Der Angeklagte wurde in Hand- und Fußfesseln in den Saal geführt.
Verfahren wegen Mordes - kein Prozess in Freiburg
Es handelt sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dabei bekommt der Beschuldigte wegen Schuldunfähigkeit keine Haftstrafe. Im Verfahren geht es darum, ob der Mann wegen einer möglichen psychischen Erkrankung zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.
Streit in Haus der Ex-Partnerin in Bollschweil eskaliert
Der Beschuldigte sagte vor Gericht, er habe am 11. Oktober vergangenen Jahres seine Tochter abholen wollen. Im Haus seiner Ex-Partnerin in Bollschweil sei es dann zum Streit gekommen. Laut Staatsanwaltschaft zog der Mann seine Tochter an sich, schloss seine Ex-Partnerin und deren Sohn aus dem Haus aus und verbarrikadierte sich mit der Achtjährigen in der Wohnung. Als die Mutter vor dem Haus um Hilfe rief, wurden Nachbarn aufmerksam und alarmierten die Polizei.
Staatsanwaltschaft beantragt Sicherungsverfahren Nach Kindstötung in Bollschweil: Tatverdächtiger Vater soll in die Psychiatrie
Im vergangenen Oktober soll in Bollschweil bei Freiburg ein Vater seine Tochter getötet haben. Nun beantragt die Staatsanwaltschaft Freiburg ein Sicherungsverfahren gegen den Mann.
Eintreffende Polizei gibt in Bollschweil Schüsse ab
Beim Eintreffen der ersten Polizeistreife am Tatort war das Haus noch verschlossen, schilderte ein Polizist, der als Zeuge vor Gericht geladen war. Die Haustür sei durch Sicherheitsglas zu diesem Zeitpunkt nicht zu überwinden gewesen. Durch ein Fenster habe der Polizeibeamte dann zweimal auf den Vater geschossen.
Der Schuss traf den 58-Jährigen im Hüftbereich. "Nach meinem zweiten Schuss konnte ich das Mädchen sehen und mir war klar, dass das Kind tot sein muss", sagte der Beamte am Montag vor Gericht. Erst als weitere Polizeikräfte eintrafen, konnte mit einer Ramme die Tür geöffnet werden. Der Mann wurde festgenommen.
Beschuldigter Vater: "Das war ich nicht selber"
Zum Auftakt des Verfahrens sprach der Beschuldigte über Schulden von rund 200.000 Euro und seinen regelmäßigen Cannabis-Konsum. Mehr als zehn Gramm habe er jede Woche geraucht. Er sagte, er könne sich an das Geschehen rund um die Tat nicht erinnern. "Das war einfach nicht ich selber", so der 58-Jährige. "Ich habe einen totalen Filmriss. Ich kann mich nur noch an die Krankenwagenfahrt erinnern."
58-Jähriger wohl schuldunfähig
Nach Einschätzung von Gutachtern leidet der Mann an einer schweren psychischen Erkrankung, so Oberstaatsanwalt Hoffmann. Dabei geht es unter anderem um Wahnvorstellungen und eine Schizophrenie. Vor Gericht konnte der Beschuldigte diese Äußerungen selbst nicht mehr erklären.
Meine Tochter war das Liebste, was ich hatte.
Entscheidung über psychiatrische Unterbringung
Das Gericht will nun klären, ob der Mann für die Allgemeinheit gefährlich ist. In diesem Fall könnte eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet werden. Dort ist der Beschuldigte bereits untergebracht. Das Verfahren, bei dem es sechs weitere Verhandlungstage geben wird, soll voraussichtlich bis Ende Mai dauern.