Vor rund zwei Wochen sorgte ein Vorfall in Schluchsee im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald für Bestürzung: Fünf Schafe wurden tot aufgefunden. Fünf weitere waren so schwer verletzt, dass sie eingeschläfert werden mussten. Wenige Tage zuvor gab es einen ähnlichen Vorfall ganz in der Nähe. In Lenzkirch wurde ein Kalb gerissen. Eine Untersuchung brachte jetzt Klarheit. Der Angreifer war in beiden Fällen ein Wolf, teilte das Umweltministerium Baden-Württemberg mit. Zunächst berichtete die Badische Zeitung über die neuen Erkenntnisse.
Hat derselbe Wolf zwei Mal zugeschlagen?
Durchgeführt hat die Untersuchung das Senckenberg Zentrum für Wildtiergenetik. Noch sind sie allerdings nicht abgeschlossen. Deshalb könne man aktuell noch nicht sagen, welcher Wolf genau für die toten Tiere verantwortlich ist, erklärt Micha Herdtfelder gegenüber dem SWR. Er leitet den Arbeitsbereich Luchs und Wolf bei der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) mit Sitz in Freiburg.
Auch ob es sich beim Angreifer in Lenzkirch und in Schluchsee um dasselbe Tier halndelt, sei noch unklar. Das gerissene Kalb etwa passe durchaus in das Muster eines seit 2019 am Schluchsee ansässigen Wolfsrüden. Immer wieder habe der Rinder angegriffen, "aber noch niemals Schafe oder Ziegen. Und aus diesem Grund ist es etwas ungewöhnlich, dass jetzt dort oben Schafe zu Tode gekommen sind", sagt Herdtfelder von der FVA.
Man muss leider immer damit rechnen, dass solche Angriffe passieren.
Der Angriff auf die Schafe sei eher typisch für einen jungen Wolf. Es könnte sich also um ein neues Tier handeln, das zugewandert ist, vermutet Herdtfelder. Von den weiteren Untersuchungen erhofft er sich Klarheit.
Wohl keine Konsequenzen für den Wolf
Auch wenn die abschließenden Ergebnisse eindeutig belegen können, welcher Wolf für die toten Tiere im Südschwarzwald verantwortlich ist, dürften sie wohl keine Konsequenzen für das Tier haben. Denn der Wolf ist nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Tieres ist in ganz Deutschland an sehr hohe Voraussetzungen geknüpft.
Final entscheidet das Umweltministerium in Baden-Württemberg über die Freigabe zum Abschuss. Voraussetzung ist: Der Wolf muss mindestens zwei Mal einen so genannten zumutbaren Herdenschutz überwunden haben. Dann gilt er als angezählt. Als zumutbarer Herdenschutz gilt etwa, wenn Schäferinnen, Schäfer oder Landwirte spezielle Zäune nutzen, um es dem Wolf schwerer zu machen. Im Fall der zehn toten Schafe und des toten Kalbs, hatten die Tierhalter keine solche Maßnahmen ergriffen.
Schäfer macht trotz Verlust der Herde weiter
Für Nebenerwerbslandwirt und Schäfer Florian Benz war der Wolfsangriff ein harter Schlag: Von zuvor zwölf Schafen waren nur noch zwei übrig. Dennoch hat er sich entschlossen, weiter zu machen. In den vergangenen Wochen hat er neue Schafe gekauft. Inzwischen grasen schon wieder elf Schafe vor seinem Hof in Rötenbach (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald). Dort sollen die Tiere auch erst mal bleiben und nicht wie zuletzt auch weiter weg weiden.
Nach dem Winter will Benz sich mit der FVA über mögliche Herdenschutzmaßnahmen unterhalten, um seine neue Herde besser zu schützen. Dass der verantwortliche Wolf aber weiterhin nicht abgeschossen wird, hält er für falsch. Er glaubt, der nächste Vorfall "wird nicht lange auf sich warten lassen".