Renaturierung am Bodensee

Gericht lehnt Anwohner-Klage zum Uferweg Kressbronn ab

Anwohner scheitern vor Gericht: Der geplante Uferweg in Kressbronn bleibt rechtlich zulässig. Ob und wann gebaut wird, ist aber noch offen.

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Stand

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klagen von Anwohnern aus Kressbronn (Bodenseekreis) gegen den geplanten Uferweg am Bodensee abgewiesen. Die Kläger wollten verhindern, dass Kies vor ihren Grundstücken aufgeschüttet wird, um einen allgemein zugänglichen Weg und eine Uferrenaturierung zu realisieren. Die Rechtsstreitigkeiten dauern bereits mehr als 20 Jahre.

Langjähriger Streit um Uferweg am Bodensee

Der geplante Uferweg in Kressbronn ist Teil eines größeren Renaturierungsprojekts am Bodensee. Die Maßnahmen sollen das Ökosystem des Ufers stärken und den öffentlichen Zugang verbessern. Anwohner klagten jedoch gegen die Kiesaufschüttung vor ihren Grundstücken, da sie negative Auswirkungen auf ihr Eigentum und die Uferlandschaft befürchteten.

Vergangene Woche berichtete der SWR ausführlich:

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Ein Uferweg am Bodensee für alle - das ist in Kressbronn seit mehr als zwanzig Jahren beschlossen. Doch Anwohner wehren sich. Der Streit geht vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen weiter.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat nun entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Uferweg rechtmäßig ist. Das teilte es in einer Pressemitteilung mit. Die Klagen in mehreren Verfahren seien abgewiesen.

Ausblick und mögliche Rechtsmittel

Die vollständigen Urteilsgründe werden laut Gericht in den nächsten Wochen veröffentlicht. Danach beginnt die Frist für mögliche Rechtsmittel wie Berufung oder Beschwerde. Die Anwohner haben noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vorzugehen.

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