Urteil des Schöffengerichts Konstanz

Haftstrafe für 72-jährigen Pfleger wegen Missbrauchs einer 88-Jährigen

Ein 72-jähriger Altenpfleger ist wegen Vergewaltigung einer bettlägerigen Bewohnerin eines Pflegeheimes in Radolfzell zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

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Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 72-Jährige die schwer kranke 88-Jährige im Januar vergewaltigt hat. Er muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Vor Gericht habe sich ein eindeutiges Bild abgezeichnet, so ein Sprecher des Gerichts. Der Angeklagte habe die Tat außerdem weitgehend gestanden. Der Mann ist gelernter Krankenpfleger in Rente, er war in dem Pflegeheim als Aushilfspfleger beschäftigt.

Zeugin bestätigt Missbrauch im Pflegeheim

Bei dem Opfer handelte es sich um eine 88-jährige bettlägerige Bewohnerin des Pflegeheimes in Radolfzell, in dem der Verurteilte arbeitete. Sie ist mittlerweile verstorben. Wichtige Zeugin bei dem eintägigen Prozess vor dem Schöffengericht Konstanz war eine andere Bewohnerin der Pflegeeinrichtung, die die Tat mitbekommen hatte.

Sie wurde zuvor von einem Richter vernommen und ihre Aussage aufgezeichnet. So blieb ihr eine Zeugenaussage im Gerichtssaal erspart. Außerdem hatten die Ermittelnden eine DNA-Spur des Angeklagten gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Haft für den 72-Jährigen gefordert.

Erstmals publiziert am
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Autor/in
SWR