In Vorarlberg gilt seit Donnerstag eine Stallpflicht für Geflügel. Betroffen sind 14 Kommunen entlang des Bodensees und des Rheins. Die Maßnahme gilt für Betriebe und private Halter mit mehr als 50 Tieren. Das geht aus einer Pressemitteilung des österreichischen Gesundheitsministeriums hervor.
Grund seien unter anderem bestätigte Vogelgrippe-Fälle bei Wildvögeln am Bodensee in Deutschland und der Schweiz. In Vorarlberg selbst sind bisher keine erkrankten Tiere entdeckt worden.
Gefährdete Gebiete: 14 Gemeinden von Lochau bis Rankweil
Zu den von der Stallpflicht betroffenen Kommunen zählen Lochau, Bregenz, Hard, Fußach, Höchst, Gaißau, Hohenems, Lustenau, Altach, Feldkirch, Koblach, Mäder, Meiningen und Rankweil.
Alle Geflügelhalter in diesen Gebieten müssen ihre Tiere nun in geschlossenen Ställen oder unter festen Überdachungen halten. Dadurch soll verhindert werden, dass Hausgeflügel in Kontakt mit Wildvögeln gerät, die das Virus weitertragen können.
Hintergrund: Vogelgrippefälle am Bodenseeufer in Nachbarländern
Am Bodenseeufer in Deutschland und der Schweiz ist mittlerweile bei zwei Wasservögeln die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Unter anderem in Unteruhldingen (Bodenseekreis) wurde ein toter Schwan positiv getestet. Diese Fälle führen dazu, dass das österreichische Gesundheitsministerium die Gebiete am See und entlang des Rheins als "stark erhöhtes Risiko" einstuft.
Der Vorarlberger Landesrat Christian Gantner erklärte gegenüber dem ORF, dass es derzeit keine bestätigten Fälle in Vorarlberg gebe. Dennoch bleibe das Risiko erhöht, da die Vogelgrippe in mehreren europäischen Ländern zunehme und viele Wildvögel den Bodensee als Rastplatz nutzen würden.