Überraschende Wende im Prozess um einen tödlichen Bootsunfall auf dem Bodensee: Der am Dienstag in Feldkirch in Vorarlberg wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagte Bootsführer muss sich jetzt womöglich wegen Mordes vor einem anderen österreichischen Gericht verantworten. Das Landesgericht Feldkirch erklärte sich für nicht zuständig. Anklage und Verteidigung können binnen drei Tagen Berufung dagegen einlegen.
Der zur Tatzeit 26-Jährige soll im Oktober vergangenen Jahres auf dem Bodensee einen tödlichen Unfall verursacht haben. Sein Motorboot war in voller Fahrt in ein Segelboot gekracht. Eine 57-jährige Seglerin aus dem Kreis Günzburg starb.
Verdacht des "bedingt vorsätzlichen Mordes"
Am Dienstag wurde der Fall erstmals vor dem Landesgericht Feldkirch verhandelt. Die Anklage lautete auf grob fahrlässige Tötung. Doch nach der Aussage des Angeklagten und seiner Beschreibung des Unfallhergangs erklärte sich die zuständige Richterin für nicht zuständig. Den Fall müsse ein Geschworenengericht verhandeln.
Es bestehe ein Anfangsverdacht wegen "bedingt vorsätzlichen Mordes", so die Richterin. Denn ein Gutachten hatte ergeben, dass der Motorbootfahrer mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit von bis zu 60 Stundenkilometern auf das Segelboot geprallt sei. Erlaubt waren maximal 40 Stundenkilometer. Zuvor sei er sechs Minuten lang geradeaus auf das Boot zugefahren.
Der Angeklagte beharrte darauf, nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein und das Segelboot nicht gesehen zu haben.
Die Richterin glaubte dem Angeklagten seine Beschreibung des Tathergangs nicht und fällte schließlich ein sogenanntes "Unzuständigkeitsurteil". Dieses ist noch nicht rechtskräftig.
Segelboot bei Zusammenstoß zerstört und Seglerin getötet
Bei dem Zusammenstoß der beiden Boote in österreichischem Gewässer war das Segelboot völlig zerstört worden, es kenterte. Der Segler an Bord konnte sich durch einen Sprung ins Wasser in Sicherheit bringen. Seine Frau wurde schwer verletzt und starb noch vor Ort.