Der Prozess um einen 26-jährigen Motorbootfahrer aus Vorarlberg, der vergangenen Oktober auf dem Bodensee mit einem Segelschiff kollidiert ist, wird in drei Monaten am Oberlandesgericht Innsbruck fortgesetzt. Bei dem Unfall vor Gaißau am Obersee war eine 57-jährige Seglerin aus dem Kreis Günzburg ums Leben gekommen. Ihr Mann überlebte schwer verletzt.
Gericht in Innsbruck soll über Zuständigkeit entscheiden
Das Oberlandesgericht Innsbruck muss entscheiden, ob gegen den 26-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung oder bedingt vorsätzlichen Mordes verhandelt wird. Die ursprüngliche Anklage lautete auf grob fahrlässige Tötung. Doch nach der Aussage des Angeklagten und seiner Beschreibung des Unfallhergangs erklärte sich die zuständige Richterin für nicht zuständig. Den Fall müsse ein Geschworenengericht verhandeln.
Der Angeklagte beharrte im Prozess am Dienstag darauf, im vergangenen Oktober auf dem Bodensee nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein und das Segelboot nicht gesehen zu haben.
Gutachten widerspricht Aussage des Angeklagten
Ein Gutachten hatte jedoch ergeben, dass der Motorbootfahrer mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit von bis zu 60 Stundenkilometern auf das Segelboot geprallt sei. Erlaubt waren maximal 40 Stundenkilometer. Zuvor sei er sechs Minuten lang geradeaus auf das Boot zugefahren.
Der Angeklagte legte gegen das sogenannte Unzuständigkeitsurteil der Richterin Berufung ein. Das Oberlandesgericht prüft nun die Positionen der Richterin, des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. In frühestens drei Monaten entscheidet es, ob der Prozess in die höhere Instanz geht.
Segelboot bei Zusammenstoß zerstört und Seglerin getötet
Bei dem Zusammenstoß der beiden Boote in österreichischem Gewässer war das Segelboot völlig zerstört worden, es kenterte. Der Segler an Bord konnte sich durch einen Sprung ins Wasser in Sicherheit bringen. Seine Frau wurde schwer verletzt und starb noch vor Ort.