Das Urteil sorgte bundesweit für Aufsehen: Wegen fahrlässiger Tötung wurden im vergangenen Jahr zwei Pädagoginnen in Konstanz zu Bewährungsstrafen verurteilt. Unter ihrer Aufsicht war 2023 ein Zweitklässler im Schwimmunterricht im Konstanzer Hallenbad am Seerhein ertrunken. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger der beiden Frauen gingen in Berufung. Am Freitag beschäftigt sich nun das Landgericht Konstanz erneut mit dem Fall. Dabei geht es aber nur um die Höhe der Strafe.
Das Amtsgericht Konstanz hatte die Pädagoginnen 2025 wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von neun beziehungsweise sechs Monaten und Schmerzensgeld verurteilt. Doch Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren mit dem Urteil nicht zufrieden. Die Verteidiger wollten einen Freispruch.
Schuldspruch akzeptiert, nicht aber Höhe des Strafmaßes
Als aber der Vorsitzende Richter bei der Terminabsprache für die Berufungsverhandlung andeutete, dass sich am Vorwurf der Fahrlässigkeit voraussichtlich nichts ändern würde, änderten die Anwälte ihre Strategie: Sie erkannten den Tatbestand der fahrlässigen Tötung an. Das heißt, die Verteidigung fordert jetzt keinen Freispruch mehr, sondern nur eine mildere Strafe.
Daraufhin zog die Konstanzer Staatsanwaltschaft ihre Berufung komplett zurück. Für den Prozess bedeutet das: Der Fall muss nicht komplett neu aufgerollt werden, es geht in der Verhandlung nur noch um die Höhe der Strafe. Das Urteil soll laut Konstanzer Landgericht noch am Freitag fallen.