Nach dem Ertrinken eines siebenjährigen Schülers beim Schwimmunterricht sind die Strafen gegen zwei Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung im Berufungsprozess abgemildert worden. Statt Bewährungsstrafen wurden die Frauen am Freitag vom Landgericht Konstanz nur noch zu Geldstrafen verurteilt, die Lehrerin zu 150 Tagessätzen à 60 Euro und die damalige Referendarin zu 85 Tagessätzen à 100 Euro.
Das Urteil ist rechtskräftig, weil alle Beteiligten auf eine Revision verzichten.
Zu viele Kinder beim Schwimmunterricht gleichzeitig im Wasser
Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde im September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler in ihrer ersten Schwimmstunde gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden - darunter Schwimmer und Nichtschwimmer. Dadurch hätten die beiden Pädagoginnen nicht alle Kinder sicher im Blick behalten können. Diese Situation hätten sie noch durch ein unübersichtliches Wassergewöhnungsspiel verschärft, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Auch seien die baulichen Gegebenheiten des Konstanzer Hallenbads am Seerhein nicht ausreichend beachtet worden. Der Grund des Schwimmbads fällt ab. Der durch eine Leine für die Kinder abgetrennte Nichtschwimmerbereich habe so nicht in allen Bereichen eine sichere Nichtschwimmerwassertiefe gehabt.
In erster Instanz zu Bewährungsstrafen verurteilt
Das Amtsgericht Konstanz hatte die 45 Jahre alte Lehrerin deshalb 2025 in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung und der Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern des Jungen verurteilt. Die damalige Referendarin (27) erhielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und sollte 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Die Verteidiger der beiden Frauen gingen in Berufung, akzeptierten aber den Schuldspruch. Neu verhandelt wurde deshalb am Freitag vor dem Landgericht Konstanz nur das Strafmaß. "Wir hatten heute einen wirklich schwierigen Fall und einen sehr tragischen Fall zu entscheiden", sagte der Vorsitzende Richter.
Mildernde Umstände in der Berufungsverhandlung
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Richter - wie er in der Urteilsbegründung erläuterte - mehrere mildernde Umstände. So seien beide Frauen nicht vorbestraft und hätten Einsicht sowie großes Bedauern gezeigt. Zudem habe das Geschehen ihr Leben erheblich belastet – beruflich wie privat. Beide befinden sich nach eigenen Angaben seit dem Unfall in psychotherapeutischer Behandlung.
Auch habe es schon dienstrechtliche Folgen gegeben, so bekam die Referendarin keinen Beamtenstatus. Stattdessen arbeitet sie nun als Lehrerin in der Schweiz. Für ihre Kollegin seien die dienstrechtlichen Folgen noch offen. Darüber hinaus hätten auch der lange Zeitablauf seit der Tat und die Dauer des Verfahrens vor dem Berufungsgericht eine Rolle beim Strafmaß gespielt.