Der Tod eines siebenjährigen Jungen im Schwimmunterricht in Konstanz sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen. Wie das Landgericht Konstanz am Mittwoch mitteilte, wird es im April eine Berufungsverhandlung geben.
Zwei Lehrerinnen waren im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Konstanz wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie erhielten Bewährungsstrafen. Die Verteidigung legte jedoch Rechtsmittel ein, weshalb der Fall nun erneut verhandelt wird. Laut dem Landgericht Konstanz geht es dabei aber nur um die Höhe der Strafe. Die Schuldsprüche der fahrlässigen Tötung hingegen stehen bindend fest, so das Gericht.
Tod in der ersten Stunde Schwimmunterricht
Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden - darunter Schwimmer und Nichtschwimmer. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können.
Die Lehrerin wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt. Die damalige Referendarin bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und sollte 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen waren auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Schulen im Umgang mit Schwimmunterricht nach Urteil verunsichert
Das Urteil hatte laut dem Lehrerverband VBE für große Verunsicherung bei Lehrkräften gesorgt. "Die Lehrkräfte hatten sich an die Vorgaben des Kultusministeriums gehalten, sie sogar übertroffen. Uns erschreckt, dass die beteiligten Lehrkräfte nun dennoch verurteilt wurden", hatte VBE-Chef Gerhard Brand in einem Brief an Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) und mehrere Bildungspolitiker im Landtag geschrieben. Viele Lehrkräfte stellten sich nun die Frage, ob und wie der Schwimmunterricht unter diesen Vorzeichen überhaupt noch möglich sei.