Aus Thailand geschmuggelt

Zoll in Konstanz findet artengeschützte Koralle im Reisegepäck

Eine Steinkoralle als Urlaubssouvenir kommt eine Familie aus dem Kreis Konstanz teuer zu stehen. Zöllner entdeckten die Schmuggelware im Reisegepäck, nebst unverzollten Luxuswaren.

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In Konstanz haben Reisende versucht, eine artengeschützte Koralle sowie Luxusartikel im Wert von mehr als 12.500 Euro aus Thailand einzuschmuggeln. Die Familie kam vom Flughafen Zürich. Bei einer Gepäckkontrolle am Autobahnzoll Konstanz entdeckten Zollbeamte die Urlaubsmitbringsel. Die Koralle wurde laut Zoll beschlagnahmt und ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen eröffnet.

Außerdem erwartet die Familie wegen des Schmuggels der Luxusartikel ein Steuerstrafverfahren. Sie musste noch vor Ort Einfuhrabgaben in Höhe von 2.750 Euro für unverzollte Kleidung und Schmuck zahlen.

Schmuck und Kleidung nicht beim Zoll angemeldet

Gürtel, Maßanzug, Damenuhr, Handtasche und Halskette namhafter Luxusmarken waren bei der Kontrolle erst nach und nach ans Tageslicht gekommen, schreibt der Zoll in seiner Mitteilung. Nach jeder Entdeckung hätten die Reisenden auf Nachfrage angegeben, keine weiteren zollpflichtigen Waren dabei zu haben. Am Ende überstieg der geschätzte Wert die erlaubte Reisefreimenge von 300 Euro um mehr als das 40-fache.

Steinkoralle in Sonnenhut versteckt

Hinzu kam, dass die Familie aus dem Landkreis Konstanz eine rund 600 Gramm schwere Steinkoralle in einem Kindersonnenhut versteckt hatte. Auf die Frage, ob man die für die Einfuhr notwendige Bescheinigung für die artengeschützte Koralle habe, erklärte der 50-jährige Familienvater laut Zoll: "Das ist doch nur ein Stein. Wenn die Koralle tot ist, kann man sie ja mitnehmen".

Zoll findet immer wieder geschmuggelte Luxusartikel

Gerade am Ende der Ferienzeit entdecken Zöllnerinnen und Zöllner laut eigenen Angaben immer wieder Schmuck und Luxusartikel, die bei der Einreise nach Deutschland nicht beim Zoll angemeldet werden. Ähnlich erging es kürzlich auch zwei Reisenden, die für ihre Tochter zwei Halsketten aus Gold, gefertigt in Dubai, im Wert von 8.000 Euro mitbrachten. Hier wurden 1.520 Euro Einfuhrabgaben erhoben. Zudem wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

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SWR

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