Gesetzentwurf im BW-Landtag

Schutz vor häuslicher Gewalt: Elektronische Fußfessel für Täter soll kommen

Das Land Baden-Württemberg will den Schutz von Frauen vor Gewalt erhöhen - mit dem Einsatz der elektronischen Fußfessel bei Tätern. Was geplant ist, und wo dieser Schutz Grenzen hat.

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Von Autor/in Maren Haring

Frauen besser vor Gewalt zu schützen - dabei soll in Baden-Württemberg in Zukunft auch die elektronische Fußfessel helfen - nach dem so genannten Spanischen Modell. Vier Fraktionen im Landtag haben am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz vorgestellt. Bis jetzt wird die Fußfessel in Baden-Württemberg zur Verhütung terroristischer Straftaten angewendet.

Die Pläne sehen vor, dass ein Täter zur Fußfessel verpflichtet werden kann, wenn befürchtet wird, dass er gewalttätige oder sexuelle Übergriffe begeht - vor allem dann, wenn das Leben des Opfers bedroht ist - ein Femizid droht. Auch bei Gefahr von Stalking kann die Fußfessel zum Einsatz kommen. Die Polizei kann sie zur Überwachung eines Annäherungs- und Kontaktverbotes nutzen.

Spanisches Modell: Täter bekommt eine Fußfessel - das Opfer einen Empfänger

Wichtiger Bestandteil des Schutzes ist, dass auch das Opfer einen Empfänger bekommen soll. So kann es selbst und auch die Polizei erkennen, wenn der Täter zu nah kommt. Damit lässt sich ein Annäherungsverbot nicht nur an festgelegten Orten wie der Wohnung oder dem Arbeitsplatz durchsetzen, sondern auch dann, wenn die bedrohte Person beispielsweise auf den Markt oder spazieren geht.

Wichtig bei dem neuen Gesetz: Es ist nicht das Opfer, dass das Tragen der Fußfessel gerichtlich durchsetzen muss. Die Polizei kann den Antrag bei Gericht stellen. Das Tragen kann für sechs Monate angeordnet werden, mit einer Option auf eine Verlängerung. Die Polizei soll einen Täter bald außerdem dazu verpflichten können, eine Gewaltpräventionsberatung wahrzunehmen.

Seit Jahren steigende Meldungen von häuslicher Gewalt

Im Jahr 2024 wurden in Baden-Württemberg etwa 18.000 Fälle von häuslicher Gewalt gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr waren sie gestiegen, wie auch in den Vorjahren. Vier Fraktionen im Landtag, die Grünen, CDU, SPD und FDP sehen dringenden Handlungsbedarf. Und folgen, wie andere Bundesländer vor ihnen, mit dem Gesetz dem so genannten Spanischen Modell. Auch der Bund plant seit dem Sommer ein entsprechendes Gesetz.

Einigkeit bei Debatte im Landtag

Mit einer Fußfessel gebe es die Möglichkeit, einen Mindestabstand zwischen dem Gefährder und der Frau überwachen zu können. Das sagt der innen- und polizeipolitische Sprecher der SPD, Sascha Binder, die Fußfessel rette Leben. Die Partei hatte im Frühjahr die Initiative zu dem Gesetzentwurf ergriffen.

Wir geben der Polizei die Möglichkeit, Frauen und Mädchen besser zu schützen.

Laut der grünen Abgeordneten Fadime Tuncer ist derzeit eine radikale antifeministische Gegenbewegung zu beobachten, gerade im Netz. Die Gewalt sei eine Pandemie, die bekämpft werden müsse. Die Fußfessel sei ein Baustein dabei. Für die CDU-Fraktion macht es das neue Gesetz Frauen leichter, aktiv zu werden. Ein Anruf bei der Polizei sei für manche niedrigschwelliger als ein Antrag bei Gericht, so die Hoffnung. Die Fußfessel sei kein Allheilmittel, aber ein Mittel, zu dem man greifen müsse, so die FDP.

Das ist kein Allheilmittel, aber ein Mittel, zu dem wir greifen müssen.

Fußfessel Teil eines Maßnahmenpakets

Neben der Fußfessel umfasst der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen. Die Polizei soll potenzielle Täter zu Gewaltpräventionsberatungen verpflichten können. Außerdem sollen Polizei, Behörden, Jugendamt und weitere Institutionen fallweise enger zusammenarbeiten.

Die Tagesschau berichtete bereits über die Pläne der Bundesregierung zu diesem Thema:

In Spanien wurde der Schutz von Frauen durch den Einsatz von Fußfessel und Empfänger im Jahr 2009 eingeführt. Seitdem sank die Zahl der ermordeten Frauen nach Angaben von Polizei und Behörden deutlich; keine Teilnehmerin des Programms wurde getötet. Rund 95 Prozent der Frauen gaben an, sich sicherer zu fühlen.

Wo sind die Grenzen der Fußfessel

Katrin Lehmann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Baden-Württemberg hat lange in Frauenhäusern gearbeitet. Sie hält das Gesetz für dringend erforderlich. Alle Aspekte seien wichtig, sagt sie und erwähnt die Möglichkeit, dass die Polizei fallweise auch mit anderen Institutionen zusammenarbeiten könne. Die Fußfessel habe das Potential, Tötungsdelikte zu verhindern.

Das Gesetz halte ich für dringend erforderlich.

Die Organisation "Frauenhauskoordinierung" beruft sich in einer Stellungnahme zu den Plänen des Bundes für den Einsatz der Fußfessel auf die Erkenntnisse in Spanien. Auch wenn keine Frau während der Überwachung getötet wurde - das Modell hat Grenzen. Es gebe immer noch Morde an Frauen. Die Ursache sei, dass es Fehler bei der Risikoeinschätzung gebe und dass viele der Betroffenen keinen Kontakt zur Polizei suchen. Ähnliches sei auch für Deutschland zu erwarten.

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