Am Mittwoch gilt in weiten Teilen von Baden-Württemberg die zweithöchste Warnstufe vor Waldbränden. Die Stufe vier von fünf steht für "hohe Gefahr". Das Wetter in Baden-Württemberg war zuletzt sehr trocken und heiß.
Höchste Warnstufe in Niederstetten im Main-Tauber-Kreis
Für die Messstation des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Niederstetten (Main-Tauber-Kreis) gilt am Mittwoch die höchste von fünf Warnstufen - hier sei die Waldbrandgefahr "sehr hoch". Bei weiteren 49 von 60 Messstationen besteht am Mittwoch "hohe Gefahr" für Waldbrände. In allen anderen besteht "mittlere Gefahr".
Strenges Grill- und Rauchverbot im Kreis Karlsruhe
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat das Kreisforstamt Karlsruhe eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Benutzen von Grill- und Feuerstellen im Wald untersagt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Die Verfügung gelte für den gesamten Landkreis Karlsruhe.
Laut der Mitteilung des Karlsruher Landratsamts gelte die Verfügung, die auch mitgebrachte Grills verbietet, bis zum Widerruf durch die untere Forstbehörde. Außerdem weist die Behörde auf das Rauchverbot im Wald hin, das von März bis Oktober gelte. In den kommenden Tagen soll die Einhaltung des Grill- und Rauchverbots stark kontrolliert werden.
Wald- und Flächenbrände in Stutensee, Karlsruhe und bei Sandhausen
Bereits am vergangenen Wochenende ist es im Kreis Karlsruhe zu mehreren Bränden gekommen. Laut Feuerwehr entstand am Samstagnachmittag in einem zirka 1.500 Quadratmeter großen Vegetationsgebiet zwischen Stutensee und Eggenstein-Leopoldshafen ein Waldbrand. Am Sonntag brannte es in Waghäusel, in der Nacht auf Montag bei Karlsruhe.
Auch neben der A5 bei Sandhausen hat es am Dienstag auf Feldern gebrannt. Betroffen war laut Polizei eine Fläche von etwa vier Fußballfeldern. Der Verkehr auf der Autobahn sei davon aber nicht beeinträchtigt gewesen.
Feuerwehr war im Einsatz Funkenflug durch Stein im Mähdrescher - Feld brannte bei Bruchhausen
Ein Flächenbrand bei Bruchhausen nahe Heidelberg hat am Nachmittag die Feuerwehr beschäftigt.
Sowohl der Brand in Karlsruhe, bei dem eine Hecke Feuer fing, als auch die Brände in Waghäusel, bei Stutensee und bei Sandhausen konnten von den Einsatzkräften unter Kontrolle gebracht werden. Verletzt wurde niemand.
Auch in Metzingen haben am Dienstag brennende Papier-Paletten auf einem Firmengelände für eine große Rauchwolke über der Stadt gesorgt. Die Ursache des Feuers ist noch unklar.
Fünf Feuerwehrleute leicht verletzt Dunkle Rauchwolke über Metzingen wegen Papier-Brand
Anwohnerinnen und Anwohner waren besorgt: Eine dunkle Rauchwolke hatte sich am Dienstag über der Stadt Metzingen gebildet. Auf einem Firmengelände war ein Feuer ausgebrochen.
Grillplätze im Rhein-Neckar-Kreis gesperrt
Im Rhein-Neckar-Kreis teilte das Landratsamt mit, dass unter anderem Feuerstellen in Reilingen, Oftersheim oder Walldorf gesperrt werden. Wer sich nicht an das Grillverbot hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro rechnen. Außerdem darf bis Ende Oktober in den Wäldern nicht geraucht werden.
Neben dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Oberrheingraben rund um Karlsruhe sind auch die Regionen rund um Stuttgart, Reutlingen und Freiburg gefährdet. Von der Integrierten Leitstelle heißt es außerdem, es sei davon auszugehen, dass im Landkreis Heilbronn das Grillen an einigen öffentlichen Stellen untersagt werden wird.
Landratsamt Tübingen und Zollernalbkreis mahnen zur Vorsicht beim Grillen
Im Landkreis Tübingen können die öffentlichen Grillstellen laut Einschätzung des Kreisforstamts offenbleiben. Das Landratsamt mahnt jedoch zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer und weist darauf hin, nur an ausgewiesenen Grillplätzen und festen Feuerstellen außerhalb des Waldes zu grillen. Die Nutzung mitgebrachter Grills sei nicht gestattet, so das Landratsamt.
Auch im Zollernalbkreis ist laut Landratsamt Vorsicht geboten. Das Forstamt empfiehlt beispielsweise Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras zu parken und die Zufahrt von Rettungs- und Löschfahrzeugen durch parkende Fahrzeuge nicht zu behindern.
Trockenheit: Landkreise verbieten Wasserentnahme aus Flüssen und Seen
Im Landkreis Biberach ist es wegen der anhaltenden Trockenheit verboten, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen. Das Landratsamt teilte mit, dass das Verbot vorerst bis einschließlich 15. Juli gilt. In vielen Gewässern sei der Wasserpegel mittlerweile kritisch niedrig. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss laut Landratsamt mit einem Bußgeld rechnen.
Auch unter anderem in den Landkreisen Böblingen, Ravensburg sowie dem Bodenseekreis wurde die Wasserentnahme aus Gewässern untersagt.