Der Deutsche Hebammenverband (DHV) warnt vor einem Berufs-Aus für viele freiberufliche Hebammen und Versorgungsengpässen bei der Geburtshilfe. Hintergrund sind neue Regelungen für die Vergütung von Hebammen, die für Diskussionen sorgen: Seit dem 1. November greift bundesweit eine Änderung des sogenannten Hebammenhilfevertrags, in dem die Bezahlung von freiberuflichen Hebammen geregelt wird. Doch was eigentlich als Maßnahme zur besseren Vergütung gedacht ist, stößt auf teils heftige Kritik.
Vor allem Beleghebammen, die freiberuflich in Kliniken tätig sind, sehen dem baden-württembergischen Hebammenverband zufolge durch die neuen Regeln ihre wirtschaftliche Existenz bedroht. Der Berufsverband warnt vor möglichen Folgen für die geburtshilfliche Versorgung - etwa weil Beleghebammen aufgeben könnten.
Worum geht es in der aktuellen Debatte um Gehälter und Regelungen für Hebammen konkret?
Der Hebammenhilfevertrag regelt unter anderem, wie viel Geld freiberufliche Hebammen mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Ausgehandelt werden neue Regeln vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie den Hebammenverbänden und dem Netzwerk der Geburtshäuser. Kommt es zwischen diesen Parteien zu keiner Einigung, entscheidet eine Schiedsstelle.
Auch mit Blick auf den neuen Hebammenhilfevertrag war das so - der DHV stimmte nicht zu. Die neuen Regelungen und deren Inkrafttreten wurden daher im April 2025 durch einen Schiedsspruch festgelegt. Laut GKV sei der neue Hebammenhilfevertrag aber im Konsens mit den beiden weiteren beteiligten Verbänden ausgehandelt worden - mit dem Berufsverband für freiberufliche Hebammen (BfHD) und dem Netzwerk der Geburtshäuser. Laut GKV soll der Vertrag 2026 überprüft werden.
Was ändert sich für freiberufliche Hebammen durch die neuen Vergütungsregeln?
Eigentlich sollen die neuen Abrechnungsregeln der gesetzlichen Krankenkassen dafür sorgen, dass Hebammen künftig mehr Geld bekommen. Laut dem neuen Vertrag steigen die Stundensätze für freiberufliche Hebammen um 30 Prozent auf rund 74 Euro.
Auch Geburten, die von freiberuflich in Kliniken tätigen Beleghebammen begleitet werden, sollen demnach höher bezahlt werden: Die Vergütung pro Stunde für die Eins-zu-eins-Betreuung einer Geburt wurde von 41,40 Euro auf 85,40 Euro mehr als verdoppelt.
"Insgesamt erwarten wir steigende Ausgaben für die Hebammenhilfe, was im Umkehrschluss höhere Einnahmen der freiberuflichen Hebammen sind", heißt es auf Anfrage vom Spitzenverband der Krankenkassen. Der Teufel stecke im Detail, bemängelt allerdings der Hebammenlandesverband Baden-Württemberg. Tatsächlich habe der neue Vertrag viele Einschränkungen - unterm Strich bedeute er für viele Hebammen wirtschaftliche Einbußen und zusätzliche Bürokratie. Am gravierendsten treffe es demnach freiberufliche Hebammen in Kreißsälen, sogenannte Beleghebammen.
Warum befürchten gerade freiberuflich arbeitende Beleghebammen finanzielle Einbußen?
Ein zentraler Streitpunkt ist die Vergütung bei der Betreuung mehrerer Frauen während der Geburt gleichzeitig: Für die erste betreute Frau soll es künftig den vollen Stundensatz geben, für die zweite und dritte allerdings nur noch 70 Prozent und für jede weitere gar keine Vergütung.
Nach Ansicht der Krankenkassen soll die neue Regelung der Stärkung der "sehr wichtigen" 1-zu-1-Betreuung werdender Mütter dienen - ein Aspekt, der seit Jahren auch vom Hebammenverband gefordert werde. So könne die Qualität der Geburtshilfe verbessert und zugleich der Stress der Beleghebammen reduziert werden, argumentiert der Spitzenverband GKV. "Deshalb ist dafür die Vergütung verdoppelt worden."
Kritiker hingegen argumentieren, dass eine 1-zu-1-Betreuung von Gebärenden die Arbeitsrealität vieler Beleghebammen nicht berücksichtige.
Was könnten Folgen für die Geburtshilfe im Land sein?
"Viele Kolleginnen teilen mir mit, dass sie angesichts fehlender Wirtschaftlichkeit, mangelnder Planbarkeit und steigender Belastung ans Aufhören denken", sagt Ruth Hofmeister, Landesvorsitzende des Hebammenverbands Baden-Württemberg. Die Sorge demnach: Viele Beleghebammen könnten sich aus den Kreißsälen zurückziehen, weil ihnen die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird.
Laut dem baden-württembergischen Hebammenverband arbeiten selbstständige Beleghebammen in 20 Kliniken im Land in der Geburtshilfe und der Notfallversorgung während der Schwangerschaft. An vielen Kliniken in Baden-Württemberg - etwa der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen oder jener am Klinikum Stuttgart - arbeiten indes keine freiberuflichen Beleghebammen, sondern angestellte Klinikhebammen.
Neue Hebammen-Vergütung Hebammen in BW warnen vor katastrophalen Zuständen in Geburtshilfe
Immer mehr studierte Hebammen starten in BW ins Berufsleben. Eine gute Nachricht. Doch laut Verband gefährdet nun eine Neuregelung die Versorgung für Gebärende und Familien.
Wochenbettbetreuung oder Rückbildungskurse: Welche Änderungen gibt es noch?
Kritik gibt es auch an weiteren Änderungen. So soll die Vergütung von Hebammen künftig zeitbasiert im 5-Minuten-Takt erfolgen (6,19 Euro pro 5 Minuten, maximal 90 Minuten pro Versicherter und Tag). Bislang erfolgte dies über Pauschalen, die wiederum etwa höhere Zeitaufwände für Hausbesuche nicht berücksichtigten.
Familien mit hohem Betreuungsaufwand könnten von den neuen Regelungen durchaus profitieren, heißt es vom baden-württembergischen Hebammenverband. Etwa bei komplizierteren Verläufen oder Problemen im Wochenbett. Kurze Termine von 15 bis 30 Minuten seien demnach künftig aber nicht mehr wirtschaftlich - eine aufsuchende, bedarfsgerechte Versorgung durch Hebammen werde dadurch erschwert.
Auch mit Blick auf Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskurse gibt es Änderungen. Ab November dürfen Fehlstunden laut dem Hebammenverband niemandem mehr in Rechnung gestellt werden - weder den Krankenkassen, noch den verbindlich angemeldeten Teilnehmerinnen.
Manche Hebammen fürchten, dass sich Kurse dadurch künftig nicht mehr rechnen könnten - etwa weil mehrere Teilnehmerinnen nicht erscheinen, aber Räume angemietet werden mussten.
"Folgen bereits spürbar" - Hebammen denken ans Aufgeben
Die Folgen der neuen Vergütungsregelungen für die Versorgung in Baden-Württemberg seien bereits spürbar, heißt es vom baden-württembergischen Hebammenverband: "Beleghebammenteams geben auf. Zahlreiche Hebammen kündigen an, ab November keine Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse mehr anzubieten, Hebammenpraxen schließen."
Die neuen Regelungen kommen in einer Zeit, in der viele Hebammen ohnehin pessimistisch sind, was die Perspektiven in ihrem Beruf angeht. Laut einer aktuellen Befragung - der HebammenStudie 2025 - hat zuletzt fast jede zweite Hebamme in Deutschland darüber nachgedacht, ihren Beruf aufzugeben. Mehr als zwei Drittel der befragten Hebammen beklagten zudem eine unzureichende Vergütung.
Bei den Krankenkassen unterdessen hofft man, dass sich Arbeitsbedingungen und Versorgung durch die neuen Regelungen "maßgeblich verbessern". "Die neuen Regelungen der Schiedsstellenentscheidung sollten nun erst einmal umgesetzt werden", sagt ein Sprecher. Nur so könne sich zeigen, ob sich tatsächlich etwas verbessere - oder ob der Vertrag weiterentwickelt werden müsse. Man nehme die Bedenken und Sorgen der Hebammen sehr ernst und sei dazu im Austausch.