Mit den ersten warmen Tagen zieht es viele Menschen an Jagst, Kocher und Neckar. Doch wer dort badet, sollte wissen: Nicht an jeder Stelle ist es erlaubt - und Naturgewässer bergen Risiken.
Baden im Fluss: Auf eigene Gefahr
Das Landratsamt Heilbronn teilt dem SWR mit: Baden in der Jagst ist nicht grundsätzlich verboten, erfolgt aber auf eigene Gefahr. Maßgeblich ist die Jagstverordnung des Landratsamts. In bestimmten Abschnitten gelten Sperrzeiten vom 15. Februar bis 15. September. Dort sind das Baden sowie Betreten der Ufer und teils auch das Bootfahren verboten. Verstöße können laut Verordnung als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.
Ein bekannter Jagst-Badeplatz liegt in Bad Friedrichshall-Untergriesheim (Kreis Heilbronn). Bürgermeister Timo Frey (CDU) sagte dem SWR, der Badebereich unterhalb des Wehrs sei nicht zulässig. Die Stadt könne dort keinen öffentlichen Badeplatz ausweisen oder dulden. Die Fläche werde zwar seit Jahrzehnten genutzt, rechtlich sei die Lage aber klar durch die Jagstverordnung bestimmt, so Frey.
Die Erfahrung zeigt halt, dass auch trotz 30 Jahre Jagstverordnung die Menschen sich nicht davon abhalten lassen, das Gewässer aufzusuchen und auch drinnen zu baden.
Frey sieht den Landkreis in der Verantwortung, stärker zu informieren. Sinnvoll wäre aus seiner Sicht eine Kampagne, die auf zugelassene Badeplätze hinweist und Menschen dorthin lenkt.
Geduldete Nutzung der Jagst-Badestelle
In Schöntal (Hohenlohekreis) ist die Lage anders. Die Gemeinde teilt dem SWR mit, bei der Badestelle an der Jagst am Kloster Schöntal handle es sich um eine geduldete Nutzung. Die Badestelle werde als sicher eingestuft. Es gebe keine Beschilderung, aber Grillstelle und Liegewiese würden regelmäßig von Ordnungsamt und Bauhof kontrolliert und gepflegt.
Ähnlich ist es auch an den Jagst-Badestellen in Mulfingen (Hohenlohekreis). In den Teilorten Ailringen und Eberbach gibt es beliebte und teils hoch frequentierte Plätze, die aber nicht beschildert seien - baden erfolge dort auf eigene Gefahr, teilt die Gemeinde mit.
Besonders gefährlich ist es am Neckar
Beim Neckar warnen besonders Behörden wie das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Neckar. Gründe sind Schiffsverkehr, Strömungen, Sogwirkungen an Wehren und wechselnde Wasserstände. In vielen Bereichen - etwa an Schleusen, Häfen oder Brücken - ist baden nicht erlaubt.
Der Kocher wirkt oft ruhiger als der Neckar. Doch auch hier drohen rutschige Einstiege, tiefe Stellen, Strömungen nach Regen und Treibgut.
DLRG rät zu offiziellen Badestellen
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) rät zur Vorsicht. Ingo Krämer, Bezirksvorsitzender der DLRG Heilbronn, warnt vor unsichtbaren Gefahren: Strömungen, unbekannter Flussgrund, Scherben an unbewachten Stellen und Wetterumschwüngen. Bei Gewitter oder Starkregen könne sich eine Situation innerhalb weniger Minuten ändern.
Die Menschen begeben sich dort in Gefahren, die sie gar nicht abschätzen können. Das führt auch immer wieder zu Einsätzen (...) mit einem traurigen Ende.
Besonders wichtig sei die Aufsicht über Kinder. Krämer sagt: Eltern dürften Kinder mit Schwimmflügeln oder Schwimmreifen nie unbeaufsichtigt ins Wasser lassen – egal ob im Freibad, an einer offiziellen Badestelle oder an einem wilden Badeplatz.