Benedikt ist neun Jahre alt und schwer mehrfach behindert. Zu Hause in Obersulm (Kreis Heilbronn) geben ihm ein Rollstuhlgurt und ein Bettgitter Sicherheit - für seine Eltern ist das Alltag. Doch sobald die Familie wochenweise zur Entlastung in ein Hospiz will, wird daraus eine juristische Frage: Dann muss das Familiengericht die Fixierungen genehmigen. Und so steht Benedikt mit seinen Eltern immer wieder vor dem Amtsgericht Heilbronn, um zu erklären, warum er die Gurte braucht. Was, wenn die Richterin die dringend benötigte Entlastung diesmal nicht genehmigt?
Gesetz soll dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen
Anfang Februar wartete Familie Erwes mit ihrem neunjährigen Sohn Benedikt wieder im Gang des Familiengerichts. Ein erneuter Besuch der fünfköpfigen Familie in einem Hospiz steht an: Denn die Nächte mit dem mehrfach schwerbehinderten Benedikt sind hart, oft schläft er kaum, braucht ständig Betreuung. Im Hospiz können sie durchatmen und zur Ruhe kommen, die Eltern können Homeoffice machen und bekommen pflegerische Unterstützung für Benedikt. Doch dafür brauchts vom Familiengericht eine Genehmigung - für den Rollstuhlgurt und das Bettgitter.
Der Präsident des Heilbronner Amtsgerichts, Andreas Arndt, verweist im Gespräch mit dem SWR auf die Gesetzeslage. Nicht altersgemäße Fixierungen oder Einschließen stellten einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Kinder dar. Sie können als sehr belastend erlebt werden. Zum Beispiel für einen Jugendlichen in der Psychiatrie. Seit einer Gesetzesnovelle brauchen Betreuungseinrichtungen deshalb eine richterliche Genehmigung für freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM).
Neben dem Schutz der Kinder soll das Gesetz auch die Eltern entlasten. Denn die sahen sich bis dato oft gedrängt, sehr pauschale Erklärungen zu unterschreiben, damit ihr Kind überhaupt in eine Einrichtung aufgenommen wird. Die Auswirkungen des Gesetzes wurden vom Zentrum für Sozialforschung in Halle wissenschaftlich evaluiert. Die Forschenden ziehen ein insgesamt positives Fazit, haben aber auch eine Reihe an Verbesserungsvorschlägen.
Immer wieder vor Gericht: Mehrere Anträge und Anhörungen pro Jahr
Für Familie Erwes ist der Aufwand bei Benedikt teilweise nicht nachvollziehbar. Eine Zeit lang sei das Gericht der Auffassung gewesen, dass die Maßnahmen nur sechs Wochen im Voraus zu einem Aufenthalt genehmigt werden können, erzählt Vater Matthias Erwes. So seien mehrmals im Jahr Anträge und Anhörungen immer zum selben Sachverhalt nötig gewesen.
"Für uns ist das total absurd, denn an der Behinderung ändert sich ja nichts", sagt der Vater. Benedikt habe keine Gefahreneinschätzung, ohne Gurt würde er aus dem Rollstuhl fallen, ohne Schutz aus dem Bett. Bei diesem Gendefekt sei keine Spontanheilung zu erwarten.
Gute Nachricht für Benedikt: Richterin verlängert für ein Jahr
Beim Termin am 4. Februar läuft es für Familie Erwers im Amtsgericht Heilbronn gut. Die Richterin verlängert die Genehmigung für die Gurte an Rollstuhl, Reha-Buggy und Therapiestuhl für ein Jahr, außerdem das Pflegebett mit Gitter. Mutter Ellen Günther-Erwes ist entsprechend erleichtert: "Ich bin durchaus zufrieden". Für Kinder wie Benedikt würde sie sich aber wünschen, dass man das Verfahren komplett überdenkt.