In Baden-Württemberg sind laut Fallregister schätzungsweise sieben Prozent der Patientinnen und Patienten in der Allgemeinpsychiatrie von Zwangsmaßnahmen betroffen. Auch am Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Weinsberg (Kreis Heilbronn) müssen Menschen manchmal davor bewahrt werden, sich selbst und/oder anderen zu schaden. Doch Zwang sei die absolute Ausnahme, betont die Klinik.
Wird ein Mensch am Bett fixiert oder bekommt eine Spritze gegen seinen Willen, sei das nicht nur für ihn selbst belastend, schildert Chefärztin Kathrin Eckstein. Auch für die Angehörigen und das medizinische Personal seien dies schwierige Momente. Deshalb werden in Weinsberg solche Situationen regelmäßig geübt und Zwangsmaßnahmen mit allen Beteiligten nachbesprochen.
Wer entscheidet über Zwang?
Seit Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Kraft. Zu den zentralen Regelungen gehören neben dem Recht auf umfassende Aufklärung auch das Recht, Behandlungen abzulehnen. Was aber, wenn jemand krankheitsbedingt nicht einsehen kann, dass er oder sie Hilfe braucht? Oder jemand ohne Behandlung eine akute Gefahr für sich und/oder andere darstellt?
Dann können die Fachärzte ein Zeugnis schreiben und bei Gericht eine oder mehrere Zwangsmaßnahmen beantragen, erläutert Dr. Eckstein. Der Richter oder die Richterin kommt, macht sich ein Bild und hört alle Seiten an. In dringenden Fällen kann eine Maßnahme auch nachträglich noch genehmigt werden.
Zwang in der Psychiatrie ist ein "ethisches Dilemma"
Die Abwägung zwischen Patientenwohl und Freiheitsrechten ist ein schmaler Grat. Die Fachwelt spricht von einem "ethischen Dilemma". In Weinsberg kann deshalb auch das Ethikkomitee der Klinik bei Abwägungen hinzugezogen werden. Dr. Kathrin Eckstein drückt es so aus:
Auf der einen Seite ist es richtig und wichtig, dass die Patientenrechte gestärkt wurden. Manchmal ist es aber auch hart zu sehen, dass wir einem Menschen nicht helfen können oder sollen.
Klinik trainiert regelmäßig Einsätze
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (GPPN) hat Leitlinien zum Umgang mit Zwang erarbeitet. Sie sehen unter anderem vor, dass die Mitarbeitenden regelmäßig geschult werden. Im Fokus stehe dabei die Deeskalation, betont Dr. Eckstein.
Greift ein Patient dennoch an oder wehrt sich heftig, muss auch das geübt werden. Zur Verstärkung kann in Weinsberg ein besonders geschultes Kriseninterventionsteam (KIT) gerufen werden, welches aus den diensthabenden Ärzten und dem Pflegepersonal besteht.
ZfP Weinsberg: Angehörige werden miteinbezogen
Da solche Einsätze für das Klinik-Team belastend sind, gebe es grundsätzlich eine Nachbesprechung, um zu analysieren, was gut lief und was nicht, erläutert Dr. Eckstein. Für die betroffenen Patientinnen und Patienten sei eine Nachbesprechung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Im Nachhinein stelle sich oft heraus, dass diese die Situation ganz anders wahrgenommen haben als das Personal. Zum Beispiel, dass sich beide Seiten gegenseitig bedroht fühlten. Manchmal werde auch eine Behandlungsvereinbarung für zukünftige Fälle getroffen.
Im Zuge einer Zwangsmaßnahme werden auch die Angehörigen mit eingebunden. Für sie sei es oft schwer zu sehen, was da passiert, meint die Chefärztin. "Wir erklären ihnen das, so gut es irgendwie geht, dass das jetzt eine Ausnahmesituation ist".
Ärztlicher Direktor des ZfP: "Zwang darf nicht angewendet werden, um Personal zu entlasten"
"Zwang ist das allerletzte Mittel", betont auch der Ärztliche Direktor Matthias Michel. Dass Menschen fixiert oder ruhig gestellt werden, um Personal zu entlasten oder gar Lücken zu stopfen, sei am ZfP Weinsberg auf keinen Fall so. "Das ist auch nicht die Art und Umgang, die wir uns für die Patienten wünschen", so Michel.
Zudem sei es aufgrund der hohen gesetzlich Hürden auch gar nicht möglich. Er wisse, dass in Filmen die Situation manchmal so dargestellt werde, Zwang sogar als Strafe gezeigt werde, mit der Realität habe das aber wirklich nichts zu tun.