Beschwerden in Schwäbisch Hall

Grundsteuerbescheide in der Post verschwunden - Geld trotzdem abgebucht

Die Grundsteuerbescheide sind verschickt worden, in Schwäbisch Hall wohl aber nicht bei allen angekommen. Sie sollen in der Post verloren gegangen sein.

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Von Autor/in Jan Arnecke

In Schwäbisch Hall sind einige Grundsteuerbescheide wohl auf dem Postweg verloren gegangen. Das teilte die Stadtverwaltung am Mittwochmorgen mit. Demnach hat es Beschwerden gegeben, weil Geld abgebucht wurde, aber kein Bescheid angekommen war.

Wie viele Menschen davon betroffen sind, ist aktuell noch nicht klar, denn es ist derzeit offen, ob sich alle Betroffenen beschwert haben. Die Stadtverwaltung muss zunächst herausfinden, wer keinen Steuerbescheid bekommen hat und dann noch einmal entsprechende Grundsteuerbescheide verschicken.

SWR-Reporter Jan Arnecke hat die Möglichkeiten für Betroffene zusammengefasst:

Grundsteuerbescheid nicht zugestellt: Müssen Betroffene trotzdem zahlen?

Als erstes sollten Betroffene sich daher jetzt bei der Stadtverwaltung melden, damit sie weiß, bei wem der Bescheid nicht angekommen ist. Außerdem könnten Betroffene das Geld theoretisch zurückfordern. Ein Steuerbescheid sei ein Verwaltungsakt, erklärt Andrea Schmid-Förster, stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.

Damit dieser wirksam sei, müsse er bekanntgegeben werden. Das geschehe in dem Fall durch das Verschicken der Grundsteuerbescheide. Heißt aber auch: Ist der Bescheid nicht angekommen, ist es so, als würde es ihn nicht geben. Damit gibt es auch keine Zahlungspflicht und das Geld hätte eigentlich nicht abgebucht werden dürfen - auch wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Grundsteuer bezahlen? Stadt rät, abzuwarten

Theoretisch könnten diese Lastschriften jetzt wie jede andere Lastschrift auch zurückgegeben werden, sprich das Geld zurückgefordert werden. Allerdings - so Schmid-Förster - irgendwann komme der Bescheid und dann müsse man zahlen. Wer also abwarten kann, kann der Stadt jetzt noch mehr Arbeit ersparen, indem er oder sie das Geld erst einmal nicht zurückfordert.

Mit dem Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt und dem Hebesatz der Kommune, könne man auch grob berechnen, ob der Betrag, der abgebucht wurde, hinkomme, sagt Schmid-Förster. Mit dem nachgesendeten Bescheid könne man dann nochmal abgleichen, ob alles passt.

Neckarsulm: Fall um falsche Grundsteuerbescheide abgeschlossen

Ob das Ganze noch andere Folgen hat, ist noch nicht klar. In Neckarsulm (Kreis Heilbronn) wurden beispielsweise Grundsteuerbescheide an falsche Adressaten geschickt. Da wurde die Bundesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet.

Sie kritisierte die Stadtverwaltung auch, weil auf den Bescheiden Bankverbindungen zu lesen waren. Das wurde geändert, die datenschutzrechtlichen Bedenken sind aus dem Weg geräumt und somit ist der Fall in Neckarsulm jetzt abgeschlossen.

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