Mit dem Slogan "Sofort dauerhaft 500 Produkte günstiger" hat Lidl kürzlich für die "größte Preissenkung seiner Geschichte" geworben. Eine auffällige Kampagne, die Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch in die Irre führe, kritisierte die Verbraucherzentrale Hamburg und verklagte den Discounter rund um die Schwarz Gruppe aus Neckarsulm (Kreis Heilbronn). Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Verbraucherzentrale kritisiert Lidl: "Völlig unklar, was wirklich günstiger ist"
Bis zu 35 Prozent günstiger sollten einzelne Artikel sein. Die Kampagne war überall präsent. Doch welche Produkte tatsächlich reduziert wurden, blieb unklar, heißt es von der Verbraucherzentrale. Mit der Unterlassungsklage will sie erreichen, dass Lidl künftig nicht mehr mit solchen Versprechen werben darf - zumindest nicht ohne klare Belege.
Es sei "völlig unklar", welche Produkte im Preis sofort dauerhaft reduziert wurden, lautet der Vorwurf. Wer mit konkreten Zahlen und Versprechen wirbt, müsse sie auch belegen, so Armin Valet, Lebensmittel-Experte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Eine vollständige Liste der rabattierten Produkte liege allerdings bis heute nicht vor.
Zudem seien die angekündigten Preisnachlässe kein wirklicher Ausgleich für die teils massiven Preiserhöhungen der vergangenen Jahre, heißt es weiter. Verbraucherinnen und Verbraucher seien gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten auf verlässliche Informationen angewiesen.
Noch eine Klage: Lidl-Plus-App vor dem Oberlandesgericht Stuttgart
Erst vor wenigen Tagen musste sich Lidl bereits vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten - in einem anderen Verfahren. Dabei ging es um die Lidl-Plus-App. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warf dem Discounter vor, seine Kunden nicht ausreichend darüber aufzuklären, dass sie für die App-Vorteile mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Der Rechtsstreit wird sich wohl bis in den September ziehen.
Informationen seien unzureichend Rabatte nur gegen Daten: Rechtsstreit um Lidl-Plus-App könnte lange dauern
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert von Lidl eine bessere Information der Nutzerinnern und Nutzer. Das Oberlandesgericht rechnet mit einem Streit über mehrere Instanzen.
Handelsexperte zählt nach: Spareffekt geringer als angenommen
Auch Handelsexperte Stephan Rüschen, Professor an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Heilbronn, nannte die Lidl-Werbung "unglücklich". Er hatte in einer Filiale nachgezählt und war dabei nur auf etwa 300 reduzierte Artikel gekommen. Der Spareffekt sei deutlich geringer als Verbraucher annahmen, so Rüschen.
Lidl sagt, die Zahl 500 beziehe sich auf reduzierte Artikel in ganz Deutschland. Demnach geht es um rein regionale Rabatte, was wiederum aber nur durch eine Fußnote erkennbar sei, so der Vorwurf der Verbraucherschützer.
Da Lidl seinen Firmensitz im Kreis Heilbronn hat, ist das Landgericht Heilbronn für den aktuellen Fall zuständig. Auf Nachfrage wollte sich das Unternehmen nicht äußern. Die Klage sei nicht bekannt.