Wer die Lidl-Plus-App nutzen will, muss dafür ein Konto eröffnen und bei der Anmeldung persönliche Daten angeben. Dazu gehören die Handynummer, die E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum. Und wer die App beim Einkauf nutzt, hinterlässt noch mehr Daten: Zum Beispiel, wann er oder sie in welcher Filiale welche Produkte eingekauft hat und wie der Einkauf bezahlt wurde.
Was Verbraucherschützer an der Lidl-App kritisieren
Über all das informiere Lidl die App-Kunden aber nicht ausreichend vorab, bemängelt der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv und hat deshalb eine Unterlassungsklage eingereicht. Lidl müsse die Verbraucher über den Preis informieren, den sie für die Rabatte zahlen, so die Verbraucherschützer.
Bei der Lidl-Plus-App seien das die persönlichen Nutzerdaten. Lidl selbst lehnte eine Stellungnahme ab, man wolle sich zu laufenden gerichtlichen Verfahren nicht äußern, heißt es vom Discounter.
Rechtsstreit um Lidl-Plus-App könnte mehrere Gerichte beschäftigen
Das Oberlandesgericht hat zum Verhandlungsauftakt festgestellt, Lidl werbe nicht offensiv damit, dass die Plus-App kostenlos sei. Ob Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht würden, sei fraglich. Das Gericht hat angekündigt, sich mit dieser Frage zu beschäftigen, ob Nutzerinnen und Nutzer der Lidl-Plus-App explizit darauf hingewiesen werden müssten, dass sie für den rabattierten Preis ihre Daten zur Nutzung freigeben. Das Urteil soll am 23. September 2025 verkündet werden.
Zuvor hatte des Gericht beide Parteien gefragt, ob eine außergerichtliche Einigung denkbar sei. Der Anwalt von Lidl sagte, das Unternehmen sei grundsätzlich offen dafür, der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv zeigte sich nicht dazu bereit. Beide Seiten können ein Urteil anfechten und das Oberlandesgericht geht auch davon aus, dass es dazu kommen wird und sich in Zukunft weitere Gerichte mit dem Thema beschäftigen müssen - darunter der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof. Grund sei, dass es auch Bezüge zu einer EU-Richtlinie und zum Thema Preiszusammensetzung gebe.