Er war mit seinem Auto teilweise mehr als dreimal so schnell unterwegs wie erlaubt: Ein 21-Jähriger musste sich am Montag vor dem Heilbronner Amtsgericht verantworten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er sich im Dezember vergangenen Jahres eine Verfolgungsjagd mit der Polizei mitten durch die Heilbronner Innenstadt geliefert hat. Das Ergebnis: Sechs Monate auf Bewährung, außerdem kann er frühestens in zwei Jahren wieder seinen Führerschein beantragen. Den ist er bereits seit der Tat im Dezember los.
Angeklagter bezeichnet Verhalten als "sinnbefreit"
Der Angeklagte räumte vor Gericht sämtliche Vorwürfe ein - genau das kam ihm beim Urteil auch zugute. Allerdings betonte der Richter: Es sei reines Glück gewesen, dass nichts Schlimmeres passiert sei und niemand zu Schaden kam. In zwei Fällen mussten Unbeteiligte ausweichen. In einem Fall habe er es "schon krachen gesehen", schilderte einer der Polizeibeamten, der den Angeklagten damals verfolgte.
Der Angeklagte selbst bezeichnete sein Verhalten als "sinnbefreit". Die Verteidigung schilderte, dass er überfordert gewesen sei, als die Polizei ihn anhalten wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Riskante Flucht vor der Polizei endet vor Gericht
Es ist kurz vor Mitternacht, als der 21-jährige Mann mit aufheulendem Motor über eine rote Ampel in der Heilbronner Südstraße rast. Eine Streife der Polizei bemerkt das gefährliche Manöver und nimmt sofort die Verfolgung auf. Was folgt, ist eine Jagd durch die Innenstadt, bei der der Fahrer teils mit 115 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein soll - dort, wo eigentlich nur Tempo 40 oder sogar nur Tempo 30 erlaubt ist.
Rund neun Minuten soll die Verfolgungsjagd gedauert haben. In dieser Zeit soll der Angeklagte nicht nur mehrere rote Ampeln ignoriert, sondern auch zahlreiche Verkehrsregeln missachtet haben, heißt es von der Staatsanwaltschaft.
Schließlich gelang es den Beamten, das Fahrzeug zu stoppen und den Mann zu kontrollieren. Die Bilanz: ein riskantes Rennen durch die Innenstadt, eine mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer - und eine Verurteilung des Amtsgerichts.