Nach einem Einbruch in einer Lauffener Metzgerei (Kreis Heilbronn) setzt Inhaberin Annette Kopf auf die sozialen Medien, um die Einbrecher zu finden. Als sie am Morgen die Videos der Überwachungskamera sieht, fasst sie schnell einen Entschluss. Kurze Zeit später landet das Video mitsamt Aufruf im Netz. Bislang blieb die unkonventionelle Suche sowie die Ermittlungen der Polizei erfolglos. Dafür wurde die Kundschaft aktiv und unterstützt durch geänderte Gewohnheiten.
Einbruch in Lauffener Metzgerei mit hohem Sachschaden für Familienbetrieb
Eigentlich sei es ein ganz normaler Morgen gewesen, erzählt Metzgerin Annette Kopf. Die Mitarbeiterinnen sitzen beim Frühstück, als ein Kunde kommt. Beim Kassieren fällt dann die fehlende Schublade des Bezahlautomaten auf. Ein Blick in die Überwachungskamera zeigt: Wenige Stunden zuvor wurde eingebrochen.
Laut Kopf dringen mindestens zwei Täter in Sekundenschnelle ein und steuern gezielt den Bezahlautomaten an. Die Schublade mit dem Geld werde eigentlich täglich geleert, sagt sie. Doch am Vorabend sei sie unterwegs gewesen und habe sie diesmal vergessen herauszunehmen.
Ein Fehler, räumt sie ein - und wundert sich zugleich, dass ausgerechnet an diesem Tag eingebrochen wurde. Polizei und Betreiberin gehen von professionellen Tätern aus. Der Schaden ist hoch: Allein die Reparatur des Automaten koste den Familienbetrieb rund 23.000 Euro.
Zeugensuche auf Social Media: Metzgerin teilt Überwachungsvideo des Einbruchs
Die Polizei ermittelt, doch auch die Metzgerin wird selbst aktiv: Noch am selben Tag veröffentlicht Annette Kopf auf Facebook und Instagram einen Zeugenaufruf samt Überwachungsvideo. Damit wollte sie die Ermittlungen unterstützen, sagt sie. Mit der Polizei abgestimmt war der Aufruf allerdings nicht. Hinweise gab es bislang keine.
Trotzdem verfolgt die Kundschaft den Fall aufmerksam. In den Tagen nach dem Einbruch bezahlen laut Kopf auffällig viele Menschen mit Karte. Über diese Unterstützung freue sie sich sehr. Nach inzwischen zwei Einbrüchen will die Metzgerei nun auch ihr Sicherheitskonzept weiter verbessern.
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Mit der dunklen Jahreszeit steigt erfahrungsgemäß die Zahl der Einbrüche. Kameras sollen auch Privatleuten helfen sich zu schützen. Doch was ist rechtlich erlaubt und was nicht?
Aufnahmen selbst veröffentlichen? Da sollte man vorsichtig sein
Dass Geschädigte oder Beteiligte selbst aktiv auf Social Media zur Zeugensuche aufrufen, komme immer wieder vor, berichtet die Heilbronner Polizei auf SWR-Anfrage. Allgemein sei das Engagement bei der reinen Hinweissuche erstmal positiv: Es kann die Öffentlichkeit sensibilisieren und die Zeugensuche weiter anstoßen.
Allerdings seien dabei enge Abstimmungen mit den Zuständigen wichtig - insbesondere im Fall der Überwachungsaufnahmen. Denn auch die Menschen darauf sind vom Recht am eigenen Bild geschützt. Das Veröffentlichen der Aufnahmen ist damit nicht erlaubt, egal ob sie eine Straftat zeigen oder nicht. Insgesamt rät die Polizei Baden-Württemberg deshalb davon ab, privat solche Fotos zu veröffentlichen.