Zu hohe Hecken, Lärm und unzulässige Videoüberwachung

Wenn der Nachbar nervt und der Streit vor Gericht landet

Nachbarschaftsstreit gibt es immer wieder. Auch in Heilbronn und Ellwangen landen solche Fälle vor Gericht, mit teilweise überraschenden Ausgängen.

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Von Autor/in Luca Bauer

Nachbarschaftliche Verhältnisse bringen ein großes Konfliktpotenzial mit sich. Nicht selten geht es um Kleinigkeiten, wie zu hohe Hecken oder laute Musik. Solche Fälle landen aber auch regelmäßig vor Gericht. Bei den Landgerichten in Heilbronn und Ellwangen (Ostalbkreis) hat es in den vergangenen Jahren einige kuriose Fälle gegeben, mit zum Teil unerwarteten Urteilen.

Landgericht: Streit unter Nachbarn endet mit Gegenteil des Geforderten

In Erinnerung blieben Maurice Graf, Pressesprecher und Richter am Landgericht Ellwangen, gleich mehrere Fälle. Streitpunkt vor Gericht war zum Beispiel einmal ein Kran einer Firma, der auf das Nachbargrundstück ragte. Auf den setzten sich regelmäßig Vögel und koteten in größerem Umfang auf das Nachbargrundstück. In einem anderen Fall ging es klassischerweise um ein Thuja-Hecke. Die ragte auf das Nachbargrundstück. Der Nachbar sollte diese kürzen, allerdings ohne sein eigenes Grundstück zu verlassen. Ein Sachverständiger musste dann klären, ob das überhaupt in der Praxis möglich ist.

In einem anderen Fall drohten zwei Ehefrauen ihren streitenden Ehemännern mit der Scheidung, wenn der Streit kein Ende nimmt. Gerichtsprozesse unter Nachbarn können auch ungewöhnlich enden. In Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) forderte ein Mann seinen Nachbarn auf, den 1,50 Meter Zaun an der Grenze zu kürzen. Bei einem Ortstermin stellte der Richter fest, dass sich die Parteien nicht leiden können und erreichte einen Kompromiss mit dem Gegenteil des Geforderten. Statt den Zaun zu kürzen, wurde er auf 2,20 Meter erhöht.

Versöhnung als Ausnahme: Ortstermine und Güterichter als mögliche Lösungen

Zu hohe Hecken und Zäune haben in der Vergangenheit auch das Landgericht Heilbronn beschäftigt. Streitpunkte waren dort aber auch schon zu laute Wärmepumpen, zu hohe Aufschüttungen, unzulässige Videoüberwachung und aufgestellte Gartenzwerge an der Grenze. Vor dem Landgericht landen aber eher Einzelfälle oder spezielle Fälle. Bis 2025 musste der Streitwert von Nachbarrechtsstreitigkeiten in erster Instanz beim Landgericht 5.000 Euro betragen. Seit 2026 werden solche Prozesse in erster Instanz grundsätzlich am Amtsgericht verhandelt, unabhängig vom Streitwert.

Meistens enden Nachbarschaftsstreitigkeiten - wie andere Rechtsstreitigkeiten auch - mit einem Urteil oder Vergleich. Laut dem Landgericht Heilbronn findet eine Versöhnung nur selten statt. Bewährt hätten sich dagegen Ortstermine, die im üblichen Geschäft der Landrichter eher selten vorkommen. Bei diesen Terminen kann ein besserer Überblick über die Lage geschaffen und idealerweise können auch Lösungen erarbeitet werden.

Theoretisch besteht auch die Möglichkeit, den Rechtsstreit an einen Güterichter zu verweisen, sie sind aber eher die Ausnahme. Der Güterichter entscheidet nicht, wer Recht hat, sondern hilft beim Finden einer Lösung. Dabei nutzt er moderne Methoden der Konfliktbeilegung. Das Verfahren ist freiwillig, beide Parteien müssen zustimmen. Das Gespräch findet am runden Tisch in einer entspannten Atmosphäre statt.

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Streit unter Nachbarn endet häufiger in Gewalt

Streit unter Nachbarn sind keine Einzelfälle. Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr bei Straftaten unter Nachbarn rund 3.900 Menschen verletzt. Damit sind die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Zwei Menschen starben im vergangenen Jahr bei solchen Vorfällen, im Jahr davor gar sieben Menschen.

Für Aufsehen in der Region sorgte vor zwei Jahren ein Fall vor dem Landgericht Heilbronn. Ein Mann aus Sachsenheim (Kreis Ludwigsburg) hatte seinen Nachbarn mit einer Art Mistgabel angegriffen und totgeschlagen. Als Auslöser für die Tat sah die Anklage damals einen Streit über eine Ruhestörung.

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