Was als Streit unter Lkw-Fahrern begann, ist in einer tödlichen Prügelattacke geendet. Das Landgericht Heilbronn hat deswegen am Freitag zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Haupttäter muss wegen Totschlags für elf Jahre ins Gefängnis. Der Mittäter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Die beiden befreundeten Männer sind am Abend des 9. November 2024 mit einem anderen Fernfahrer auf dem Parkplatz eines Betriebsgeländes in Oberrot (Kreis Schwäbisch Hall) aneinandergeraten. Ein Streit über den Ukraine-Krieg soll der Tat vorausgegangen sein. Ein umgeworfener Becher soll dann das Fass zum Überlaufen gebracht haben: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 36- und 46-jährigen Männer aus Usbekistan gemeinsam auf einen 34-jährigen Ukrainer einschlugen. Der Haupttäter hörte auch dann nicht auf, als das Opfer bereits wehrlos am Boden lag. Der Mann starb noch am Tatort an seinen schweren Verletzungen.
Tödlicher Streit über Ukraine-Krieg: Langer Prozess vor Landgericht
Unmittelbar nach der Tat konnte die Polizei drei Männer festnehmen. Einer von ihnen wurde kurz darauf wieder freigelassen. Insgesamt gab es 16 Verhandlungstage. Die zwei Männer sind seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden Angeklagten gemeinschaftlichen Totschlag vor. Beide hätten, so die Anklage, in gegenseitigem Einverständnis auf das Opfer eingewirkt und damit dessen Tod verursacht. Das Gericht widersprach der Anklage teilweise: Nur einer der beiden Männer habe den Ukrainer schließlich die tödlichen Verletzungen zugefügt.
Seit Juni dieses Jahres standen die beiden Männer vor dem Landgericht Heilbronn, mehr als 40 Zeuginnen und Zeugen und mehrere Sachverständige waren geladen. Dort gaben die jetzt Verurteilten zuletzt unterschiedliche Versionen des Geschehens an. Der Jüngere der beiden räumte ein, sich zunächst allein mit dem späteren Opfer geprügelt zu haben. Als sein Freund hinzukam, sei der Streit eskaliert. Er habe gesehen, wie der Mitangeklagte dem am Boden liegenden Mann gegen den Kopf getreten habe. Er selbst habe versucht, ihn zurückzuhalten.
Der ältere Angeklagte widersprach dieser Darstellung. Er habe niemanden getreten und den Vorfall gar nicht genau beobachtet. Es gab mehrere Videoaufnahmen der Geschehnisse, die die Polizei aufwendig auswerten musste. Die beiden Männer waren am Tatabend stark betrunken gewesen, so das Gericht.