Die Polizei sucht nach einem Unfall auf der A81 bei Widdern (Kreis Heilbronn) nach einem weißen Lkw. Er soll das Auto eines Mannes in die Leitplanke abgedrängt haben. Ein Auto dahinter fuhr in den abgedrängten Wagen und schleuderte bis auf den Standstreifen. Der Laster aber sei einfach weitergefahren, ohne sich um die Folgen zu kümmern. Alles andere als ein Einzelfall.
Unfallflucht, umgangssprachlich auch Fahrerflucht, ist ein Dauerthema. Unter Zeugenaufrufen wütender Opfer findet sich in den sozialen Netzwerken fast immer reichlich Empörung und Solidarität. Über 5.000 Fälle von Unfallflucht registrierte allein das Polizeipräsidium Heilbronn im vergangenen Jahr. Bei 14 Unfällen gab es Schwerverletzte.
Die Aufklärungsquote von Unfallfluchten lag in Baden-Württemberg zuletzt bei etwas mehr als einem Drittel. Wer erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen, sagt Julian Häußler vom ADAC Württemberg. Das Strafmaß reiche von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft. Außerdem drohten zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder auch der Entzug der Fahrerlaubnis.
Warum begehen so viele Menschen Fahrerflucht?
Die Gründe, warum sich Menschen nach einem Unfall einfach aus dem Staub machen sind unterschiedlich. So kann es bei schweren Unfällen zu einer Art Schock oder Fluchtreflex kommen. Der Verursacher merkt zwar, dass etwas passiert ist, bekommt aber Panik und ergreift die Flucht. Die meisten, die so reagiert haben, hätten sich jedoch später selbst angezeigt, sagte der Verkehrspsychologe Moritz Deecke im vergangenen Jahr in einem Interview mit dem Saarländischen Rundfunk.
In manchen Situationen bekommen die Verursacher tatsächlich den Unfall nicht mit. Als Beispiel nennt der ADAC einen Senioren, der das leichte Touchieren auf einem Parkplatz nicht bemerkt. Bei vielen Menschen sei es aber vermutlich einfach die Angst vor den Folgen, so Häußler. Auch das Vertuschen von Alkohol oder Drogen am Steuer spielt nicht selten eine Rolle.
Wie verhält man sich korrekt?
Kommt es zu einem Unfall und der Fahrer oder die Fahrerin des beschädigten Fahrzeugs ist nicht da, heißt es erstmal 30 bis 45 Minuten warten. Erscheint niemand, muss der Unfallverursacher die Polizei rufen. Auf keinen Fall nur einen Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen und einfach wegfahren, mahnt Häußler. Das gelte sonst ebenfalls als Unfallflucht.
Bei Unfällen mit hohem Schaden und oder Verletzten sollte immer die Polizei gerufen werden, rät der ADAC. Das gelte auch bei Unfällen mit Mietwagen, wenn es Streit gebe, bei Wildunfällen und wenn man den Verdacht habe, dass der oder die andere betrunken oder high sei. Bei Unfällen mit Verletzten müsse aber natürlich zuerst die Unfallstelle abgesichert und gegebenenfalls Erste Hilfe geleistet werden, ergänzt Häußler.